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Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Links zu allen bevorstehenden sowie zu vergangenen Wahlen im Kanton St.Gallen.

Kantonale Erneuerungswahlen 2024

Am 30. Januar 2023 erfolgte die formelle Bekanntmachung der Erneuerungswahlen des Kantonsrates sowie der Mitglieder der Regierung. Die Regierung hat die Wahltage wie folgt festgesetzt:

  • 3. März 2024: Erneuerungswahlen des Kantonsrates und der Mitglieder der Regierung
  • 14. April 2024: Allfälliger zweiter Wahlgang Erneuerungswahl der Mitglieder der Regierung

Die Einreichefrist für Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen des Kantonsrates und der Mitglieder der Regierung beginnt am 4. September 2023. Alle Wahlvorschläge müssen bis am 22. Dezember 2023 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei eingereicht werden.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt wie gewohnt mit Hilfe der Online-Plattform zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch).

Regierungswahl 2024: Gültige Kandidaturen

Stand: 21. November 2023
Nachname Vorname Geburtsjahr Angaben für Stimmzettel Wohnort Partei bisher
Mächler Marc 1970 Regierungsrat Zuzwil FDP ja
Tinner Beat 1971 Regierungsrat Azmoos FDP ja

Kantonsratswahlen 2024: Listen und Kandidierende

Kreisgericht St.Gallen: Ersatzwahl vom 3. März 2024

Maja Braun, St.Gallen, hat per 30. Juni 2024 ihren Rücktritt als teilamtliche Richterin des Kreisgerichtes St.Gallen erklärt. Somit hat im Gerichtskreis St.Gallen für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 3. März 2024 festgelegt.

Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 22. Dezember 2023 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch).

Kreisgericht St.Gallen: Ersatzwahl vom 3. März 2024

Esther Bermúdez, St.Gallen, hat per Ende Februar 2024 ihren Rücktritt als nebenamtliche Richterin des Kreisgerichtes St.Gallen erklärt. Somit hat im Gerichtskreis St.Gallen für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer nebenamtlichen Richterin oder eines nebenamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 3. März 2024 festgelegt.

Wahlen von nebenamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 22. Dezember 2023 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch).

Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland: Ersatzwahl vom 3. März 2024

Hans Peter Portmann, Bad Ragaz, hat per 31. Januar 2024 seinen Rücktritt als nebenamtlicher Richter des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland erklärt. Somit hat im Gerichtskreis Werdenberg-Sarganserland für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer nebenamtlichen Richterin oder eines nebenamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 3. März 2024.

Wahlen von nebenamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 22. Dezember 2023 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch).

Kreisgericht Wil: Ersatzwahl vom 3. März 2024

Roland Schraner, Zuzwil, hat per Ende August 2023 seinen Rücktritt als nebenamtlicher Richter des Kreisgerichtes Wil erklärt. Zudem hat Béatrice Dintheer, Niederuzwil, per Ende März 2024 ihren Rücktritt als nebenamtliche Richterin erklärt. Somit hat im Gerichtskreis Wil für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl zweier nebenamtlichen Richterinnen oder Richter stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 3. März 2024.

Wahlen von nebenamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 22. Dezember 2023 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch).

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