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Wenn Sie erkrankt sind und einen Spitalaufenthalt (Hospitalisation) benötigen, können Sie als Patientin oder Patient grundsätzlich frei wählen, in welchem Spital Sie sich behandeln lassen möchten. Je nach Spitalwahl können Ihnen aber zusätzliche persönliche Kosten, bzw. Mehrkosten, entstehen, dies zusätzlich zum Selbstbehalt, der Ihnen durch die Krankenversicherung in Rechnung gestellt wird.
Damit Sie diese zusätzlichen Mehrkosten vermeiden können, ist es wichtig, dass Sie gewisse Punkte bei der Spitalwahl beachten.

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Kantonsarztamt

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen