Die Kantonsapotheke ist zuständig für den Vollzug der Heilmittelgesetzgebung im Humanbereich, soweit dies in kantonaler Zuständigkeit liegt.
Zu den Aufgaben der Kantonsapotheke gehören
- die Marktüberwachung des Heilmittelverkehrs auf Stufe Detailhandel,
- die Erteilung und der Entzug von Bewilligungen in ihrem Zuständigkeitsbereich,
- die Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln und die Entsorgung von Betäubungsmitteln,
- Inspektionen von öffentlichen Apotheken, Drogerien, ärztlichen und zahnärztlichen Privatapotheken.
Leitung
Urs Künzle
Dr.sc.ETH
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen