Die Kantone werden vom Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet, für die Zulassung der Spitalunternehmen zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Spitalplanung zu erstellen und – daraus abgeleitet – eine Spitalliste zu erlassen. Dabei werden die Teilbereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation unterschieden.
Gestützt auf die Ergebnisse der 1. Etappe des Projekts «Spitalversorgung Modell Ost» haben die drei Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen beschlossen, ihre Spitalplanungen inskünftig gemeinsam zu erarbeiten. Sie haben dafür eine Vereinbarung abgeschlossen. Gestartet wird mit dem Bereich Akutsomatik.
Vom 26. April bis 9. Juni führen die drei Planungskantone ein gemeinsames Bewerbungsverfahren durch. Die Bewertung und die Auswahl der Bewerbungen erfolgen ebenfalls gemeinsam. Angestrebt werden gleichlautende Leistungsaufträge. Der Erlass der kantonalen Spitallisten erfolgt individuell durch die jeweiligen zuständigen kantonalen Behörden. Die Inkraftsetzung der neuen Spitallisten Akutsomatik ist auf den 1. Januar 2024 geplant.
Bewerbungsplattform: Login - BTSP (spitalplanung-araisg.ch)
- Gemeinsame Spitalplanung Akutsomatik ARAISG 2023: Planungsbericht (Version für das Bewerbungsverfahren)
- Generelle Anforderungen an die Listenspitäler der Spitallisten Akutsomatik der Planungskantone (Version 2024ARAISG.01)
- Leistungsspezifische Anforderungen (Version 2024ARAISG.01)
- Weitergehende leistungsspezifische Anforderungen - Akutsomatik (Version 2024ARAISG.01)
Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St.Gallen und Thurgau haben im Jahr 2020 eine gemeinsame Absichtserklärung betreffend Zusammenarbeit in der Planung der stationären Gesundheitsversorgung unterzeichnet. Gestützt darauf hat eine eingesetzte Projektgruppe für den Bereich Akutsomatik einen gemeinsamen Versorgungsbericht sowie eine Modellplanung mit mehreren Varianten für den gesamten Planungsraum erarbeitet. Nach Abschluss der 1.Projektetappe haben sich die Kantone Glarus, Graubünden und Thurgau entschieden, das Projekt zu verlassen.
Für den Bereich Akutsomatik hat die Regierung am 20. Juni 2017 eine Spitalliste erlassen.
Für den Bereich Psychiatrie hat die Regierung am 20. Dezember 2022 eine neue Spitalliste erlassen.
Am 9. März 2021 verlängerte die Regierung die Geltungsdauer der Spitalliste Rehabilitation bis zum 31. Dezember 2023.
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Amt für Gesundheitsversorgung
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen