Logo Kanton St.Gallen

Die Adoleszenz markiert den Übergang zwischen Kindheit und Erwachsenenalter in der Altersspanne von etwa 15 bis 25 Jahre. Sie ist eine besonders vulnerable Phase für psychische Krisen und die Entwicklung psychischer Erkrankung. Eine psychische Beeinträchtigung in der Adoleszenz kann die weitere psychosoziale Entwicklung (Identitätsfindung, Abschluss Berufsbildung, eigenständiges Wohnen etc.) erheblich gefährden. Ohne Behandlung steigt das Chronifizierungsrisiko stark und kann zu erheblichen volkswirtschaftliche Kosten führen.

Im Jahr 2022 erfolgten in der Schweiz rund zwei Drittel aller IV-Neuberentungen junger Menschen zwischen 18 und 24 Jahre aufgrund psychischer Erkrankung.

Bedarf an spezifischen Versorgungsangeboten

Vor diesem Hintergrund kommt der adoleszentenpsychiatrischen Versorgung ein besonderer Stellenwert zu. Für den Erfolg der psychiatrischen Behandlung der Betroffenen ist es grundlegend, dass die anstehenden Entwicklungsaufgaben sowie die sozialen Herausforderungen in der Therapie miteinbezogen werden und eine kontinuierliche Betreuung ins Erwachsenenalter erfolgt.

Dafür wird eine Kombination von Behandlungsansätzen sowohl aus der Jugend- wie auch der Erwachsenenpsychiatrie benötigt. Zurzeit bestehen im Kanton St.Gallen jedoch alters- anstelle reifeabhängige Angebotsstrukturen und voneinander losgelöste jugend- und erwachsenenpsychiatrische Behandlungskonzepte.

Rahmenkonzept als Grundlage zur Angebotsentwicklung

Gestützt auf die Psychiatriekonzeption 2022 und der von der Regierung erlassenen Spitalliste Psychiatrie 2023 hat das Gesundheitsdepartement unter Einbezug zahlreicher Fachpersonen das Rahmenkonzept Adoleszentenpsychiatrie erstellt. Es dient als Grundlage zur Entwicklung psychiatrischer Versorgungsstrukturen und –angebote im ambulanten und stationären Bereich.

Insgesamt werden fünf konkrete Vorgehensvorschläge zur Verbesserung der Situation von jungen Erwachsenen mit psychischer Erkrankung im Kanton St.Gallen skizziert:

  1. aufsuchende Therapie (Home Treatment)
  2. Tagesklinik
  3. stationäre Versorgung
  4. sozialpädagogische Familienbegleitung 
  5. psychosoziale Beratung

Für die weitere Konkretisierung der einzelnen Massnahmen sind in einem nächsten Schritt die zuständigen Leistungserbringer gefordert. Diese haben sich in einer gemeinsamen Absichtserklärung vom Frühjahr 2022 zur zukünftigen Stärkung der Adoleszentenpsychiatrie bekannt.

Noch offene Fragen?

Kantonsarztamt

Gesundheitsdepartement

Dr. med. Katharina Schenk
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen