Logo Kanton St.Gallen

Das Amt für Gesundheitsversorgung ist zuständig für die Erarbeitung der Spitalplanung und der Spitalliste. Auf diesen Grundlagen entscheidet die Regierung über das Leistungsangebot zur Sicherstellung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung sowie über die Zulassung von Spitalunternehmen zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).

Das Amt für Gesundheitsversorgung regelt auch die Belange der Spitalfinanzierung, d.h. die Festlegung und Finanzierung von Gemeinwirtschaftlichen Leistungen sowie die Finanzierung von stationären inner- und ausserkantonalen Spitalaufenthalten.

Das Amt für Gesundheitsversorgung ist zuständig für die Genehmigung von Tarifverträgen sowie – falls sich Leistungserbringer und Krankenversicherer nicht auf einen Tarifvertrag einigen können – für die hoheitliche Festsetzung von Tarifen.

Ein weiteres Aufgabengebiet umfasst den Bereich Krankenversicherung, in welchem die Grundzüge der Versicherungspflicht und die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung erarbeitet werden. Das Amt für Gesundheitsversorgung ist ausserdem verantwortlich für die Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Fragestellungen.

Leitung

Peter Altherr

Peter Altherr

mag.oec.HSG