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Der Rechtsdienst des Gesundheitsdepartementes besteht aus drei Juristinnen und Juristen sowie zwei Sachbearbeiterinnen.

Der Rechtsdienst ist im Wesentlichen für folgende Aufgaben zuständig:

  • Erteilung und Entzug von gesundheitspolizeilichen Bewilligungen
  • Aufsicht über die Berufsausübung der Medizinal- sowie der weiteren Gesundheitsfachpersonen (zusammen mit der Kantonsärztin, dem Kantonszahnarzt sowie dem Kantonsapotheker)
  • Führung von Rechtsmittelverfahren
  • Ausarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen zuhanden der Regierung
  • Bearbeitung spezifischer Rechtsfragen aus den Ämtern und Diensten sowie den Institutionen des Gesundheitsdepartementes (Spital- und Psychiatrieverbunde sowie Zentrum für Labormedizin)
  • Erteilung von rechtlichen Auskünften im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsdepartementes

Leitung

Tom Zuber-Hagen

Tom Zuber-Hagen

lic.iur.

Rechtsdienst

Oberer Graben 32
9001 St. Gallen