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Der stationäre Aufenthalt in einem Geburtshaus ist seit 1. Januar 2012 eine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Das Geburtshaus St.Gallen figuriert seit dem 1. April 2019 auf der Spitalliste Akutsomatik.

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Gesundheitsdepartement

Amt für Gesundheitsversorgung

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen