Planen Sie, ein Fahrzeug aus dem Ausland in den Kanton St.Gallen zu überführen? Hier finden Sie alle Informationen und nützliche Links.
Zollmeldung bei importierten Fahrzeugen durch Privatpersonen
Unverzollte Fahrzeuge sind an der Grenze bei einer Zollstelle während den Öffnungszeiten unaufgefordert anzumelden.
- Informationen Fahrzeugimport der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV)
- Import durch Umzug (Übersiedlungsgut), Erbschaft Eidgenössische Zollverwaltung
CO2-Abgaben
Analog zur EU gelten in der Schweiz CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen und solche die im Ausland weniger als sechs Monate vor der Zollanmeldung zugelassen waren. Nach der Zollanmeldung ist bei Personenwagen der Antrag betreffend CO2 beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) einzureichen.
Zulassung beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Bei der Erteilung der schweizerischen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder sind die originalen ausländischen Fahrzeugpapiere und Kontrollschilder zwingend mitzubringen - diese müssen durch die Zulassungsbehörde eingezogen werden. Die erforderlichen Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung finden Sie im folgenden Merkblatt.
- Allgemeine Infos zum Fahrzeugimport
Weitere Informationen
Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge sind von der Typengenehmigung befreit (Typenschein X). Die erste Zulassung in der Schweiz darf nur auf den Namen der oder des Importierenden laut Veranlagungsverfügung (Zoll / MWST) der eidgenössischen Zollverwaltung eingelöst werden. Die Veranlagungsverfügung muss bei der Ersteinlösung vorgelegt werden.
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Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
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9001 St.Gallen
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