Der Rechtsdienst des Gesundheitsdepartementes besteht aus drei Juristinnen und Juristen sowie zwei Sachbearbeiterinnen.
Der Rechtsdienst ist im Wesentlichen für folgende Aufgaben zuständig:
- Erteilung und Entzug von gesundheitspolizeilichen Bewilligungen
- Aufsicht über die Berufsausübung der Medizinal- sowie der weiteren Gesundheitsfachpersonen (zusammen mit der Kantonsärztin, dem Kantonszahnarzt sowie dem Kantonsapotheker)
- Führung von Rechtsmittelverfahren
- Ausarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen zuhanden der Regierung
- Bearbeitung spezifischer Rechtsfragen aus den Ämtern und Diensten sowie den Institutionen des Gesundheitsdepartementes (Spital- und Psychiatrieverbunde sowie Zentrum für Labormedizin)
- Erteilung von rechtlichen Auskünften im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsdepartementes
Leitung
Tom Zuber-Hagen
lic.iur.