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Für den Vollzug der Bestimmungen über die Versicherungspflicht (obligatorische Krankenpflegeversicherung) sind die Kontrollstellen für Krankenversicherung der politischen Gemeinden zuständig.

Die Kontrollstellen der politischen Gemeinden haben bei Bedarf die Möglichkeit, sich durch die Gemeinsame Einrichtung KVG beraten zu lassen. 

Für Auskünfte zur Versicherungspflicht und der Befreiung hiervon wenden Sie sich bitte an die Kontrollstelle für Krankenversicherung der zuständigen st.gallischen Gemeinde.

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Gesundheitsdepartement

Amt für Gesundheitsversorgung

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen