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Sie möchten zu Ihrem bisherigen Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug auf das gleiche Kontrollschild einlösen?

Zur Bearbeitung Ihrer Wechselschilderöffnung benötigen wir: 

  • Original Fahrzeugausweis oder Prüfbericht 13.20A, des neu im Wechselschild einzulösenden Fahrzeugs
  • elektronischen Versicherungsnachweis mit entsprechendem Auftrag Wechselschilderöffnung (bitte bei Ihrer Versicherung beantragen) 

Bei einem Wechselschild werden die Strassenverkehrssteuern nach Gesamtgewicht des schwereren Fahrzeugs belastet.

Ausnahmen

Sie können höchstens zwei Fahrzeuge mit gleichartigen Kontrollschildern einlösen.

Mit einer Wechselnummer können mehr als zwei Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Anhänger eingelöst werden. Sofern die Wechselnummer für einen «Nichtveteranen» eingesetzt wird, kann jedoch nur ein Veteranenfahrzeug zugelassen werden.

Gebühren

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Fahrzeugausweis Fr. 40.–
Wechselschilderöffnung kostenlos

Kommen Sie vorbei oder senden Sie die Unterlagen an:

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen

Wechselschilderöffnungen können Sie auch bei den Prüfstellen Buriet, Kaltbrunn, Mels und Oberbüren vornehmen.

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen


Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva(at)sg.ch.

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