Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Links zu allen bevorstehenden sowie zu vergangenen Wahlen im Kanton St.Gallen.
Erneuerungswahlen 2023/2024
Am 21. November 2022 erfolgte die formelle Bekanntmachung der Erneuerungswahlen der st.gallischen Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates; am 30. Januar 2023 jene der Erneuerungswahlen des Kantonsrates sowie der Mitglieder der Regierung. Die Regierung hat die Wahltage wie folgt festgesetzt:
- 22. Oktober 2023: Erneuerungswahlen des National- und des Ständerates
- 19. November 2023: Allfälliger zweiter Wahlgang Erneuerungswahl Ständerat
- 3. März 2024: Erneuerungswahlen des Kantonsrates und der Mitglieder der Regierung
- 14. April 2024: Allfälliger zweiter Wahlgang Erneuerungswahl der Mitglieder der Regierung
Die Einreichefrist für Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen des Nationalrates und des Ständerates beginnt am 3. April 2023. Alle Wahlvorschläge müssen bis am 21. August 2023 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei eingereicht werden.
Die Einreichefrist für Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen des Kantonsrates und der Mitglieder der Regierung beginnt am 4. September 2023. Alle Wahlvorschläge müssen bis am 22. Dezember 2023 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei eingereicht werden.
Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt wie gewohnt mit Hilfe der Online-Plattform zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch).
Listen und Kandidierende für Nationalratswahl
Gültige Kandidaturen für Ständeratswahl
Spalte 1 | ||||||
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Stand: 21. August 2023 | ||||||
Nachname | Vorname | Geburtsjahr | Angaben für Stimmzettel | Wohnort | Partei | bisher |
Friedli | Esther | 1977 | lic.rer.soc., Politologin, Gastronomin, Ständerätin | Ebnat-Kappel | SVP | ja |
Würth | Beni | 1968 | Ständerat | Rapperswil-Jona | Die Mitte | ja |
Bullakaj | Arbër | 1986 | Unternehmer, Präsident Aktion Vierviertel, Experte für digitale Innovation | Wil | SP | |
Grob | Meret | 1995 | Juristin, Mitarbeiterin Generalsekretariat GRÜNE Schweiz, Stadtparlamentarierin | Wil | GRÜNE | |
Hubschmid | Stefan | 1983 | Beobachter der gesellschaftlichen Entwicklung, politischer Aktivist, Initiant | Flawil | Parteifrei SG | |
Jetzer | Patrick | 1971 | Edelmetallhändler | Bächli (Hemberg) | Aufrecht SG | |
Monstein | Andrin | 1992 | M.A.HSG, Nachhaltigkeitsökonom, Kantonsrat | St.Gallen | GLP | |
Seger | Oskar | 1990 | Dipl. Bauingenieur FH, Unternehmer, Kantonsrat, Feuerwehroffizier | St.Gallen | FDP |
Wichtige Dokumente
- Wahlanleitung der Bundeskanzlei zu den Nationalratswahlen 2023
- Kreisschreiben Erneuerungswahl der st.gallischen Mitglieder des Nationalrates
- Leitfaden der Bundeskanzlei für kandidierende Gruppierungen
- Kreisschreiben Erneuerungswahl der st.gallischen Mitglieder des Ständerates
- Kreisschreiben Erneuerungswahl des Kantonsrates
- Kreisschreiben Erneuerungswahl der Mitglieder der Regierung
- Erneuerungswahlen 2023/2024: Wahlkalender (Amtsblatt vom 24.01.2022)
Kreisgericht St.Gallen: Ersatzwahl vom 3. März 2024
Esther Bermúdez, St.Gallen, hat per Ende Februar 2024 ihren Rücktritt als nebenamtliche Richterin des Kreisgerichtes St.Gallen erklärt. Somit hat im Gerichtskreis St.Gallen für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer nebenamtlichen Richterin oder eines nebenamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 3. März 2024.
Wahlen von nebenamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 22. Dezember 2023 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch).
Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland: Ersatzwahl vom 3. März 2024
Hans Peter Portmann, Bad Ragaz, hat per 31. Januar 2024 seinen Rücktritt als nebenamtlicher Richter des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland erklärt. Somit hat im Gerichtskreis Werdenberg-Sarganserland für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer nebenamtlichen Richterin oder eines nebenamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 3. März 2024.
Wahlen von nebenamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 22. Dezember 2023 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch).
Kreisgericht Wil: Ersatzwahl vom 3. März 2024
Roland Schraner, Zuzwil, hat per Ende August 2023 seinen Rücktritt als nebenamtlicher Richter des Kreisgerichtes Wil erklärt. Somit hat im Gerichtskreis Wil für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer nebenamtlichen Richterin oder eines nebenamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 3. März 2024.
Wahlen von nebenamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 22. Dezember 2023 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch).