Die Regierung und der Kantonsrat des Kantons St.Gallen wollen für das Spital Walenstadt eine interkantonale Zusammenarbeit mit den Kantonsspitälern Graubünden und Glarus prüfen. Die Zukunft des Spitals Walenstadt soll bis Ende 2022 geklärt werden.
***Neuste Informationen***
15. Juni 2022: In der Junisession 2022 hat der Kantonsrat des Kantons St.Gallen die Vorlage zur Zukunft des Spitals Walenstadt beraten. Der Kantonsrat hat sich für die Streichung des Spitals Walenstadt als Standort der Spitalverbunde (Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte) sowie für die Gewährung eines Beitrags für die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung an das Spital Walenstadt in der Höhe von einer Million Franken (Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung) ausgesprochen. Das Spital Walenstadt soll ab dem 1. Januar 2023 dem Kantonsspital Graubünden (KSGR) übertragen werden. Die Spitalliegenschaft wird dem KSGR für 8 Millionen Franken veräussert.
Das KSGR hat die Aufnahme des Spitals Walenstadt auf die Spitalliste Akutsomatik des Kantons St.Gallen für mehrere Leistungsgruppen beantragt. Das Gesundheitsdepartement überprüft die Erfüllung der Anforderungen. Über die Erteilung der Leistungsaufträge wird die Regierung entscheiden. Die erteilten Leistungsaufträge werden ab dem 1. Januar 2023 gültig sein und dadurch einen lückenlosen Betrieb des Spitals Walenstadt ermöglichen.
26. April 2022: Die Regierung des Kantons St.Gallen hat die Vorlage zur Zukunft des Spitals Walenstadt verabschiedet. Das Spital Walenstadt soll ab dem 1. Januar 2023 als vollintegrierter dezentraler Standort des Kantonsspitals Graubünden (KSGR) betrieben werden und einen Leistungsauftrag des Kantons St.Gallen erhalten. Am Spital Walenstadt möchte das KSGR weiterhin stationäre medizinische Leistungen auf Basis des 2019 erbrachten Leistungsspektrums (ohne Geburtshilfe) anbieten. Der Betrieb soll mit rund 40 stationären Betten starten. Der Kanton St.Gallen wird den 24-Stunden-Notfallbetrieb am Spital Walenstadt jährlich mit 1 Millionen Franken unterstützen. Die am Standort Walenstadt beschäftigten Mitarbeitenden sollen mehrheitlich vom KSGR übernommen werden.
Die Spitalliegenschaft soll dem KSGR für 8 Millionen Franken veräussert werden. Die geschützte Operationsstelle (GOPS) wird mit der Liegenschaft übernommen. Dem Kanton wird ein auf 25 Jahre befristetes Vorkaufsrecht eingeräumt. Bei einer (Teil-)Veräusserung der Liegenschaft ist der Kanton während 40 Jahren an einem allfälligen Gewinn beteiligt. Für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS) resultiert mit dem Verkauf ein Buchverlust von rund 8,1 Millionen Franken. Die Übernahme dieses Buchverlusts durch den Kanton ist Gegenstand der Vorlage zur Kapitalerhöhung der Spitalverbunde. Das KSGR soll von der SRRWS die Mobilien, Geräte und Einrichtungen des Standorts Walenstadt zum aktuellen Buchwert übernehmen.
Die vorberatende Kommission des Kantonsrates wird sich Mitte Mai 2022 mit der Vorlage beschäftigen.
20. Dezember 2021: Der Lenkungsausschuss hat im Einverständnis mit den Sarganserländer Gemeinden die vierte Absichtserklärung vom 30. Juni 2021 überarbeitet. Neu soll die Übertragung von Land und Bauten des Spitals Walenstadt nicht an die Sarganserländer Gemeinden sondern an das Kantonsspital Graubünden erfolgen. Der Übertragungswert bleibt unverändert bei insgesamt 8 Millionen Franken. Dem Kanton soll ein Vorkaufsrecht im ersten Rang, der Gemeinde Walenstadt im zweiten Rang eingeräumt werden. Bei einer gewinnbringenden Veräusserung oder bei einer Umzonung auf Antrag des Kantonsspitals Graubünden, soll dem Kanton während 40 Jahren die Differenz zum Übertragungswert des Landes entrichtet werden.
18. November 2021: Der Verwaltungsrat des Kantonsspitals Graubünden hat bestätigt, das Projekt zur Zukunft des Spitals Walenstadt weiterzuführen. Gemäss heutigem Planungsstand soll ab dem 1. Januar 2023 in Walenstadt ein Standort des Kantonsspitals Graubünden (KSGR) mit stationären und ambulanten Angeboten in den Bereichen Allgemeinchirurgie (Viszeral- und Unfallchirurgie), Orthopädie; Allgemeinmedizin, Akutgeriatrie, Palliative Care und Dialyse sowie allgemeine Frauenmedizin ohne stationäre Geburtshilfe geführt werden. Zudem soll das Angebot in Walenstadt eine Notfallstation, Überwachungsbetten, eine interdisziplinäre Tagesklinik sowie Radiologie- und Laborleistungen umfassen. Die Betreuung der Patientinnen und Patienten soll ergänzt werden durch Angebote und Sprechstunden der Radio-Onkologie, Physiotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie, Wundberatung sowie durch einen Sozialdienst. Leistungen der Supportbereiche, der Administration und der Führung sollen in Chur zentralisiert werden. Die bestehende Zusammenarbeit mit Belegärztinnen und Belegärzten soll weitergeführt werden. Das beschriebene Standortmodell muss noch vom Stiftungsrat des KSGR genehmigt werden. Dies wird voraussichtlich Ende Jahr der Fall sein.
27. Oktober 2021: Eine Projektgruppe aus Vertretern der Projekte «RivaCare» und «Zukunft Spital Walenstadt» wurde gebildet. In Walenstadt soll in den nächsten Jahren in unmittelbarer Nähe zum Spital Walenstadt das Zentrum Riva mit Wohneinheiten für betreutes Wohnen und Pflegewohnungen entstehen. Ziel der Projektgruppe ist es, im Februar 2022 erste Zwischenresultate betreffend Synergien zwischen den Projekten präsentieren zu können.
30. Juni 2021: Der Lenkungsausschuss hat vier Absichtserklärungen und einen Side Letter genehmigt. Die erste Absichtserklärung regelt die Sicherstellung des Spitalbetriebs am Standort Walenstadt während der Projektphase. In der zweiten Absichtserklärung wird das künftige mögliche Leistungsangebot des Spitals Walenstadt definiert. Die dritte Absichtserklärung legt die Kriterien der Übertragung von Mobilien, Geräten und Einrichtungen von der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland zum Kantonsspital Graubünden als künftigen Betreiber des Spitals Walenstadt fest. Die vierte Absichtserklärung sieht die Übertragung von Land und Bauten des Spitals Walenstadt an die Sarganserländer Gemeinden für insgesamt 8 Millionen Franken vor. Durch die Genehmigung der vier Absichtserklärungen und des Side Letters wurde die erste von drei Phasen des Projekts abgeschlossen.
4. März 2021: Der Projektausschuss hat die Mitglieder des Sounding Boards gewählt. Im Sounding Board sind die Belegärzteschaft Sarganserland, die Ärztevereinigung Pizolcare, die Alters- und Pflegeheim Riva Care AG, die SPITEX Sarganserland, die Talgemeinschaft Sarganserland-Walensee, die GLP Sarganserland, die SVP Sarganserland, die CVP Sarganserland, die FDP Sarganserland, die SP Sarganserland und die Standortgemeinde Walenstadt vertreten. Die Liste der Mitglieder des Sounding Boards findet sich unter der Frage «Wer ist am Projekt beteiligt?».
22. Januar 2021: Der Kantonsrat hat im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde festgelegt, dass für den Standort Walenstadt eine Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Graubünden und dem Kantonsspital Glarus geprüft werden soll. Die Regierung ist an einer schnellen Klärung dieser Frage interessiert und hat den Projektauftrag genehmigt sowie die Projektorganisation festgelegt. Bis Ende 2022 soll die Zukunft des Spitals Walenstadt geklärt sein.
Das Wichtigste in Kürze
Der Standort Walenstadt bleibt vorerst ein Spital. Die Regierung prüft eine interkantonale Zusammenarbeit mit den Kantonsspitälern Glarus und Graubünden. Bis Ende 2022 soll die Zukunft des Spitals Walenstadt geklärt sein.
Die Regierung und der Kantonsrat wollen das stationäre Angebot an den vier Mehrspartenspitälern Grabs, Uznach, Wil und St.Gallen konzentrieren. Die Spitalstandorte in Altstätten, Wattwil, Flawil und Rorschach sollen in Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) umgewandelt werden. Für das Spital Walenstadt wird eine interkantonale Kooperationslösung geprüft, um das stationäre Angebot zu erhalten.
Oberstes Ziel ist die Optimierung und Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Sarganserland und deren grösstmögliche Abstimmung mit den angrenzenden Regionen.
Im Sarganserland nehmen die Patientinnen und Patienten bereits heute Leistungen des Kantonsspitals Graubünden in Anspruch. Im Rahmen des Projekts sollen über eine interkantonale Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Graubünden Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Spitalstandortes Walenstadt geprüft werden. Bis zum 31. Dezember 2022 sollen das künftige Leistungsangebot, die Trägerschaft und den Betreiber des Spitalstandorts Walenstadt festgelegt werden.
Die Projektorganisation beinhaltet einen Lenkungsausschuss, einen Projektausschuss und ein breit abgestütztes Sounding Board. Zur Vertiefung von spezifischen Fragestellungen und für eine schnellere Reaktionsfähigkeit wurde ein Kernteam aus vier Mitliedern des Projektausschusses gebildet. Die Gremien sind folgendermassen besetzt:
Lenkungsausschuss:
- Bruno Damann (Vorsitz, Vorsteher Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen)
- Felix Sennhauser (Präsident Verwaltungsrat Spitalverbunde des Kantons St.Gallen)
- Martin Schmid (Präsident Stiftungs- und Verwaltungsrat Kantonsspital Graubünden)
Projektausschuss:
- Kernteam:
- Stefania Mojon (Projektleitung Phase 1, Vertretung Kanton St.Gallen)
- Arnold Bachmann (Projektleitung ab Phase 2, Vertretung Kantonsspital Graubünden)
- Stefan Lichtensteiger (Vertretung Spitalregion Rheintal Werdenberg, Sarganserland)
- Jürg Lymann (Vertretung Spitalstandort Walenstadt)
- Hugo Keune (Vertretung Kantonsspital Graubünden ab Phase 2)
- Thomas Warzinek (Vertretung der niedergelassenen Ärzteschaft mit Praxisstandort im Sarganserland)
- Walter Gartmann (Vertretung IG Sardona)
- Christoph Gull (Vertretung Gemeindepräsidien im Sarganserland)
Erweiterter Projektausschuss (Sounding Board):
- Corinna Eckl (Vertretung Belegärzteschaft Sarganserland)
- Dieter Schmidt (Vertretung Ärztevereinigung Pizolcare)
- Kathrin Hilber (Vertretung Alters- und Pflegeheim Riva Care AG)
- Erich Büsser (Vertretung SPITEX Sarganserland)
- Martina Gadient (Vertretung Talgemeinschaft Sarganserland-Walensee)
- Lukas Böhler (Vertretung GLP Sarganserland)
- Christof Hartmann (Vertretung SVP Sarganserland)
- Stefan Kohler (Vertretung CVP Sarganserland)
- Christoph Gressbach (Vertretung FDP Sarganserland)
- Arne Rootering (Vertretung SP Sarganserland)
- Angelo Umberg (Vertretung Standortgemeinde Walenstadt).
Die Projektleitung wird Dr. Arnold Bachmann übertragen. Da er bis Ende Juli 2021 als CEO des Kantonsspitals Graubünden tätig ist, wird das Projekt in der ersten Phase von Dr. Stefania Mojon (Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen) geleitet.
Das Projekt ist in drei Phasen aufgeteilt.
In der ersten Phase sind Fragen betreffend Sicherstellung des Spitalbetriebs Walenstadt zu identifizieren und Fragen betreffend Schnittstellen zur Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland, insbesondere zu Kompetenzen, Haftpflicht- und Personalrecht, zu klären. Prioritär sind ausserdem Absichtserklärungen über das zukünftige Leistungsangebot des Spitals Walenstadt und über die Veräusserung bzw. Übernahme der Liegenschaft des Spitals Walenstadt (im Vordergrund stehen die Sarganserländer Gemeinden) zu erarbeiten. Diese Phase dauert sechs Monate, vom 1. Februar 2021 bis zum 31. Juli 2021.
In der zweiten Phase werden verschiedene Fragestellungen – aufgeteilt auf zehn Teilprojekte – bearbeitet. Ziel dieser Phase ist die Konkretisierung der zukünftigen Trägerschaft und des Betreibers des Spital Walenstadt. Sie dauert rund neun Monate, vom 1. August 2021 bis zum 30. April 2022.
Die dritte Phase ist die Entscheidungsphase, in der – gestützt auf die Erarbeitung einer Vorlage zu Handen des Kantonsrates – Entscheide über das künftige Leistungsangebot, die künftige Trägerschaft und den künftigen Betreiber des Spitals Walenstadt getroffen werden. Diese Phase dauert acht Monate, vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2022.
Das Projektende ist auf den 31. Dezember 2022 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen das künftige Leistungsangebot, die Trägerschaft und der Betreiber des Spitalstandorts Walenstadt festgelegt sein.
Die erste Phase des Projekts wurde am 30. Juni 2021 durch die Genehmigung von vier Absichtserklärungen und einem Side Letter durch den Lenkungsausschuss abgeschlossen. In der ersten Absichtserklärung wird die Sicherstellung des Spitalbetriebs am Standort Walenstadt während der Projektphase geregelt. Dabei wird die Zusammenarbeit des Spitals Walenstadt und der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland mit dem Kantonsspital Graubünden verankert. In der zweiten Absichtserklärung wird das künftige mögliche Leistungsangebot des Spitals Walenstadt definiert. Das Angebot orientiert sich an den im Jahr 2019 (Jahr vor der COVID-19 Pandemie) am Standort Walenstadt erbrachten Leistungen. Die dritte Absichtserklärung legt die Kriterien der Übertragung von Mobilien, Geräten und Einrichtungen von der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland zum Kantonsspital Graubünden als künftigen Betreiber des Spitals Walenstadt fest. Die vierte Absichtserklärung sieht die Übertragung von Land und Bauten des Spitals Walenstadt an die Sarganserländer Gemeinden für insgesamt 8 Millionen Franken vor. Der Side Letter regelt die Verlustdeckung der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland aufgrund der vorgesehenen Übertragung der Spitalliegenschaft unter dem Buchwert.
Während der Dauer des Projekts bis zum 31. Dezember 2022 soll das Spital Walenstadt als stationärer Standort der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland weiter betrieben werden.
Das Spital Walenstadt soll von der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland an eine neue Trägerschaft übertragen werden. Für die Übernahme der Spitalimmobilie stehen die Sarganserländer Gemeinden im Vordergrund. Für den Betrieb wird eine Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Graubünden angestrebt. Bis zum 31. Dezember 2022 sollen die künftige Trägerschaft und der künftige Betreiber des Spitalstandorts Walenstadt festgelegt werden.
Der Leistungsauftrag geht heute gemäss Spitalplanung des Kantons St. Gallen an die gesamte Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland. Im Rahmen des Projekts soll in Absprache mit dem Kantonsspital Graubünden ein voraussichtliches zukünftiges Leistungsangebot für das Spital Walenstadt ausgearbeitet werden. Seitens des Kanton St.Gallen sollen dem zukünftigen Betreiber Sicherheiten betreffend Leistungsaufträge im Rahmen einer Absichtserklärung zugestanden werden. Der zukünftige Betreiber soll sich auf eine Gleichbehandlung mit kantonalen Kliniken verlassen können.
Durch die Weiterführung des stationären Angebots des Spitals Walenstadt sollen die Arbeitsplätze möglichst erhalten bleiben. Das Personal des Spitals Walenstadt soll vom neuen Betreiber angestellt werden. Der konkrete Personalbedarf wird auf der Basis des beabsichtigten Leistungsangebots am Ende der Projektphase im Jahr 2022 ersichtlich sein.
Mitarbeitende der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland, insbesondere des Spitalstandorts Walenstadt, können sich mit Fragen oder Anliegen zur Zukunft des Spitals Walenstadt an folgende neutrale Anlaufstellen wenden:
- sardonaHelp: sardonaHelp@srrws.ch, Martina Pfiffner 081 736 10 25
- MOVIS: www.movis.ch, gabriela.schuster@movis.ch, 071 220 99 27 oder claudia.christen@movis.ch, 081 353 48 00
Die Anliegen werden vertraulich behandelt.
Unter Einbezug der Sarganserländer Gemeinden sollen im Projekt die zukünftigen Eigentumsverhältnisse von Land und Gebäude geklärt werden. Eine Übertragung von Land und Bauten wird angestrebt. Im Vordergrund steht eine Übernahme durch die Sarganserländer Gemeinden. Im Rahmen des Projekts sind Übertragungsprozess und Übertragungspreis zu definieren, allfällige Auflagen zu bestimmen und eine allfällige Altlastenbereinigung zu prüfen.
Sollte eine Zusammenarbeit zwischen dem Spital Walenstadt und dem Kantonsspital Graubünden scheitern, würde der Standort Walenstadt in ein Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) umgewandelt werden.