Logo Kanton St.Gallen

In Ergänzung zur schweizweit gültigen Regelung hat der Kanton St.Gallen eine Liste mit Eingriffen definiert, deren Durchführung grundsätzlich ambulant zu erfolgen hat, das heisst ohne Übernachtung im Spital. Notfälle sind davon ausgenommen.

Ergänzende Liste des Kantons St.Gallen

Analog zu zahlreichen anderen Kantonen hat der Kanton St.Gallen zusätzlich neun Eingriffsbereiche bezeichnet, bei denen die Kostenübernahme des Kantons grundsätzlich auf eine ambulante Durchführung beschränkt wird.

Verordnung Kostenübernahme bei bestimmten elektiven Eingriffen (St. Galler Gesetzessammlung)

Ausnahmekriterien

Die Verantwortung für die Behandlungsform (stationär oder ambulant) soll primär bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten belassen bleiben und nach medizinischen Kriterien erfolgen. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat deshalb eine Regelung verabschiedet, die auf ein prospektives oder retrospektives Kostengutsprachesystem verzichtet und keine Einzelfallrückforderungen vorsieht. Den Spitälern wird als Orientierung ein Raster mit Ausnahmekriterien zur Verfügung gestellt. Diese Kriterien dienen als Leitplanken für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte für die Entscheidfindung bzw. die interne und externe Rechtfertigung von Ausnahmefällen.

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Gesundheitsdepartement

Amt für Gesundheitsversorgung

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen