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Die Regierung und der Kantonsrat wollen langfristig die medizinische Qualität und die wirtschaftliche Basis der St.Galler Spitalverbunde sichern. Dazu wird das stationäre Angebot am Kantonsspital St.Gallen und an den Spitälern Grabs, Uznach und Wil konzentriert. Gleichzeitig wird die wohnortnahe ambulante Versorgung der Bevölkerung von Rorschach, Altstätten, Wattwil und Flawil durch Gesundheits- bzw. Gesundheits- und Notfallzentren sichergestellt. Das Spital Walenstadt wird nach dem Verkauf an das Kantonsspital Graubünden seit dem 1. Jan. 2023 als Teil des Kantonsspitals Graubünden betrieben.

Auswirkungen der Strategie auf die Versorgung

Die Spitalstandorte sind für die Einwohnerinnen und Einwohner in der Regel innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit im Privatfahrzeug erreichbar.

Die wohnortnahe Versorgung wird durch Gesundheits- bzw. Gesundheits- und Notfallzentren ergänzt. Mit diesen ist gewährleistet, dass die Einwohnerinnen und Einwohner im Notfall in der Regel eine Anlaufstelle innerhalb von 20 Minuten Fahrzeit im Privatfahrzeug erreichen.

Die Versorgung durch die Rettungsdienste bleibt unverändert. Die Einsatzkräfte müssen in 90 Prozent der Fälle innert 15 bei der Patientin oder dem Patienten eintreffen. 

Beschlüsse des Kantonsrates zur Weiterentwicklung der Spitalstrategie

Beschreibung der Massnahme Beschlussfassung
des Kantonsrates
Volksabstimmung
(Ja/Nein)
Anpassung des Gesetzes über die Spitalverbunde
(Grundlage für die Festlegung von Spital-
und GNZ-Standorten sowie die Festlegung
von Beiträgen für die Notfallversorgung)
Zustimmung mit
86:21 Stimmen
bei 4 Enthaltungen
Nein
Reduktion der Anzahl Spitalstandorte
von neun auf fünf sowie Umwandlung
von vier Spitalstandorten in GNZ
Zustimmung mit
88:21 Stimmen
bei 4 Enthaltungen
Nein
Verzicht auf Realisierung des
Spitalbauvorhabens in Altstätten
Zustimmung mit
85:22 Stimmen
bei 4 Enthaltungen
Nein
Verzicht auf Fertigstellung des
Spitalbauvorhabens in Wattwil
Zustimmung mit
83:24 Stimmen
bei 4 Enthaltungen
Ja
Sanierungsbeitrag von 10 Mio. Franken für die
Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland
(Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital)
Zustimmung mit
111:0 Stimmen
Nein
Sanierungsbeitrag von 22 Mio. Franken für die
Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland
(Umwandlung von Baudarlehen in Eigenkapital)
Zustimmung mit
111:0 Stimmen
Nein
Sanierungsbeitrag von 30 Mio. Franken für die
Spitalregion Fürstenland Toggenburg
(Bareinlage und Umwandlung von
Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital)
Zustimmung mit
111:0 Stimmen
Ja
Sanierungsbeitrag von 26 Mio. Franken für die
Spitalregion Fürstenland Toggenburg
(Umwandlung von Baudarlehen in Eigenkapital)
Zustimmung mit
112:0 Stimmen
Nein
Erhöhung der gemeinwirtschaftlichen
Leistungen (Leistungen mit Abgeltungscharakter)
um 11 Mio. Franken je Jahr
im Rahmen des
jährlichen Budgetprozesses
Nein
Erhöhung der gemeinwirtschaftlichen
Leistungen (Notfallversorgung)
um 10,3 Mio. Franken je Jahr
Zustimmung mit
111:0 Stimmen
Ja
betriebliche Optimierungen der
Spitalverbunde von 19 Mio. Franken je Jahr 
(im Zuständigkeitsbereich
der Spitalverbunde)
Nein

Volksabstimmung vom 13. Juni 2021

Verzicht auf Fertigstellung des Spitalbauvorhabens in Wattwil Zustimmung mit 56,3 %
Sanierungsbeitrag von 30 Mio. Franken für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg
(Bareinlage und Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital)
Zustimmung mit 65,2 %
Erhöhung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen für die Notfallversorgung um 10,3 Mio. Franken im Jahr
Zustimmung mit 76,8 %

Wo stehen wir bei der Umsetzung der Spitalstrategie?

Wie haben sich die Finanzen der Spitalverbunde entwickelt?

Im Jahresergebnis 2021 sind Wertberichtigungen von 56,7 Mio. Franken im Zusammenhang mit der Veräusserung der Spitalliegenschaft Flawil (4,9 Mio. Franken) und der Spitalliegenschaft Wattwil (51,8 Mio. Franken) enthalten. Im Jahresergebnis 2022 sind Wertberichtigungen von 8,1 Mio. Franken im Zusammenhang mit der Veräusserung der Spitalliegenschaft Walenstadt enthalten.

Mit den Strategiemassnahmen hätten die Spitalverbunde wieder Gewinne erzielen sollen. Wegen der Covid-19-Epidemie fielen jedoch grosse Verluste an und der Geschäftsverlauf entwickelt sich generell schlechter als erwartet. 

Aufgrund der schlechteren Ergebnisse hat sich der Eigenkapitalbestand der Spitalverbunde deutlich reduziert. Das Eigenkapital der Spitalregion Fürstenland Toggenburg (Spital Wil) war bereits Ende 2021 negativ. Das Eigenkapital des Spitals Linth war Ende des 1. Quartals 2023 negativ und das Eigenkapital der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland wird im Jahr 2025 aufgebraucht sein. Die Spitalverbunde sind deshalb dringend auf neues Eigenkapital in der Höhe von 163 Mio. Franken angewiesen. Die Regierung unterbreitete deshalb dem Kantonsrat im Mai 2022 eine Vorlage zur Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalverbunde.

Auch wenn die Spitalverbunde vorerst noch defizitär sind, ist die eingeschlagene Strategie richtig und notwendig. Nur so kann eine hohe medizinische Qualität garantiert werden und besteht die Aussicht, wieder Gewinne zu erzielen.

Beschlüsse des Kantonsrates zur Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalverbunde

Beschreibung der Massnahme Beschlussfassung des Kantonsrates Volksabstimmung
(Ja/Nein)
Umwandlung von Baudarlehen des KSSG in der Höhe von 28,5 Mio. Franken in Eigenkapital Zustimmung mit 113:0 Stimmen
bei 0 Enthaltungen
Nein
(Kantonsrat abschliessend zuständig)
Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen der SRRWS in der Höhe von 40 Mio. Franken in Eigenkapital

Zustimmung mit 114:0 Stimmen
bei 0 Enthaltungen

Ja
(Volksabstimmung vom 18. Juni 2023)
Umwandlung von Baudarlehen der SRRWS in der Höhe von 24,5 Mio. Franken in Eigenkapital Zustimmung mit 112:1 Stimmen
bei 0 Enthaltungen
Nein
(Kantonsrat abschliessend zuständig)
Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen des Spitals Linth in der Höhe von 30 Mio. Franken und eines Betriebsdarlehens in der Höhe von 9,2 Mio. Franken in Eigenkapital Zustimmung mit 114:0 Stimmen
bei 0 Enthaltungen
Ja
(Volksabstimmung vom 18. Juni 2023)
Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen der SRFT in der Höhe von 9 Mio. Franken in Eigenkapital Zustimmung mit 114:0 Stimmen
bei 0 Enthaltungen
Nein
(Ablauf der Referendumsfrist am 11. April 2023)
Umwandlung von Baudarlehen der SRFT in der Höhe von 21,7 Mio. Franken in Eigenkapital Zustimmung mit 113:0 Stimmen
bei 0 Enthaltungen
Nein
(Kantonsrat abschliessend zuständig)

Ausbau des Spitals Grabs

Aufgrund der Schliessung des Spitals Altstätten muss das Spital Grabs zwingend vergrössert werden. Der für den Ausbau des Spitals Altstätten im November 2014 beschlossene Kredit in der Höhe von 85 Mio. Franken wird aufgrund der Schliessung nicht mehr benötigt. Aus rechtlichen Gründen kann dieser Kredit aber nicht für den Ausbau des Spitals Grabs verwendet werden. Es muss ein neuer Kredit gesprochen werden und als Kreditgeber kommt aufgrund der aktuellen Finanzsituation der SRRWS nur der Kanton als Eigentümer in Frage.

Das Spital Grabs benötigt für den Ausbau ein verzinsliches und rückzahlbares Darlehen von 100 Mio. Franken. Der Ausbau war bereits Bestandteil der von Regierung und Kantonsrat im Jahr 2020 beschlossenen Strategie für die Spitalverbunde. Der Ausbau fällt aufgrund des Weiterbetriebs des Spitals Walenstadt (als Teil des Kantonsspitals Graubünden) kleiner aus als ursprünglich geplant.

Über die Gewährung eines Darlehens wird ebenfalls am 18. Juni 2023 abgestimmt. Der Kantonsrat stimmte dem Darlehen mit 77:26 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu.

Fusion der Spitalverbunde und mehr unternehmerische Freiheiten

Mit den Beschlüssen zur Weiterentwicklung der Spitalstrategie (u.a. Spitalschliessungen, Verkauf des Spitals Walenstadt) wurden wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Es braucht aber weitere Massnahmen, damit die St.Galler Spitalverbunde für die Zukunft gewappnet sind. Mit einer Fusion der 4 Spitalverbunde und mehr unternehmerischen Freiheiten sollen inskünftig wieder positive Unternehmensergebnisse erzielt werden. Der Kantonsrat hat dazu auch verschiedene politische Vorstössen eingereicht.

Die Regierung führt bis Ende August 2023 eine Vernehmlassung zur Vorlage durch. Anschliessend werden die Ergebnisse ausgewertet und – je nach Rückmeldung – allfällige Anpassungen vorgenommen. Die bereinigte Vorlage wird dem Kantonsrat noch im Herbst 2023 zugestellt, damit in der Novembersession eine vorberatende Kommission eingesetzt werden kann. Die Fusion ist auf den 1. Januar 2025 vorgesehen.

Mehr zur Fusion der Spitalverbunde

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Gesundheitsdepartement

Amt für Gesundheitsversorgung

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen