Die Regierung und der Kantonsrat des Kantons St.Gallen wollen langfristig die medizinische Qualität und die wirtschaftliche Basis der St.Galler Spitalverbunde sichern. Sie konzentrieren das stationäre Angebot an den vier Mehrspartenspitälern Grabs, Uznach, Wil und St.Gallen. In Walenstadt soll eine interkantonale Zusammenarbeit mit Graubünden und Glarus angegangen werden. Gleichzeitig wird die Bevölkerung in Altstätten, Wattwil, Flawil und Rorschach auch in Zukunft an sieben Tagen die Woche ein Notfallzentrum aufsuchen können.
***Neuste Informationen***
2. Dezember 2020: Der Kantonsrat hat die Vorlage zur Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde gutgeheissen. Damit wird die Zahl der Spitalstandorte im Kanton St.Gallen in den nächsten Jahren von neun auf fünf reduziert. Zwei Beschlüsse unterstehen dem obligatorischen Finanzreferendum. Die entsprechenden Volksabstimmungen werden voraussichtlich im Juni oder September 2021 stattfinden.
- Die Versorgung durch die Rettungsdienste bleibt unverändert: Die Einsatzkräfte müssen in 90 Prozent der Fälle innert 15 Minuten bei der Patientin oder dem Patienten eintreffen.
Stand nach 2. Lesung im Kantonsrat:
- Die Regierung und der Kantonsrat wollen das stationäre Angebot an den vier Mehrspartenspitälern Grabs, Uznach, Wil und St.Gallen konzentrieren.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons erreichen somit in der Regel innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit im Privatfahrzeug selbständig ein Spital mit stationärem Angebot.
- Die Bevölkerung in Altstätten, Wattwil, Flawil und Rorschach kann auch in Zukunft an sieben Tagen die Woche und je nach regionalem Bedarf während 24 Stunden ein Notfallzentrum aufsuchen können.
- Der Standort Walenstadt bleibt vorerst ein Spital. Hier prüft die Regierung eine interkantonale Zusammenarbeit mit Glarus und Graubünden. Ob und wie diese aussehen könnte, wird die Regierung in zwei Jahren in einem Bericht aufzeigen.
- Die regionalen Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) können über ein kleines Bettenangebot verfügen, um stationäre Kurzaufenthalte zu ermöglichen. Die genaue Ausgestaltung der GNZ wird in erster Linie durch die lokal niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Die Spitalverbunde können – sofern von der Ärzteschaft erwünscht – ergänzend Leistungen anbieten.
- Mit den regionalen Gesundheits- und Notfallzentren erreichen die Einwohnerinnen und Einwohner im Notfall in der Regel eine Anlaufstelle innerhalb von 20 Minuten Fahrzeit im Privatfahrzeug selbständig.
- Das Personal der betroffenen Spitalstandorte soll mehrheitlich Stellenangebote an den zukünftigen Spitalstandorten oder den Gesundheits- und Notfallzentren erhalten. Der Grossteil der Mitarbeitenden kann in den Spitalverbunden verbleiben.
- Weitere geprüfte Varianten ermöglichen keine langfristige finanzielle und damit auch unternehmerische Gesundung. Die Varianten scheitern auch an den Qualitätsanforderungen und an der praktischen Umsetzung, weil sie auf zu kleinen stationären Patientenzahlen basieren.
- Die Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde hat Gesetzesänderungen zur Folge. Die nötigen Abstimmungen finden im Juni oder im September 2021 statt.
Die Regierung schlägt die Weiterentwicklung der Spitalstrategie vor, weil sich das Umfeld der Spitäler in der Schweiz in den letzten Jahren aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts und regulatorischer Anpassungen stark verändert hat. So steigen dank des medizinischen Fortschritts zwar die Heilungschancen der Patientinnen und Patienten. Er führt aber auch zu einer zunehmenden Spezialisierung der Ärztinnen und Ärzte.
Exemplarisch zeigt sich dies bei der älteren Bevölkerung: Die Menschen werden immer älter und leiden zunehmend an chronischen und mehrfachen Erkrankungen. Sie müssen daher von unterschiedlichen Spezialistinnen und Spezialisten behandelt werden. Ein Spital muss deshalb für jede medizinische Leistung gut ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten bereithalten.
Diese müssen ihr Wissen zudem regelmässig anwenden, damit sie eine hohe Behandlungsqualität garantieren können. An kleinen Spitälern ist dies schwieriger, weil diese eine geringere Anzahl Behandlungen, sogenannten Fallzahlen, aufweisen. Kleine Spitäler haben deshalb oft mehr Mühe als grössere Spitäler, Fachkräfte zu finden. Gleichzeitig können sie ihr Personal und die Infrastruktur nur unzureichend auslasten.
Auch dank des medizinischen Fortschritts können Patientinnen und Patienten bei vielen Eingriffen am selben Tag wieder nach Hause zurückkehren. Diese ambulanten Behandlungsmethoden sind günstiger als stationäre. Das wirkt sich positiv auf die Finanzierung des Gesundheitssystems aus: Das Kostenwachstum kann gebremst werden. Deshalb erlaubt der Bundesrat seit diesem Jahr bei sechs Eingriffen grundsätzlich nur noch ambulante Behandlungen. Diese Entwicklung wirkt sich doppelt auf die Spitäler aus: Sie erzielen mit ambulanten Eingriffen weniger Einnahmen und sie benötigen auf lange Sicht bei weniger Übernachtungen auch weniger Betten und Personal. Zudem sind die ambulanten Tarife nicht kostendeckend. Im Kanton St.Gallen gilt schweizweit gar der zweittiefste Tarmed-Taxpunktwert.
