Die Kantonsapotheke ist zuständig für den Vollzug der Heilmittelgesetzgebung im Humanbereich, soweit dies in kantonaler Zuständigkeit liegt.
Zu den Aufgaben der Kantonsapotheke gehören
- die Marktüberwachung des Heilmittelverkehrs auf Stufe Detailhandel,
 - die Erteilung und der Entzug von Bewilligungen in ihrem Zuständigkeitsbereich,
 - die Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln und die Entsorgung von Betäubungsmitteln,
 - Inspektionen von öffentlichen Apotheken, Drogerien, ärztlichen und zahnärztlichen Privatapotheken.
 
Leitung
							
						Urs Künzle
Dr.sc.ETH
						Oberer Graben 32
						
						9001 St.Gallen
					
