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Planen Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland in den Kanton St.Gallen zu überführen? Hier finden Sie alle Informationen und nützliche Links.

Zollmeldung bei importierten Fahrzeugen durch Privatpersonen

Unverzollte Fahrzeuge sind an der Grenze bei einer Zollstelle während den Öffnungszeiten unaufgefordert anzumelden. 


CO2-Abgaben

Analog zur EU gelten in der Schweiz CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen und solche die im Ausland weniger als sechs Monate vor der Zollanmeldung zugelassen waren. Nach der Zollanmeldung ist bei Personenwagen der Antrag betreffend CO2 beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) einzureichen. 


Zulassung beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Bei der Erteilung der schweizerischen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder sind die originalen ausländischen Fahrzeugpapiere und Kontrollschilder zwingend mitzubringen - diese müssen durch die Zulassungsbehörde eingezogen werden. Die erforderlichen Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung finden Sie im folgenden Merkblatt.


Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Kundendienst Prüfstelle Winkeln

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