Den Spitälern fehlt somit das Geld, um ihre Gebäude, ihr Mobiliar und ihre medizin-technischen Apparaturen regelmässig zu erneuern. Das Eigenkapital sinkt und die Schulden steigen. Verschiedene Kantone mussten deshalb schon Spitäler finanziell stützen. So auch der Kanton St.Gallen, der kürzlich einen Überbrückungskredit für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg bewilligte.
Die von der Regierung verabschiedete Strategie «4plus5» fusst auf der Basis des abgestuften Versorgungsmodells:
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Die Versorgung durch die Rettungsdienste bleibt unverändert: Die Einsatzkräfte müssen in 90 Prozent der Fälle innert 15 Minuten bei der Patientin oder dem Patienten eintreffen. |
Die Zentrumsversorgung mit spezialisierten und hochspezialisierten Leistungen wird unverändert durch das Kantonsspital sichergestellt. |
Die stationäre Grundversorgung wird neu an vier Spitalstandorten konzentriert. Diese sind für die Einwohnerinnen und Einwohner in der Regel innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit im Privatfahrzeug selbständig erreichbar. Die Spitalstandorte sind:
An diesen Standorten will die Regierung das stationäre Angebot konzentrieren und ausbauen. Damit ermöglicht sie den Spitalunternehmen einerseits, die benötigten Fallzahlen auch in Zukunft zu erreichen, was die medizinische Qualität langfristig sichert. Andererseits sparen die Spitalverbunde mit dieser Struktur an Kosten, was die wirtschaftliche Basis langfristig sichert. |
Die wohnortnahe Versorgung wird neu durch fünf regionale Gesundheits- und Notfallzentren ergänzt. Mit diesen ist gewährleistet, dass die Einwohnerinnen und Einwohner im Notfall in der Regel eine Anlaufstelle innerhalb von 20 Minuten Fahrzeit im Privatfahrzeug selbständig erreichen können. Die regionalen Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) sind:
Noch offen ist, ob das Spital Walenstadt ebenfalls zu einem GNZ entwickelt wird oder durch eine Zusammenarbeit mit Graubünden und Glarus der Standort weiterhin als Spital weitergeführt wird. Diese Frage wird der Kantonsrat in zwei Jahren - also 2022 - beantworten, wenn die Regierung ihm einen Bericht hierzu vorlegen wird. Mit den Gesundheits- und Notfallzentren sichert die Regierung die wohnortnahe Erst- und Nachversorgung. |
Die Regierung garantiert mit der Strategie «4plus5» an den fünf regionalen Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) einen Notfallbetrieb. Sie erkennt im wohnortnahen, durchgehenden Notfallbetrieb einen Service Public, den sie mit höheren Beiträgen finanzieren will. Die jährlichen Kosten hierfür belaufen sich auf rund 6,25 Millionen Franken. Die GNZ sollen den regionalen Bedarf abdecken, weshalb primär die niedergelassenen Ärtzinnen und Ärzte die Ausgestaltung der GNZ definieren sollen. Die GNZ sollen auch durch Private, primär durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, betrieben werden. Für den Fall, dass keine privaten Leistungserbringer die Leistungsaufträge für die GNZ wahrnehmen wollen oder können, beauftragt der Kanton die Spitalverbunde, ein angemessenes Angebot bereitzustellen.
Das Angebot der Gesundheits- und Notfallzentren umfasst:
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Notfallbetrieb an sieben Tagen Die Bevölkerung hat in allen Regionen eine klar erkennbare und gut erreichbare Anlaufstation im Notfall. Das Fachpersonal sichert die kompetente medizinische Betreuung und Triage. Der Notfalldienst wird wie bisher durch die niedergelassene Ärzteschaft ausgeführt. Sie entscheiden, ob der Notfalldienst während 24 Stunden betrieben werden soll. Falls die Ärzteschaft den Betrieb nicht sicherstellen kann, unterstützten die Spitalverbunde die niedergelassene Ärzteschaft. |
Möglich: Stationäre Kurzaufenthalte dank kleinem Bettenangebot Die Betreiber der GNZ können in allen Regionen eine stationäre Überwachung und Betreuung anbieten. Das Fachpersonal ermöglichte somit der Bevölkerung (vor allem auch alleinstehenden oder älteren Personen) einen kurzen stationären Aufenthalt über die Nacht in Wohnortnähe. Inwiefern ein solches kleines Bettenangebot dem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht, definiert die regionale Ärzteschaft. |
Ambulante Grund- und Spezialversorgung Die niedergelassene Ärzteschaft kann ein ambulantes Leistungsspektrum anbieten. Dieses kann ein spezialisiertes internistisches Angebot, Spezialsprechstunden in chirurgischen Fächern und diagnostische Leistungen umfassen. Die GNZ sollen aber regionenspezifischen ausgerichtet sein und durch Private, primär durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, betrieben werden. Für den Fall, dass keine privaten Leistungserbringer die Leistungsaufträge für die GNZ wahrnehmen wollen oder können, beauftragt der Kanton die Spitalverbunde, ein angemessenes Angebot bereitzustellen. Mögliche weitere Angebote, die sich am Bedarf der entsprechenden Versorgungsregion ausrichten, können sein: ambulante onkologische Behandlungen (Chemotherapien), Dialysestation, kardiologische Belastungs-Echokardiografien, gastroenterologische Untersuchungen mit Koloskopien oder Endoskopien oder Infiltrationen im Rahmen der Schmerztherapie. |
Die Umsetzung der Strategie «4plus5» obliegt den Spitalverbunden. Sie sehen eine gestaffelte Umsetzung vor.
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Jahr 2021 | Verschiebung der stationären Angebote der Standorte Rorschach (Anfang 2021) und Flawil (ca. Mitte 2021) nach St.Gallen. Konzeption der regionalen Gesundheits- und Notfallzentren mit Partnern vor Ort. |
Jahr 2023 | Bericht über die Zukunft des Spitals Walenstadt |
Jahr 2024 | Verschiebung der stationären Angebote aus Wattwil nach Wil; Aufbau des Gesundheits- und Notfallzentrums in Wattwil und ggf. Kompetenzzentrum für spezialisierte Pflege |
bis ins Jahr 2024 | Bericht mit Varianten zur verstärkten Integration der Spitalverbunde (Prüfung Organisationsstruktur) |
bis ins Jahr 2026 | Bericht über die Zukunft des Spitals Wil |
Jahr 2027 | Verschiebung der stationären Angebote aus Altstätten nach Grabs beziehungsweise St.Gallen, Aufbau des regionalen Gesundheits- und Notfallzentrums in Altstätten |
Jahr 2028 | Transformation ist abgeschlossen |
Das Personal der vier (respektive fünf - je nach Ausgang des Berichts zum Spital Walenstadt) betroffenen Spitalstandorte soll mehrheitlich Stellenangebote an den vier zukünftigen Spitalstandorten oder den Gesundheits- und Notfallzentren erhalten. Der Grossteil der Mitarbeitenden könnte somit im Spitalverbund verbleiben.
Die vier Spitalverbunde benötigen am Ende der Umsetzungsphase im Jahr 2028 gemäss den Prognosen jedoch leicht weniger Personal als heute. Konkret sind bis ins Jahr 2028 zwischen 60 und 70 Stellen betroffen. Diesen Stellenabbau wollen die Spitalverbunde möglichst über natürliche Fluktuationen vollziehen. Die Mitarbeitenden werden bei Neuorientierungen in- oder ausserhalb der Spitalverbunde durch die HR-Organisationen der Spitalverbunde eng begleitet.
Rorschach:
Die Spitalimmobilien in Rorschach können keiner weiteren Verwendung zugeführt werden. Aufgrund der Bausubstanz ist ein Rückbau der Spitalimmobilien angezeigt. Als Standort für das vorgesehene Regionale Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) ist das Grundstück aufgrund seiner Lage nur bedingt geeignet. Demgegenüber ist eine Umnutzung, z.B. in Wohngebiet, denkbar.
Altstätten:
Die Spitalimmobilien in Altstätten sind mit dem Pflegeheim Altstätten verbunden. Der Standort kommt grundsätzlich für eine Nutzung für das vorgesehene GNZ in Frage, auch wenn aufgrund der Bausubstanz ein Rückbau der Immobilien angezeigt ist.
Flawil:
Die Spitalimmobilien in Flawil sollen in ein Gesundheits- und Notfallzentrum inklusive Therapiezentrum weiterentwickelt werden. Hierzu ist eine Absichtserklärung mit dem Schweizer Paraplegikerzentrum, der Solviva AG, dem Kantonsspital St.Gallen und der Gemeinde Flawil unterzeichnet worden.
Walenstadt:
Mit dem Neubau des Alters- und Pflegeheims «Riva» auf dem Spitalareal in Walenstadt wird auch eine Verbindung zu den Spitalimmobilien hergestellt. Der Standort kommt grundsätzlich für eine Nutzung für das GNZ in Frage. Die bestehende Baulandreserve könnte zudem zur städtebaulichen Entwicklung genutzt werden, z.B. für (betreute) Alterswohnungen.
Für den Standort Walenstadt wird die Regierung aber zuerst noch weitere Abklärungen treffen. Eine interkantonale Zusammenarbeit könnte sich – im Unterschied zu den anderen Standorten – auf die Entwicklung des Standortes Walenstadt auswirken, weil die Kantone Glarus und Graubünden sowie deren Kantonsspitäler unter anderem den Weiterbetrieb des Spitalstandortes Walenstadt angeregt haben. Diese Abklärungen wird die Regierung innerhalb von zwei Jahren nach dem Vollzugsbeginn der vorliegenden Strategie abschliessen (voraussichtlich bis 2023). Mit der Berichterstattung an den Kantonsrat wird die Regierung gegebenenfalls Antrag stellen, den Standort Walenstadt mit einem stationären Angebot weiterzuführen. Falls die interkantonalen Gespräche und die Gespräche mit den Gemeinden der Region hingegen nicht die gewünschten Resultate bringen, wird die Regierung in Walenstadt ein GNZ errichten. Dieser Zeitplan ist mit Blick auf das Gesamtprojekt möglich, weil das Spital Walenstadt in seiner aktuellen Form ohnehin bis 2027 fortgeführt wird.
Wattwil:
Die Regierung möchte in Wattwil in Kombination mit einem GNZ ein Kompetenzzentrum für spezialisierte und hochspezialisierte Pflege errichten. Mögliche Trägerschaft des Zentrums ist die Solviva AG. Mit den vorgesehenen Leistungen kann eine Nische besetzt und ein zukunftsfähiges, attraktives Angebot für ein grosses, überregionales Einzugsgebiet geschaffen werden. Zudem soll das etablierte Angebot der Alkoholkurzzeittherapie weitergeführt werden. Daneben würden Personen mit abgeschlossener Behandlung im Akutspital, aber keiner ausreichenden pflegerischen Betreuung zu Hause oder noch fehlendem Pflegeplatz im Alters- und Pflegeheim mit «Passerellenbetten» eine wohnortnahe Übergangslösung erhalten. Mit diesen Massnahmen werden Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Toggenburg erhalten.
Zur Info:
Am 8. Mai 2019 hatte die Regierung mitgeteilt, dass sie auf Antrag der Verwaltungsräte der Spitalanlagegesellschaften beschlossen hat, die Bauunterbrüche bei den Spitälern Wattwil und Altstätten zu verlängern, bis der laufende politische Prozess abgeschlossen ist. Gegen diesen Entscheid ist eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Diese hat aber keine aufschiebende Wirkung.
Die Regierung rechnet damit, dass aufgrund der neuen Patientenströme der Spitalstandort Grabs um 32 bis 64 und der Spitalstandort Wil um ca. 20 Betten vergrössert werden müssen. Der Umfang des Ausbaus in Grabs hängt u.a. vom Bericht über die Zukunft des Spitals Walenstadt ab. Aber aufgrund der Verschiebung der stationären Angebote von Altstätten nach Grabs ist ein Ausbau von Grabs unumgänglich. Für den Standort Wil muss die Regierung innerhalb von fünf Jahren einen Bericht vorlegen, in dem eine interkantonale Zusammenarbeit eruiert wird. Die Ausbauten werden durch die Spitalverbunde realisiert. Insgesamt reduziert sich die Bettenzahl aller vier Spitalverbunde gegenüber dem aktuellen Stand um 330 Betten.
Die Strategie «4plus5» ist das Resultat intensiver Abklärungen und Berechnungen interner und externer Fachleute. Sie haben einerseits das Grobkonzept des Verwaltungsrates, das keine regionalen Notfallbetriebe vorsah, in ein Detailkonzept ausgearbeitet. Andererseits haben externe Fachleute mit den Gemeinden, der niedergelassenen Ärzteschaft sowie Mitarbeitenden der Spitäler mögliche alternative Zukunftsszenarien ausgearbeitet. Anschliessend wurden alle Lösungsvorschläge aufgrund derselben Daten und mit demselben Modell auf ihre finanzielle Substanz geprüft.
Ziel der Strukturanpassung ist es, den Spitalunternehmen eine Ebitda-Marge von
10 Prozent zu ermöglichen. Erwirtschaften die Spitäler eine solche Marge, können sie ihre Entwicklung selbständig gestalten (beispielsweise die bauliche und medizinisch-technische Infrastruktur finanzieren) und damit im Markt bestehen. Gleichzeitig können sie genügend Eigenkapital erwirtschaften, damit sie nicht vom Kanton als Geldgeber abhängig sind.
Bei diesen Berechnungen hat sich der Regierung gezeigt, dass die alternativen Vorschläge keine langfristige wirtschaftliche Gesundung ermöglichen. So hätten die Regionalspitäler in den Alternativvarianten zwar ebenso Leistungen konzentriert, jedoch in weit geringerem Umfang als dies in der Strategie «4plus5» der Fall ist. Im bestmöglichen Fall wäre mit den Alternativvarianten eine Ebitda-Marge von 6,8 Prozent im Jahr 2028 möglich geworden, im Vergleich zu 7,3 Prozent mit der nun vorgeschlagenen Lösung der Regierung. Das hätte bedeutet, dass die Spitalverbunde noch höhere Einsparungen tätigen müssten und der Kanton deutlich höhere Beiträge zur Aufrechterhaltung dieser Struktur aufwenden müsste.
Schliesslich hat sich auch gezeigt, dass viele Alternativmodelle an der praktischen Umsetzung scheitern – beispielsweise, weil sie weiterhin auf eine stationäre Abteilung abzielen, diese aber aufgrund der Patientenanzahl zu klein ausfällt, so dass sie den Qualitätsanforderungen nicht gerecht und nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten. Das Strukturproblem und die damit verbundenen qualitativen Bedenken würden mit den alternativen Lösungsvorschlägen nicht tiefgreifend angegangen werden, der finanzielle Zuschuss des Kantons wäre erheblich.
Ja, der Kanton erhöht mit der Strategie "4plus5" seine Beiträge an sogenannten Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) um 20 Millionen Franken jährlich.
Die Regierung verpflichtet mit der Strategie «4plus5» die Spitalverbunde dazu, an den regionalen Gesundheits- und Notfallzentren einen Notfallbetrieb und bei Bedarf ein kleines stationäres Bettenangebot sicherzustellen. Die Regierung erkennt im wohnortnahen Notfallbetrieb und der Möglichkeit zur überwachten Übernachtung einen Service Public, den sie mit höheren Beiträgen an die Spitalverbunde finanzieren will. Die jährlichen Kosten hierfür belaufen sich auf rund 6,25 Millionen Franken.
Zudem erhöht sie ihre Beiträge für den 24h-Notfallbetrieb an den Spitälern Grabs, Walenstadt, Uznach und Wil um 4 Millionen pro Jahr.
Die Erhöhung der GWL muss von der Bevölkerung an der Urne noch gutgeheissen werden.
Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Strategie «4plus5» können die Spitalverbunde im Jahr 2028 eine prognostizierte Marge von 7,3 Prozent erreichen. Um die nötigen 10 Prozent aus der Zielvorgabe zu erreichen, verbleiben also noch 2,7 Prozent.
Diese Lücke muss einerseits von den Spitalunternehmen durch Betriebsoptimierungen im Umfang von 19 Millionen Franken geschlossen werden. Diese Massnahmen fallen vor allem im Bereich von Prozess- und Organisationsoptimierungen an. Konkrete Sparmöglichkeiten werden derzeit von den Spitalverbunden eruiert.
Zudem erhöht der Kanton seine Beiträge für Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) um jährlich 20 Millionen Franken. Diese zusätzlichen GWL setzen sich zusammen aus 11 Millionen Franken für Abgeltungen von Ausbildungskosten und weiteren Leistungen der Spitäler sowie aus 9 Millionen Franken für den regionalen Notfallbetrieb.
Ziel der Strukturanpassung ist es, den Spitalunternehmen eine Ebitda-Marge von 10 Prozent zu ermöglichen. Erwirtschaften die Spitäler eine solche Marge, können sie ihre Entwicklung selbständig gestalten (beispielsweise die bauliche und medizinisch-technische Infrastruktur finanzieren) und damit im Markt bestehen. Gleichzeitig können sie genügend Eigenkapital erwirtschaften, damit sie nicht vom Kanton als Geldgeber abhängig sind. Das ist deshalb wichtig, weil die öffentlichen Spitäler mit privaten Spitälern um Patientinnen und Patienten kämpfen. Sind ihre Apparate oder ihre Gebäude älter, verlieren sie an Attraktivität und somit an Patienten.
Die Spitalverbunde rechnen in einer ersten Abschätzung mit Transformationskosten von 35 Millionen Franken. Darin enthalten sind Kosten für die Standortumzüge, die Aufbaukosten für die Gesundheits- und Notfallzentren, Verzögerungen von Effiziengewinnen bei den Mehrspartenspitälern aufgrund der neuen Ausgangslage, Sozialplankosten sowie allgemeine Projekkosten.
Mehr zu den Transformationskosten finden Sie im Bericht zum Teilprojekt 3 unter "Dokumente/Vernehmlassungsunterlagen/Bericht Detailkonzept (Basispapier 3)".
Die Ausbauten der Spitäler Grabs und Wil werden ebenfalls durch die Spitalverbunde finanziert. Im Vergleich zum Status Quo verringern sich die Investitionskosten im Zeitraum 2019-2037 aus heutiger Sicht um 130 Millionen Franken, da auf die Neubauten in Altstätten (-95 Millionen Franken im Vergleich zur Weiterführung des Status quo), die Fertigstellung des Projekts in Wattwil (-34 Millionen Franken) und die Erneuerung Walenstadt (-120 Millionen Franken) verzichtet werden soll. Demgegenüber stehen Ausbauten in Grabs (+76 Millionen Franken) und Wil (+44 Millionen Franken).
Damit die Spitalverbunde einen ausreichenden Eigenkapitalanteil von 25 Prozent der Bilanzsumme erreichen, sind für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland sowie für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg zusätzlich einmalige Sanierungsbeiträge von insgesamt 88 Millionen Franken erforderlich. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat deshalb, für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg eine Bareinlage von 10 Millionen Franken. Zudem will die Regierung Darlehen des Kantons an die Spitalregion Fürstenland Toggenburg von 46 Millionen Franken in Eigenkapital umwandeln. Gleiches sieht sie bei der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland vor: Hier handelt es sich um Darlehen in der Höhe von 32 Millionen Franken, die in Eigenkapital umgewandelt werden sollen.
Unmittelbar haben die Vorschläge der Regierung folgende Auswirkungen auf die Erfolgs- und Investitionsrechnung des Kantons:
Die Erhöhung der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen ist direkt erfolgswirksam und belastet die Erfolgsrechnung des Kantons ab dem Jahr 2021 mit jährlichen Aufwendungen von 11 Millionen Franken. Diese steigen bis zum Jahr 2027 auf 20 Millionen Franken an.
Damit die Spitalverbunde einen ausreichenden Eigenkapitalanteil von 25 Prozent der Bilanzsumme erreichen, sind auch für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland sowie für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg zusätzlich einmalige Sanierungsbeiträge von insgesamt 88 Millionen Franken erforderlich. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat deshalb, für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg eine Bareinlage von 10 Millionen Franken. Zudem will die Regierung Darlehen des Kantons an die Spitalregion Fürstenland Toggenburg von 46 Millionen Franken in Eigenkapital umwandeln. Gleiches sieht sie bei der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland vor: Hier handelt es sich um Darlehen in der Höhe von 32 Millionen Franken, die in Eigenkapital umgewandelt werden sollen.
Der Kantonsrat hat diesen Finanzvorlagen in 1. Lesung zugestimmt.
Ohne Sanierung besteht das Risiko, dass der Kanton weitere Beiträge leisten muss, die für die Staatsrechnung direkt erfolgswirksam wären. Zudem besteht das Risiko, dass die Werthaltigkeit der Beteiligungs- und Darlehenspositionen in der Bilanz des Kantons im Umfang von aktuell 550 Millionen Franken nicht mehr gesichert ist. Wäre dies der Fall, müssten Wertberichtigungen zulasten der Erfolgsrechnung vorgenommen werden. Dabei wären Bezüge aus dem freien Eigenkapital, Aufwandkürzungen bei anderen Kantonsaufgaben oder Steuererhöhungen erforderlich.
Der Kantonsrat hat mehrere Erlasse und Erlassänderungen vorgenommen. Zwei Beschlüsse unterstehen jedoch noch dem obligatorischen Finanzreferendum und kommen im Juni oder September 2021 zur Abstimmung. Es ist dies zum einen der Teil des Sanierungsbeitrags der Spitalregion Fürstenland Toggenburg, der in Form einer Bareinlage von 10 Millionen Franken und einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital von 20 Millionen Franken vorgenommen werden muss. Zum anderen müssen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Erhöhung der Kantonsbeiträge im Bereich der Notfallversorgung im Umfang von jährlich 10,3 Millionen Franken zustimmen. Inwiefern noch weitere Erlasse zur Abstimmung kommen, zeigt sich nach Ablauf der Referendumsfrist am 25. Januar 2021.
Würde eine der Vorlagen an der Urne abgelehnt, müssten die Regierung und der Kantonsrat die vorgeschlagene Strategie neu beurteilen.
In der Abstimmung von 2014 hat die St.Galler Stimmbevölkerung sechs Vorlagen gutgeheissen:
- Kantonsratsbeschluss über den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen
- Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten
- Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Grabs
- Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Linth (2. Etappe)
- Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Wattwil
- Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Ostschweizer
Kinderspital für einen Neubau auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen
Von diesen sechs angenommenen Vorlagen sind zwei von der Strategie "4plus5" betroffen:
- Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten
- Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Wattwil
In der Strategie "4plus5" sieht die Regierung vor, auf die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten in der bisher geplanten Version zu verzichten. In Wattwil soll die letzte Bauetappe der Erneuerung und Erweiterung nicht ausgeführt werden. Der Kantonsrat hat diesem Vorschlag der Regierung in 1. Lesung zugestimmt. Die Stimmbevölkerung wird dagegen das Referendum ergreifen können (nach der 2. Lesung des Kantonsrates). Die Stimmbevölkerung könnte dann entscheiden, ob sie an der Erneuerung und Erweiterung der zwei betroffenen Spitäler trotzdem festhalten will.
Zur Info:
Am 8. Mai 2019 hatte die Regierung mitgeteilt, dass sie auf Antrag der Verwaltungsräte der Spitalanlagegesellschaften beschlossen hat, die Bauunterbrüche bei den Spitälern Wattwil und Altstätten zu verlängern, bis der laufende politische Prozess abgeschlossen ist. Gegen diesen Entscheid ist eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Diese hat aber keine aufschiebende Wirkung.
Die medizinische Entwicklung kommt rasend schnell voran. Das ist gut für die Patienten, weil sie je länger je besser geheilt werden können. Die Spitäler aber müssen sich immer schneller diesen Trends anpassen und immer mehr unterschiedliche Spezialistinnen und Spezialisten rekrutieren. Das ist nur möglich, wenn man diesen Spezialisten auch ein attraktives Umfeld mit hohem Patientenaufkommen garantieren kann. Seit 2014 hat der Bundesrat zudem zweimal schon die ambulanten Tarife gesenkt. Schliesslich hat er auf dieses Jahr hin erstmals fixe Vorgaben gemacht, welche Eingriffe die Spitäler grundsätzlich nur noch ambulant durchführen dürfen. Dadurch sinken die Einnahmen der Spitäler.
In Flawil haben private Anbieter Interesse am Weiterbetrieb des Regionalspitals kundgetan. Die Regierung hat sich zu Beginn grundsätzlich bereit erklärt, einen Verkauf oder einen Weiterbetrieb mit privater Beteiligung zu prüfen, sich aber schliesslich aufgrund der Gesamtsicht dagegen entschieden.
Ein Verkauf des Spitals Flawil hätte neue Patientenströme ausgelöst mit negativen Konsequenzen für die anderen Spitalstandorte. Die Kapazitäten in der stationären Versorgung wären nicht nachhaltig bereinigt, sondern lediglich von einer öffentlichen in eine private Struktur verschoben worden. Das hätte negative Auswirkungen auf das gesamte Versorgungssystem, insbesondere auf die angrenzenden Spitalverbunde. Oder anders gesagt: Das Problem wäre damit nicht kleiner, sondern im Gegenteil, noch grösser geworden. Für die Regierung ist ein solcher Ansatz nicht zielführend. Sie hat sich deshalb gegen einen Verkauf des Spitals Flawil ausgesprochen.
Anders sieht es aus bei einem Weiterbetrieb des Standortes als Therapiezentrum: Das Schweizer Familienunternehmen Solviva AG möchte in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker-Zentrum und dem Kantonsspital St.Gallen den Spitalstandort Flawil zum Ostschweizer Therapiezentrum weiterentwickeln. So soll in Flawil in Ergänzung zum Gesundheits- und Notfallzentrum ein weiterer Aussenposten des Schweizer Paraplegiker-Zentrums entstehen. Die Gemeinde Flawil und die Regierung des Kantons St.Gallen unterstützen das Vorhaben. Die Beteiligten haben der Unterzeichnung einer entsprechenden Absichtserklärung zugestimmt.
In Wattwil hat die Gemeinde den Vorschlag eines Weiterbetriebs des Spitals durch eine Kooperation verschiedener Leistungserbringer präsentiert. Ein kleines stationäres Angebot im Bereich Akutgeriatrie und Sucht hätte durch einen privaten Klinikbetreiber und ambulante Angebote durch lokale und nationale Betreiber weiterbetrieben werden sollen.
Um dies zu realisieren, hätte der Kanton die Spitalimmobilie unentgeltlich übertragen und sich zudem auch als Stifter des Spitalstandortes engagieren sollen. Die Regierung ist aber nicht überzeugt vom Konstrukt der Stiftung: Als öffentliche Institution hätte der Kanton als Defizitgarant gewirkt und sich ohne angemessene Mitsprache einem erheblichen finanziellen Risiko ausgesetzt.
Dies ist deshalb relevant, weil das Wattwiler Modell die Loslösung aus dem Spitalverbund Fürstenland Toggenburg vorsah. Die kritische Betriebsgrösse hat Fragen in Bezug auf die Verfügbarkeit der Fachkräfte, ausreichender Fallzahlen und damit der ausreichenden Behandlungsqualität aufgeworfen. Ebenso wie die Flawiler Lösung hätte der Vorschlag der Gemeinde Wattwil ebenso zu einem Verlust an Patientinnen und Patienten und damit zu einer Schwächung der anderen Spitalstandorte geführt.
Deshalb hat die Regierung entschieden, den Vorschlag der Gemeinde Wattwil nicht weiter zu verfolgen. Die Regierung führt mit dem privaten Anbieter (Solviva AG) jedoch zusätzliche Gespräche und prüft, ob eine Zusammenarbeit im Bereich der Suchterkrankungen und der hochspezialisierten Pflege möglich ist.
Die Regierung trägt der politischen Forderung nach einer verstärkten interkantonalen Spitalplanung Rechnung. Sie unterzeichnet mit den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Glarus eine Absichtserklärung zur gemeinsamen Spitalplanung. Es können auch weitere benachbarte Kantone einbezogen werden. Das Ziel ist es, mittelfristig – dort wo geografisch sinnvoll – gleichlautende Spitallisten auszuarbeiten, die auf einer kantonsübergreifenden Versorgungsregion aufbauen. Dabei sollen Überkapazitäten abgebaut und eine Mengenausweitung vermieden werden. Die Regierung ist gleichzeitig dezidiert der Überzeugung, dass die Prozesse zur interkantonalen Zusammenarbeit und zur Weiterentwicklung der Spitalstrategie parallel vorangetrieben werden müssen. Eine interkantonale Zusammenarbeit ändert nichts an der Notwendigkeit der Strukturanpassungen bei den St.Galler Spitalverbunden. Im Gegenteil geht die Regierung davon aus, dass die Strukturanpassung in St.Gallen die zukunftsfähige interkantonale Zusammenarbeit unterstützt.
Gleichzeitig hat der Kantonsrat die Regierung beauftragt, für den Standort Walenstadt eine interkantonale Zusammenarbeit mit Graubünden und Glarus zu prüfen. Ob eine solche möglich ist und wie diese aussehen könnte, wird die Regierung in einem Bericht bis 2024 dem Kantonsrat aufzeigen. Auch für den Standort Wil verlangt der Kantonsrat einen Bericht über eine mögliche interkantonale Zusammenarbeit. Diesen muss die Regierung bis 2025 vorlegen.
Nur ein paar Zeilen weiter unten finden Sie das Wort "Dokumente". Wenn Sie auf dieses klicken und anschliessend auf das Wort "Vernehmlassungsunterlagen", finden Sie den Vernehmlassungsbericht der Regierung, wie ihn auch die Kantonsrätinnen und Kantonsräte erhalten. Ausserdem sind alle Detailberichte und Rechtsgutachten ebenfalls aufgeschaltet.
Dokumente
- Vernehmlassungsvorlage Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde
- Bericht Offene Fragen des Lenkungsausschusses vom 12. Juli 2019 (Basispapier 1)
- Bericht Zuständigkeiten von Recht und Legistik und M. Bucheli vom 7. Dezember 2018 (Basispapier 2a)
- Bericht Rechtliche Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Spitalverbunde durch den Kanton von Recht und Legistik vom 29. Mai 2019 inkl. Ergänzung betreffend Anpassung Baudarlehen vom 26. Juni 2019 (Basispapier 2b)
- Rechtsgutachten Bundesrechtliche Grundlagen und Vorgaben für die Finanzierung der Spitalverbunde durch den Kanton von B. Rütsche vom 10. Mai 2019 (Basispapier 2c)
- Rechtsgutachten Rechtliche Grundlagen für ambulante Angebote öffentlicher Spitäler von B. Rütsche vom 26. August 2019 (Basispapier 2d)
- Bericht Detailkonzept des Verwaltungsrates / CEO-Koordinationsausschusses vom 14. Juni 2019 (Basispapier 3)
- Bericht Alternative Vorschläge von KPMG vom September 2019 (Basispapier 4)
- Medienmitteilung der Regierung vom 2. Dezember 2020.pdf
- Medienmitteilung der Regierung vom 10. August 2020
- Gemeinsame Medienmitteilung SG-SRFT-PSGN-Solviva Nachfolgelösung Spital Wattwil
- Medienmitteilung der Regierung vom 27. Februar 2020
- Medienmitteilung des Verwaltungsrates der St.Galler Spitalverbunde vom 17. Februar 2020
- Medienmitteilung des Verwaltungsrates der St.Galler Spitalverbunde vom 23. Januar 2020
- Medienmitteilung der Kantone SG, GL und GR vom 14. Januar 2020
- Medienmitteilung der Regierung vom 23. Oktober 2019
- Medienmitteilung der vorberatenden Kommission vom 30. August 2019
- Medienmitteilung der Regierung vom 15. August 2019
- Medienmitteilung der vorberatenden Kommission vom 11. Juni 2019
- Medienmitteilung der Regierung vom 8. Mai 2019.pdf
- Medienmitteilung des Verwaltungsrates der Spitalverbunde vom 8. Mai 2019.pdf
- Medienmitteilung des Verwaltungsrates der Spitalverbunde vom 1. März 2019
- Medienmitteilung der Regierung vom 10. Januar 2019
- Medienmitteilung der Regierung vom 19. Dezember 2018
- Medienmitteilung des Lenkungsausschusses vom 22. Oktober 2018
- Medienmitteilung des Lenkungsausschusses vom 26. September 2018
- Medienmitteilung des Lenkungsausschusses vom 30. August 2018
- Medienmitteilung des Verwaltungsrates der Spitalverbunde vom 30. August 2018
- Medienmitteilung der vorberatenden Kommission vom 9. Juli 2018
- Medienmitteilung des Lenkungsausschusses vom 9. Juli 2018
- Medienmitteilung des Verwaltungsrates der Spitalverbunde vom 31. Mai 2018
- Medienmitteilung der Regierung vom 31. Mai 2018
- Ergebnisse Finanzmodell TP4 Alternativkonzepte
- Ergebnisse Finanzmodell TP3 Alternativkonzepte
- Grobkonzept des Verwaltungsrates der Spitalverbunde vom 4. Mai 2018
- Präsentation Medienkonferenz Lenkungsausschuss vom 9. Juli 2018
- Projektauftrag der Regierung
- Verwaltungsrat Bericht Überprüfung Bauprojekt Altstätten PPM
- Verwaltungsrat Bericht Überprüfung Bauprojekt Altstätten Kontur
- Einfache Anfrage Surber-St.Gallen vom 4. August 2020
- Dringliche Interpellation Bruss-Diepoldsau / Kuster-Diepoldsau vom 14. September 2020
- Einfache Anfrage SP-Fraktion vom 9. Juli 2020
- Einfache Anfrage Dudli-Oberbüren vom 6. Juli 2020
- Einfache Anfrage Thurnherr-Wattwil / Schöb-Thal / Baumgartner-Flawil vom 29. Juni 2020
- Einfache Anfrage Warzinek-Mels vom 27. Januar 2020
- Einfache Anfrage Müller-Liechtensteig vom 16. Februar 2020
- Interpellation Broger-Altstätten / Schöbi-Altstätten vom 25. November 2019
- Einfache Anfrage Ammann-Waldkirch vom 13. Januar 2020
- Interpellation Tanner-Sargans / Warzinek-Mels / Gull-Flums vom 25. November 2019
- Interpellation Müller-Lichtensteig / Warzinek-Mels / Schöbi-Altstätten vom 25. November 2019
- Dringliche Interpellation FDP-Fraktion und SVP-Fraktion vom 16. September 2019.pdf
- Einfache Anfrage Krempl-Gnädinger-Goldach / Bischofberger-Thal / Gemperli-Goldach vom 15. August 2019
- Interpellation Brändle-Bütschwil-Ganterschwil / Stadler-Lütisburg / Thalmann-Kirchberg / Thurnherr-Wattwil vom 11. Juni 2019
- Interpellation CVP-GLP-Fraktion vom 11. Juni 2019
- Einfache Anfrage FDP-Fraktion vom 8. Mai 2019 (Zweite Antwort)
- Einfache Anfrage FDP-Fraktion vom 8. Mai 2019 (Erste Antwort)
- Dringliche Interpellation SVP-Fraktion vom 23. April 2019
- Dringliche Interpellation FDP-Fraktion vom 23. April 2019
- Einfache Anfrage Locher-St.Gallen vom 4. März 2019
- Interpellation Bühler-Bad Ragaz/Gull-Flums/Tanner-Sargans vom 18. Februar 2019
- Einfache Anfrage Broger-Altstätten/Hess-Balgach vom 7. Februar 2019
- Motion SP-GRÜ-Fraktion vom 13. Juni 2018
- Interpellation FDP-Fraktion / SVP-Fraktion vom 23. April 2018
- Interpellation CVP-GLP-Fraktion vom 11. Juni 2018
- Interpellation FDP-Fraktion / SVP-Fraktion vom 11. Juni 2018
- Interpellation SP-GRÜ-Fraktion vom 11. Juni 2018
- Interpellation Tanner-Sargans / Zoller-Quarten vom 11. Juni 2018
- Interpellation FDP-Fraktion vom 11. Juni 2018
- Interpellation SP-GRÜ-Fraktion vom 17. September 2018
- Einfache Anfrage Hess-Balgach vom 26. Juli 2018
- Motion SP-GRÜ-Fraktion vom 13. Juni 2018
- Einfache Anfrage Thurnherr-Wattwil vom 15. November 2018
- Interpellation FDP-Fraktion/SVP-Fraktion vom 27. November 2018
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Lenkungsausschuss zur Weiterentwicklung der Strategie der Spitalverbunde
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9001 St.Gallen