Die Regierung und der Kantonsrat des Kantons St.Gallen wollen langfristig die medizinische Qualität und die wirtschaftliche Basis der St.Galler Spitalverbunde sichern. Sie konzentrieren das stationäre Angebot an den vier Mehrspartenspitälern Grabs, Uznach, Wil und St.Gallen. Gleichzeitig wird die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung von Altstätten, Wattwil, Flawil und Rorschach mit den neuen Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) auch in Zukunft sichergestellt. In Walenstadt wird eine Zusammenarbeit mit den Kantonsspitälern Graubünden und Glarus geprüft.
Das Umfeld der Schweizer Spitäler hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Die Spitäler müssen sich in einem zunehmend anspruchsvollen Umfeld behaupten und gleichzeitig qualitativ hochstehende Leistungen sicherstellen. Viele Spitäler sehen sich mit Defiziten konfrontiert und sind gefordert, ihre Strukturen zu hinterfragen und zu optimieren. Diese Entwicklung macht auch vor den St.Galler Spitalverbunden nicht halt.
Der St.Galler Bevölkerung soll trotz dieser wirtschaftlich anspruchsvollen Situation auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen. Dafür hat die Regierung die Strategie «4plus5» entwickelt:
- Die stationäre Grundversorgung wird neu an vier Spitalstandorten konzentriert. Diese sind für die Einwohnerinnen und Einwohner in der Regel innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit im Privatfahrzeug selbständig erreichbar.
- Die wohnortnahe Versorgung wird neu durch regionale Gesundheits- und Notfallzentren ergänzt. Mit diesen ist gewährleistet, dass die Einwohnerinnen und Einwohner im Notfall in der Regel eine Anlaufstelle innerhalb von 20 Minuten Fahrzeit im Privatfahrzeug selbständig erreichen können.
- Die Versorgung durch die Rettungsdienste bleibt unverändert: Die Einsatzkräfte müssen in 90 Prozent der Fälle innert 15 Minuten bei der Patientin oder dem Patienten eintreffen.

Mehr zu den einzelnen Gesundheits- und Notfallzentren und zur Zukunft des Spitals Walenstadt erfahren Sie unter diesen Links:
Die Spitalstrategie im Überblick
Mit der Strategie «4plus5» werden die stationären Leistungen am Kantonsspital St.Gallen, am Spital Grabs, am Spital Linth in Uznach und am Spital Wil konzentriert. Auch am Spital Walenstadt wird das stationäre Angebot vorerst weitergeführt. Die bisherigen Spitalstandorte Rorschach, Altstätten, Wattwil und Flawil werden in regionale Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) umgewandelt und bieten ambulante Leistungen an.
- Die stationären Leistungen werden am Kantonsspital St.Gallen, am Spital Grabs, am Spital Linth in Uznach und am Spital Wil konzentriert. Am Spital Walenstadt wird das stationäre Angebot ebenfalls weitergeführt, dies jedoch verbunden mit einem Auftrag an die Regierung, bis Ende 2022 in Zusammenarbeit mit den Kantonsspitälern Graubünden und Glarus Möglichkeiten zur Zukunft des Standorts Walenstadt aufzuzeigen. Durch die Konzentration der stationären Leistungen erhöhen sich an den Standorten St.Gallen, Grabs, Uznach und Wil die Fallzahlen und die Auslastung.
- Die bisherigen Spitalstandorte Rorschach, Altstätten, Wattwil und Flawil werden in regionale Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) umgewandelt und bieten ambulante Leistungen an. Dank dem medizinischen und technologischen Fortschritt können immer mehr medizinische Leistungen ambulant erbracht werden. Die GNZ sollen je nach Bedarf auch über ein Notfallangebot verfügen, das mit einem kleinen Bettenangebot für Kurzaufenthalte ergänzt werden kann. Das Angebot an den GNZ wird in Zusammenarbeit mit den frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten auf den Bedarf der Region ausgerichtet. Die Spitalverbunde bieten an den GNZ ergänzend zu den frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten Leistungen an, sofern ein Bedarf vorhanden ist. Der Kanton unterstützt das Notfallangebot der GNZ mit jährlichen Beiträgen.
- Die Rettungsdienste und die dezentralen Rettungsstützpunkte sind von den Strategiebeschlüssen des Kantonsrates nicht betroffen, da sie losgelöst von den Spitalstandorten organisiert sind. Damit ist weiterhin sichergestellt, dass die Rettungsdienste in 90 Prozent der Fälle einen Einsatzort innert 15 Minuten nach Eingang eines Notrufs erreichen.
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Ende Januar 2021 | Verschiebung der stationären Angebote des Standorts Rorschach nach St.Gallen Ambulantes Angebot durch das Kantonsspital St.Gallen am früheren Spitalstandort bis zur Eröffnung des GNZ (voraussichtlich 2025) |
Mitte 2021 | Aufhebung des Spitalstandorts Flawil Ambulantes Angebot durch das Kantonsspital St.Gallen am Ärztezentrum Flawil bis zur Eröffnung des GNZ bzw. eines Kompetenzzentrums für Gesundheit, Therapie und spezialisierte Pflege (voraussichtlich 2024) |
Bis Ende 2022 | Bericht über die Zukunft des Spitals Walenstadt |
2024 | Umwandlung des Spitalstandorts Wattwil in ein GNZ Zuerst sind bauliche Massnahmen am Standort Wil nötig |
2027 | Umwandlung des Spitalstandorts Altstätten in ein GNZ Zuerst sind bauliche Massnahmen am Standort Grabs nötig |
Die Rettungsdienste und die dezentralen Rettungsstützpunkte sind von den Strategiebeschlüssen des Kantonsrates nicht betroffen, da sie losgelöst von den Spitalstandorten organisiert sind. Damit ist weiterhin sichergestellt, dass die Rettungsdienste in 90 Prozent der Fälle einen Einsatzort innert 15 Minuten nach Eingang eines Notrufs erreichen.
Das Personal der vier (respektive fünf - je nach Ausgang des Berichts zum Spital Walenstadt) betroffenen Spitalstandorte wird mehrheitlich Stellenangebote an den vier zukünftigen Spitalstandorten oder den Gesundheits- und Notfallzentren erhalten. Der Grossteil der Mitarbeitenden kann somit im Spitalverbund verbleiben.
Die vier Spitalverbunde benötigen am Ende der Umsetzungsphase im Jahr 2028 gemäss den Prognosen jedoch leicht weniger Personal als heute. Konkret sind bis ins Jahr 2028 zwischen 60 und 70 Stellen betroffen. Diesen Stellenabbau wollen die Spitalverbunde möglichst über natürliche Fluktuationen vollziehen. Die Mitarbeitenden werden bei Neuorientierungen in- oder ausserhalb der Spitalverbunde durch die HR-Organisationen der Spitalverbunde eng begleitet.
Am Spital Walenstadt wird das stationäre Angebot vorerst ebenfalls weitergeführt. Dies ist jedoch verbunden mit einem Auftrag an die Regierung, bis Ende 2022 Möglichkeiten zur Zukunft des Standorts Walenstadt aufzuzeigen. Geprüft wird eine Zusammenarbeit mit den Kantonsspitälern Graubünden und Glarus. Je nach Resultat wird der Standort als Spital weitergeführt oder in ein Gesundheits- und Notfallzentrum umgewandelt. Mehr zum laufenden Projekt:
Ja, der Kanton erhöht mit der Strategie «4plus5» seine jährlichen Beiträge an sogenannte Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) um 20 Millionen Franken.
Die Regierung verpflichtet mit der Strategie «4plus5» die Spitalverbunde dazu, an den regionalen Gesundheits- und Notfallzentren abhängig vom Bedarf und in Absprache mit der niedergelassenen Ärzteschaft einen Notfallbetrieb und ein kleines stationäres Bettenangebot sicherzustellen. Die Regierung erkennt im wohnortnahen Notfallbetrieb und der Möglichkeit zur überwachten Übernachtung einen Service Public, den sie mit höheren Beiträgen an die Spitalverbunde finanziert. Die jährlichen Kosten hierfür belaufen sich auf rund 6,25 Millionen Franken.
Zudem erhöht sie ihre Beiträge für den 24h-Notfallbetrieb an den Spitälern Grabs, Walenstadt, Uznach und Wil um 4 Millionen pro Jahr.
Die Leistungskonzentration ist für die Spitalverbunde mit erheblichen Einsparungen verbunden. Gerechnet wird mit 38 bis 46 Millionen Franken pro Jahr – je nach Lösung für den Standort Walenstadt. Die Reduktion der Anzahl der Spitalstandorte allein genügt jedoch noch nicht zur Stabilisierung der Finanzlage der Spitalverbunde. Der Kanton muss deshalb seine Beiträge für Leistungen im öffentlichen Interesse, die nicht über Tarife abgegolten werden (gemeinwirtschaftliche Leistungen), erhöhen (um rund 21 Millionen Franken je Jahr). Ausserdem muss er Sanierungsbeiträge an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland von 32 Millionen Franken und an die Spitalregion Fürstenland Toggenburg von 56 Millionen Franken leisten. Darüber hinaus müssen alle vier Spitalverbunde betriebliche Optimierungen umsetzen. Diese umfassen vor allem Einsparungen bei den Ausgaben von rund 19 Millionen Franken je Jahr. Für das Kantonsspital St.Gallen bedeutet das Einsparungen von rund 15 Millionen Franken, für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland Einsparungen von rund 2 Millionen Franken und für das Spital Linth und die Spitalregion Fürstenland Toggenburg Einsparungen von je rund 1 Million Franken.
Beschreibung der Massnahme | Beschlussfassung des Kantonsrates |
Volksabstimmung (Ja/Nein) |
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Anpassung des Gesetzes über die Spitalverbunde (Grundlage für die Festlegung von Spital- und GNZ-Standorten sowie die Festlegung von Beiträgen für die Notfallversorgung) |
Zustimmung mit 86:21 Stimmen bei 4 Enthaltungen |
Nein (fakultatives Referendum wurde nicht ergriffen) |
Reduktion der Anzahl Spitalstandorte von neun auf fünf sowie Umwandlung von vier Spitalstandorten in GNZ |
Zustimmung mit 88:21 Stimmen bei 4 Enthaltungen |
Nein (Kantonsrat abschliessend zuständig) |
Verzicht auf Realisierung des Spitalbauvorhabens in Altstätten |
Zustimmung mit 85:22 Stimmen bei 4 Enthaltungen |
Nein (fakultatives Referendum wurde nicht ergriffen) |
Verzicht auf Fertigstellung des Spitalbauvorhabens in Wattwil |
Zustimmung mit 83:24 Stimmen bei 4 Enthaltungen |
Zustimmung an der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 mit 56,3 Prozent. |
Sanierungsbeitrag von 10 Mio. Franken für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital) |
Zustimmung mit 111:0 Stimmen |
Nein (fakultatives Referendum wurde nicht ergriffen) |
Sanierungsbeitrag von 22 Mio. Franken für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (Umwandlung von Baudarlehen in Eigenkapital) |
Zustimmung mit 111:0 Stimmen |
Nein (Kantonsrat abschliessend zuständig) |
Sanierungsbeitrag von 30 Mio. Franken für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg (Bareinlage und Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital) |
Zustimmung mit 111:0 Stimmen |
Zustimmung an der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 mit 65,2 Prozent. |
Sanierungsbeitrag von 26 Mio. Franken für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg (Umwandlung von Baudarlehen in Eigenkapital) |
Zustimmung mit 112:0 Stimmen |
Nein (Kantonsrat abschliessend zuständig) |
Erhöhung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Leistungen mit Abgeltungscharakter) um 11 Mio. Franken je Jahr |
im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses |
Nein |
Erhöhung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Notfallversorgung) um 10,3 Mio. Franken je Jahr |
Zustimmung mit 111:0 Stimmen |
Zustimmung an der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 von 76,8 Prozent. |
betriebliche Optimierungen der Spitalverbunde von 19 Mio. Franken je Jahr |
(im Zuständigkeitsbereich der Spitalverbunde) |
Nein |
Warum ist eine Weiterentwicklung nötig?
Das Umfeld der Schweizer Spitäler hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Die Spitäler müssen sich in einem zunehmend anspruchsvollen Umfeld behaupten und gleichzeitig qualitativ hochstehende Leistungen sicherstellen. Viele Spitäler sehen sich mit Defiziten konfrontiert und sind gefordert, ihre Strukturen zu hinterfragen und zu optimieren. Diese Entwicklung macht auch vor den St.Galler Spitalverbunden nicht halt.
Verschiedene Trends wie die demografische Entwicklung (Alterung der Bevölkerung), der medizinische und technologische Fortschritt, die Spezialisierung in der Medizin und der damit einhergehende und zunehmende Fachkräftemangel erschweren insbesondere in kleineren Spitälern zunehmend eine qualitativ gute und sichere Leistungserbringung. Daneben verschärfen nicht kostendeckende Tarife und regulatorische Vorgaben zur Leistungserbringung (ambulant vor stationär) die finanzielle Situation. Zudem steigen die Anforderungen an die Qualität ständig. Die Qualität der Spitalleistungen ist das entscheidende Element einer sicheren Gesundheitsversorgung. Verschiedene Leistungen dürfen Spitäler nur noch erbringen, wenn sie hierfür Mindestfallzahlen (insbesondere eine Mindestmenge derselben Operation je Jahr) nachweisen können. Erfahrungsgemäss steigt mit zunehmenden Fallzahlen die Qualität. Ausserdem braucht ein Spitalbetrieb eine gewisse Mindestgrösse, um die Anwesenheit von Fachpersonal rund um die Uhr, die Verfügbarkeit von spezialisierten medizintechnischen Einrichtungen oder die Erfüllung fachspezifischer Zertifizierungsanforderungen garantieren zu können. Dies alles sind Voraussetzungen für die nachhaltige Sicherstellung der Qualität und eines wirtschaftlichen Betriebs.
Die regionalen Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ)
Die bisherigen Spitalstandorte Rorschach, Altstätten, Wattwil und Flawil werden in regionale Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) umgewandelt und bieten ambulante Leistungen an.
Das Angebot an den GNZ wird in Zusammenarbeit mit den frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten auf den Bedarf der Region ausgerichtet. Die Spitalverbunde bieten an den GNZ ergänzend zu den frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten Leistungen an, sofern ein Bedarf vorhanden ist.
Die GNZ können in umfassendere Vorhaben eingebettet werden. Dies ist unter anderem in Wattwil geplant, wo ein Kompetenzzentren für Gesundheit, Notfall und spezialisierte Langzeitpflege entstehen soll.
Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der einzelnen Standorte.
Die Gesundheits- und Notfallzentren von Flawil, Rorschach und Wattwil verfügen über eigene Webseiten. Sobald das Projekt weiter fortgeschritten ist, wird für Altstätten ebenfalls eine Informationsseite bereitgestellt.
Was bedeutet die Spitalstrategie für die verbleibenden Spitalstandorte?
Das Kantonsspital stellt unverändert die Zentrumsversorgung mit spezialisierten und hochspezialisierten Leistungen sicher. Die stationäre Grundversorgung wird neu an den vier Standorten St.Gallen, Grabs, Wil und Uznach konzentriert. Das ermöglicht den Spitalunternehmen einerseits, die benötigten Fallzahlen auch in Zukunft zu erreichen, was die medizinische Qualität langfristig sichert. Andererseits sparen die Spitalverbunde mit dieser Struktur an Kosten, was die wirtschaftliche Basis langfristig sichert.
Die Regierung rechnet damit, dass aufgrund der neuen Patientenströme der Spitalstandort Grabs um 32 bis 64 und der Spitalstandort Wil um rund 20 Betten vergrössert werden müssen. Der Umfang des Ausbaus in Grabs hängt u.a. vom Bericht über die Zukunft des Spitals Walenstadt ab. Für den Standort Wil muss die Regierung innerhalb von fünf Jahren einen Bericht vorlegen, in dem eine interkantonale Zusammenarbeit geprüft wird. Die Ausbauten werden durch die Spitalverbunde realisiert. Insgesamt reduziert sich die Bettenzahl aller vier Spitalverbunde gegenüber dem aktuellen Stand um rund 330 Betten.
Die aktuelle Situation der Spitalverbunde
Die Spitalverbunde befinden sich in einer finanziell kritischen Situation. Ausserdem wird es für die kleineren Spitäler immer schwieriger, mit den steigenden Anforderungen an die Gesundheitsversorgung Schritt zu halten.
Die immer stärkere Spezialisierung in der Medizin, Forderungen nach Mindestfallzahlen und der Trend weg von stationären, hin zu ambulante Behandlungen, bringen die heutigen Strukturen der Spitalverbunde zusehends an ihre Grenzen. Das dezentrale Versorgungssystem mit mehreren kleinen Spitälern ist immer weniger in der Lage, mit den neuen Anforderungen Schritt zu halten. Hinzu kommt der Mangel an Fachpersonal (insbesondere Operations-, Anästhesie- und Radiologiepersonal), der sich je länger je mehr bei den kleinen Spitälern bemerkbar macht. Als Folge davon musste Ende Oktober 2019 die Klinik für Chirurgie und Orthopädie des Spitals Wattwil geschlossen und an das Spital Wil verlagert werden. Im Februar 2020 musste die Geburtshilfe des Spitals Walenstadt geschlossen und an das Spital Grabs verlagert werden. Nach der Schliessung der Klinik für Chirurgie und Orthopädie am Spital Rorschach aufgrund der Covid-19-Pandemie, die einen Zusammenzug von Operations- und Anästhesiepersonal am Standort St.Gallen erforderte, wurde der stationäre Betrieb am Spital Rorschach Ende Januar 2021 ganz eingestellt.
Die Spitalverbunde befinden sich in einer kritischen Finanzsituation. Die Ergebnisse haben sich in den letzten Jahren laufend verschlechtert. Für das Jahr 2019 belief sich der Verlust der vier Spitalverbunde bereits auf 20,3 Mio. Franken und im Jahr 2020 resultierte – u.a. aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie – ein Verlust von 70,3 Mio. Franken. Im Ergebnis für das Jahr 2020 sind – als Folge der Covid- 19-Pandemie – bereits Entschädigungen für Ertragsausfälle aufgrund des Verbots von nicht dringlichen Behandlungen zwischen dem 17. März und 26. April 2020 von 34,7 Mio. Franken enthalten. Ohne diese Entschädigungen würde sich der Verlust der Spitalverbunde auf 105,0 Mio. Franken belaufen. Budgetiert war für das Jahr 2020 ein Verlust von 35,5 Mio. Franken.

Mit den Ergebnisverschlechterungen ist ein Rückgang des Eigenkapitals und der flüssigen Mittel verbunden. Der Kantonsrat musste für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg deshalb bereits eine Übergangsfinanzierung in Form eines Darlehens von 9,7 Mio. Franken beschliessen, damit die Spitalregion ihren laufenden Verpflichtungen wie beispielsweise Lohnzahlungen nachkommen konnte. Für das Jahr 2021 erwarten die Spitalverbunde ein Defizit von 42,3 Mio. Franken. Ohne Gegenmassnahmen werden die Verluste der Spitalverbunde in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Diese Lücke kann – bei Beibehaltung der bestehenden Strukturen – mit Betriebsoptimierungen und Effizienzsteigerungen nicht mehr geschlossen werden. Die Folgen wären ein rascher Abbau des Eigenkapitals, eine Zunahme der Verschuldung, Liquiditätsengpässe und eine zusehends stärkere finanzielle Beteiligung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Dokumente
- Vernehmlassungsvorlage Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde
- Bericht Offene Fragen des Lenkungsausschusses vom 12. Juli 2019 (Basispapier 1)
- Bericht Zuständigkeiten von Recht und Legistik und M. Bucheli vom 7. Dezember 2018 (Basispapier 2a)
- Bericht Rechtliche Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Spitalverbunde durch den Kanton von Recht und Legistik vom 29. Mai 2019 inkl. Ergänzung betreffend Anpassung Baudarlehen vom 26. Juni 2019 (Basispapier 2b)
- Rechtsgutachten Bundesrechtliche Grundlagen und Vorgaben für die Finanzierung der Spitalverbunde durch den Kanton von B. Rütsche vom 10. Mai 2019 (Basispapier 2c)
- Rechtsgutachten Rechtliche Grundlagen für ambulante Angebote öffentlicher Spitäler von B. Rütsche vom 26. August 2019 (Basispapier 2d)
- Bericht Detailkonzept des Verwaltungsrates / CEO-Koordinationsausschusses vom 14. Juni 2019 (Basispapier 3)
- Bericht Alternative Vorschläge von KPMG vom September 2019 (Basispapier 4)
- Medienmitteilung der Regierung zum Projekt GNP Wattwil vom 20. Juli 2021
- Medienmitteilung Abschluss erste Projektphase Sardona.pdf
- Medienmitteilung Abstimmung vom 13. Juni 2021
- Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes vom 27. April 2021
- Faktenblatt zum GTP Flawil vom 27. April 2021
- Faktenblatt zum GNP Wattwil vom 27. April 2021
- Medienmitteilung des Gesundheitsdepartements vom 22. Januar 2021
- Medienmitteilung der Regierung vom 2. Dezember 2020.pdf
- Medienmitteilung der Regierung vom 10. August 2020
- Gemeinsame Medienmitteilung SG-SRFT-PSGN-Solviva Nachfolgelösung Spital Wattwil
- Medienmitteilung der Regierung vom 27. Februar 2020
- Medienmitteilung des Verwaltungsrates der St.Galler Spitalverbunde vom 17. Februar 2020
- Medienmitteilung des Verwaltungsrates der St.Galler Spitalverbunde vom 23. Januar 2020
- Medienmitteilung der Kantone SG, GL und GR vom 14. Januar 2020
- Medienmitteilung der Regierung vom 23. Oktober 2019
- Medienmitteilung der vorberatenden Kommission vom 30. August 2019
- Medienmitteilung der Regierung vom 15. August 2019
- Medienmitteilung der vorberatenden Kommission vom 11. Juni 2019
- Medienmitteilung der Regierung vom 8. Mai 2019.pdf
- Medienmitteilung des Verwaltungsrates der Spitalverbunde vom 8. Mai 2019.pdf
- Medienmitteilung des Verwaltungsrates der Spitalverbunde vom 1. März 2019
- Medienmitteilung der Regierung vom 10. Januar 2019
- Medienmitteilung der Regierung vom 19. Dezember 2018
- Medienmitteilung des Lenkungsausschusses vom 22. Oktober 2018
- Medienmitteilung des Lenkungsausschusses vom 26. September 2018
- Medienmitteilung des Lenkungsausschusses vom 30. August 2018
- Medienmitteilung des Verwaltungsrates der Spitalverbunde vom 30. August 2018
- Medienmitteilung der vorberatenden Kommission vom 9. Juli 2018
- Medienmitteilung des Lenkungsausschusses vom 9. Juli 2018
- Medienmitteilung des Verwaltungsrates der Spitalverbunde vom 31. Mai 2018
- Medienmitteilung der Regierung vom 31. Mai 2018
- Ergebnisse Finanzmodell TP4 Alternativkonzepte
- Ergebnisse Finanzmodell TP3 Alternativkonzepte
- Grobkonzept des Verwaltungsrates der Spitalverbunde vom 4. Mai 2018
- Präsentation Medienkonferenz Lenkungsausschuss vom 9. Juli 2018
- Projektauftrag der Regierung
- Verwaltungsrat Bericht Überprüfung Bauprojekt Altstätten PPM
- Verwaltungsrat Bericht Überprüfung Bauprojekt Altstätten Kontur