Verhandlungstermine
| Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
|---|---|---|---|---|
| 14.01.2026 | 09:00 | Einzelrichter | G | Strafsache betr. mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Sommer 2001, 2002, 2003 oder 2004 ein im Tatzeitpunkt zwischen 7 und 10 Jahre altes Mädchen beim Baden im Pool mit seinen Händen unter Wasser an ihren Oberschenkeln gehalten, mit einer Hand das Badekleid auf Höhe der Genitalien beiseite geschoben, sie mit dem Finger an der Scheide gekitzelt zu haben und mit einem Finger in die Scheide eingedrungen zu sein. Weiter wird ihm vorgeworfen, im Sommer 2002, 2003, 2004, 2005 oder 2006 einem im Tatzeitpunkt zwischen 7 und 11 Jahre alten Mädchen mit der einen Hand an die Pobacke gefasst und ihr mit der anderen Hand zwischen die Beine gegriffen zu haben. Mindestens einmal soll er sie unter der Badehose an den Schamlippen gestreichelt haben.) |
| 15.01.2026 | 09:00 | Einzelrichter | G | Anfechtung der Kündigung eines Mietverhältnisses / Erstreckung |
| 20.01.2026 | 14:00 | Einzelrichter | G | Forderung aus Miete |
| 21.01.2026 | 14:00 | Einzelrichter | G | Strafsache betr. Beschimpfung, mehrfache vorsätzliche einfache Verletzung der Verkehrsregeln (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, nach dem Überholen einem hinter ihm fahrenden Fahrzeuglenker den Mittelfinger gezeigt zu haben. Weiter soll er, als letzterer ihn seinerseits überholt hat, sein Fahrzeug nicht geügend rechts gelenkt haben, obwohl im dies möglich gewesen wäre und das Wiedereinbiegen des Überholenden behindert haben.) |
| 28.01.2026 | 09:00 | Einzelrichter | G | Strafsache betr. fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst / Einsprache gegen Strafbefehl (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich infolge pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nach erfolgtem Mottbrand eines elektronischen Heizkissens und einem Löschversuchs durch Abdecken des Heizkissens mit einem nassen Badetuch nicht vergewissert zu haben, dass der Mottbrand vollständig gelöscht worden war. Aufgrund dieser pflichtwidrigen Unvorsichtigkeit soll das Heizkissen, welches mit einer darunter liegenden Matratze verschmolzen gewesen sei, weitere zwei Stunden gemottet haben, bis der Beschuldigte unter Mithilfe seines Sohnes um ca. 22:00 Uhr die besagte Matratze angehoben habe. Daraufhin soll es zu einer Stichflamme gekommen sein. In der Folge soll sich die mit dem Heizkissen verschmolzene Matratze entzündet haben, woraufhin ein Feuer entstanden sein soll, welches sich rasch ausgebreitet habe und nicht mehr durch den Beschuldigten habe gelöscht werden können. Der Brand habe schliesslich durch die Feuerwehr gelöscht werden müssen.) |
Verhandlungsort:
B = Besprechungszimmer, 3. Stock, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig
G = Gerichtssaal, 1. Stock, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig
