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Die St.Galler Spitalverbunde schreiben nach wie vor Defizite. Ein Grund dafür liegt in Wettbewerbsnachteilen und verschiedenen Einschränkungen, die im Gesetz über die Spitalverbunde verankert sind. Die Spitalverbunde brauchen deshalb mehr unternehmerische Freiheiten. Mit einer Fusion der 4 Spitalverbunde zu einem Spitalunternehmen sollen weitere Einsparungen erzielt werden.

Politische Vorstösse

Der Kantonsrat hat in verschiedenen politischen Vorstössen klar zum Ausdruck gebracht, dass die vier Spitalverbunde zu einer einzigen Spitalorganisation fusioniert werden sollen. Dabei soll auch eine Anpassung der Rechtsform geprüft werden. Zudem sollen die Spitalverbunde über mehr unternehmerische Freiheiten verfügen, weniger von der Politik abhängig sein und über gleich lange Spiesse wie andere Spitäler verfügen.

Aus 4 mach 1

Die 4 Spitalverbunde sollen zu einem Spitalverbund und die 4 Spitalanlagegesellschaften zu einer Spitalanlagengesellschaft fusionieren. An der bewährten Rechtsform der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt soll festgehalten werden. Der Erfolg eines Spitals hängt weniger von der Rechtsform, sondern vielmehr von den unternehmerischen Freiheiten und dem Handlungsspielraum ab. Ein Verglich mit ausserkantonalen Spitälern oder innerkantonalen Privatspitälern zeigt, dass die St.Galler Spitalverbunde über weniger unternehmerische Freiheiten verfügen. Der heute eingeschränkte Handlungsspielraum der Spitalverbunde kann auch mit der bestehenden Rechtsform vergrössert werden. Zudem würde eine Anpassung der Rechtsform mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Spitalverbunde sind aber auf schnelle Anpassungen angewiesen.

Mit den Anpassungen an der Organisationsstruktur sollen Synergien erzielt, Doppelspurigkeiten abgebaut und die Qualität der Leistungserbringung vereinheitlicht und erhöht werden. Die Spitalverbunde rechnen auch mit Vorteilen bei der Personalrekrutierung und bei der Fort- und Weiterbildung.

Gleich lange Spiesse

Die Spitalverbunde sollen bei der ambulanten Leistungserbringung ausserhalb des Spitalareals über die gleichen Voraussetzungen verfügen wie deren Mitbewerber. Hier unterliegen die Spitalverbunde heute grossen Einschränkungen. Ausserkantonale Leistungserbringer (z.B. die Spital Thurgau AG bzw. die thurmed-Gruppe, die Berit-Klinik AG oder das Kantonsspital Graubünden) haben in den letzten Jahren mehrere ambulante Angebote im Kanton St.Gallen eröffnet. Es ist deshalb wichtig und dringend, dass der Spitalverbund hier inskünftig über gleich lange Spiesse verfügt.

Spitalstandorte und Standorte von Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ)

Für die Festlegung von Spitalstandorten oder von GNZ-Standorten soll neu der Verwaltungsrat der Spitalverbunde zuständig sein. Der Kantonsrat wäre aber weiterhin zuständig, wenn einer der bestehenden Spitalstandorte in St.Gallen, Grabs, Uznach oder Wil aufgehoben werden sollte. Zudem kann die Regierung den Spitalverbund bei Versorgungsengpässen verpflichten, an bestimmten Orten ein GNZ zu betreiben.

Mehr unternehmerische Freiheiten

Im heutigen Gesetz über die Spitalverbunde sind verschiedene Genehmigungsvorbehalte von Regierung oder Kantonsrat verankert. Diese Genehmigungspflichten sollen aufgehoben und – sofern es sich um strategische oder finanziell bedeutende Geschäfte handelt – durch eine Anhörung der Regierung ersetzt werden.

Wahl des Verwaltungsrates der Spitalverbunde

Für die Wahl des Verwaltungsrates wäre weiterhin die Regierung zuständig. Auf eine Genehmigung durch den Kantonsrat soll inskünftig verzichtet werden. Neu soll auch auf eine zwingende Vertretung des Gesundheitsdepartementes verzichtet werden. Für die Wahl sollen die fachlichen Kompetenzen und nicht die Zugehörigkeit zu einem Departement ausschlaggebend sein.

Vernehmlassung

Die Regierung führt bis Ende August 2023 eine Vernehmlassung zur Vorlage durch.

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Gesundheitsdepartement

Amt für Gesundheitsversorgung

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen