Die Kantone werden vom Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet, für die Zulassung der Spitalunternehmen zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Spitalplanung zu erstellen und – daraus abgeleitet – eine Spitalliste zu erlassen. Dabei werden die Teilbereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation unterschieden. Seit dem Jahr 2023 erarbeiten die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen ihre Spitalplanungen gestützt auf eine Verwaltungsvereinbarung gemeinsam.
Mit Beschluss vom 5. März 2024 erliessen die drei Kantone gleichlautende Spitallisten für die Akutsomatik. Darin sind die Leistungsaufträge der einzelnen Spitäler bis ins Jahr 2031 festgehalten.
Nachdem die drei Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen im Bereich Akutsomatik erstmals eine gemeinsame Spitalplanung für eine Region mit knapp 600'000 Einwohnerinnen und Einwohnern erarbeiten, soll auch für den Bereich Rehabilitation eine kantonsübergreifende Spitalplanung erstellt werden.
Vom 26. Januar 2024 bis zum 15. März 2024 führten die drei Planungskantone ein gemeinsames Bewerbungsverfahren durch. Die Bewertung und die Auswahl der Bewerbungen erfolgen ebenfalls gemeinsam. Angestrebt werden gleichlautende Leistungsaufträge. Der Erlass der kantonalen Spitallisten Rehabilitation erfolgt individuell durch die jeweiligen zuständigen kantonalen Behörden. Die Inkraftsetzung der neuen Spitallisten Rehabilitation ist auf den 1. Januar 2025 geplant.
Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St.Gallen und Thurgau haben im Jahr 2020 eine gemeinsame Absichtserklärung betreffend Zusammenarbeit in der Planung der stationären Gesundheitsversorgung unterzeichnet. Gestützt darauf hat eine eingesetzte Projektgruppe für den Bereich Akutsomatik einen gemeinsamen Versorgungsbericht sowie eine Modellplanung mit mehreren Varianten für den gesamten Planungsraum erarbeitet. Nach Abschluss der 1.Projektetappe haben sich die Kantone Glarus, Graubünden und Thurgau entschieden, das Projekt zu verlassen.
Für den Bereich Psychiatrie hat die Regierung am 20. Dezember 2022 eine neue Spitalliste erlassen.
Spitalplanung Psychiatrie 2015
Für den Bereich Rehabilitation hat die Regierung am 27. März 2018 eine Spitalliste erlassen.
Die Regierung hat in den Jahren 2012 und 2017 für den Bereich Akutsomatik eine Spitalplanung erstellt und gestützt darauf eine Spitalliste erlassen.
Spitalplanung 2017
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9001 St.Gallen