Eine Apostille oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift und der Stempel oder Siegel unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt sind. Sie kann bei der Staatskanzlei im Regierungsgebäude eingeholt werden.
Die Staatskanzlei bringt ihre Beglaubigung auf Unterlagen (Originale, Kopien, Übersetzungen) an, die mit dem Originalstempel oder -siegel und der Originalunterschrift einer Person versehen sind, die im Kanton St.Gallen zur Beglaubigung ermächtigt ist. Die Staatskanzlei kann keine ausserkantonale Beglaubigungen überbeglaubigen und keine Erstbeglaubigungen vornehmen. Mit der Beglaubigung bestätigt die Staatskanzlei nur die Echtheit der Unterschrift der Person, die erstbeglaubigt hat, nicht aber die Richtigkeit des Inhalts des Dokuments. Die Staatskanzlei überbeglaubigt nur Dokumente, welche für das Ausland bestimmt sind.
Die Beglaubigung kann bei folgenden Institutionen eingeholt werden:
- Notariate des Kantons St.Gallen
- Ämter des Kantons St.Gallen
- Handelsregisteramt
- IHK Industrie und Handelskammer
- Gerichtsbehörden des Kantons St.Gallen
- Bevölkerungsdienst der Stadt St.Gallen
- Gemeinden des Kantons St.Gallen
- Zivilstandesämter des Kantons St.Gallen
Auftrag vor Ort erledigen
Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können während unseren Öffnungszeiten mit dem beglaubigten Originaldokument aus dem Kanton St.Gallen bei uns vorbeikommen. Das kann auch eine Stellvertretende Personen erledigen. Diese braucht keine Vollmacht.
Bei uns können Sie in Bar mit Karte oder mit TWINT bezahlen.
MO-FR
07.30-11.30
13.30-17.00
An Feiertagen geschlossen
An folgenden Tagen nur vormittags geöffnet: 1. Mai, 24. Dezember, 31. Dezember
Unsere Adresse:
Staatskanzlei
Beglaubigungen
Klosterhof 3
9001 St.Gallen
Auftrag per Post erledigen
Senden Sie uns zusammen mit dem beglaubigten Originaldokument aus dem Kanton St.Gallen einen schriftlichen Auftrag mit folgenden Angaben:
- Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer und Ihre Mailadresse
- Bestimmungsland der Dokumente, damit wir das richtige Beglaubigungsverfahren wählen können. Falls nicht alle Dokumente für dasselbe Land benötigt werden, informieren Sie uns im Auftragsschreiben, welches Dokument für welches Bestimmungsland beglaubigt werden soll.
- Datum und Unterschrift
- Zustelladresse:
Staatskanzlei
Beglaubigungen
Klosterhof 3
9001 St.Gallen
Wir retournieren die beglaubigten Dokumente mit einer Rechnung an den Auftraggebenden.
Für Aufträge aus dem Ausland sind weitere Vorabklärungen und die Vorauszahlung der Gebühren nötig. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail unter beglaubigungen@sg.ch
Der Versand ins Ausland erfolgt per Einschreiben mit der Schweizerischen Post.
Apostille
Für Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, wird die Beglaubigung mittels Apostille vorgenommen. Diese Dokumente müssen nicht mehr dem Konsulat vorgelegt werden (vgl. Liste unten). Die Apostillen werden in folgenden Sprachen ausgestellt: Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Englisch, Portugiesisch, Russisch.
Ob Ihr Land das Haager Abkommen unterzeichnet hat, ersehen Sie aus der Apostillenliste des Bundes (Link siehe unten).
neues Fenster
Liste der Apostillenländer
Legalisation
Sollte das Empfängerland nicht dem Haager Abkommen unterstehen, empfehlen wir eine vorgängige Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Vertretung des Landes in der Schweiz neues Fenster, um den weiteren Ablauf der Legalisation zu erfahren. Meistens ist eine konsularische Überbeglaubigung nötig.
Legalisation Fr. 30.00 (plus Versandspesen)
Apostille Fr. 50.00 (plus Versandspesen)
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5). Die Versandkosten sind darin nicht enthalten.
Arztzeugnisse, Veterinärdokumente
Wir beglaubigen nur Unterschriften der Gesundheitsdirektion, Amt für Gesundheit, Abteilung Bewilligungen und Aufsicht oder des Veterinäramts. Wenn Sie Arztzeugnisse oder Veterinärdokumente fürs Ausland benötigen, prüfen und bestätigen diese Stellen zuerst die Originalunterschrift der Ärztin / des Arztes (ohne Psychotherapeut/innen) oder der Tierärztin / des Tierarztes aus dem Kanton St.Gallen. Danach können wir die Dokumente überbeglaubigen.
Diplome, Schulzeugnisse, Lehrzeugnisse
Lehrzeugnisse sowie Diplome und Schulzeugnisse der staatlichen oder anerkannten Bildungsinstitutionen müssen zuerst vom Bildungsdepartement beglaubigt werden. Diplome von der Fachhochschule können beim Amt für Fachhochschulen beglaubigt werden. Für Dokumente von der Universität können Sie sich direkt an die Universität wenden.
Gerichtsurteile
Wir überbeglaubigen nur Scheidungsurteile, die vom Gericht als rechtskräftig deklariert sind oder die mit einem Rechtskraftstempel versehen sind.
Übersetzungen
Wir bieten keine Übersetzungen an.
Die Vorgaben für Übersetzungen können von Land zu Land und auch innerhalb des Landes von Amt zu Amt unterschiedlich sein – je nach Rechtsgeschäft, lokaler Gesetzgebung und Praxis. Bitte informieren Sie sich deshalb bei der Stelle, der Sie Dokumente vorlegen müssen, nach den Anforderungen. Erkundigen Sie sich insbesondere,
- wo Sie die Übersetzung machen dürfen
- ob und wie diese beglaubigt werden soll
- und ob Sie das Original und die Übersetzung überbeglaubigen sollen
- Verordnung über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung, sGS 151.51 neues Fenster
- Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, sGS 911.1 neues Fenster (Art. 15 ff. und 35ter)
- Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung SR 0.172.030.4 neues Fenster (Haager Übereinkommen)
Um Deckblätter für öffentliche Urkunden zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Roger Gloor, Publishing:
Roger Gloor
Tel. 058 229 33 26
roger.gloor@sg.ch
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