Logo Kanton St.Gallen

Sie möchten zu Ihrem bisherigen Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug auf das gleiche Kontrollschild einlösen?

Zur Bearbeitung Ihrer Wechselschilderöffnung benötigen wir: 

  • Original Fahrzeugausweis oder Prüfbericht 13.20A, des neu im Wechselschild einzulösenden Fahrzeugs
  • elektronischen Versicherungsnachweis mit entsprechendem Auftrag Wechselschilderöffnung (bitte bei Ihrer Versicherung beantragen) 

Bei einem Wechselschild werden die Strassenverkehrssteuern nach Gesamtgewicht des schwereren Fahrzeuges belastet.

Ausnahmen

Sie können höchstens zwei Fahrzeuge mit gleichartigen Kontrollschildern einlösen. Bei Veteranenfahrzeugen, Arbeitsmaschinen und Anhängern können Sie mehr als zwei Fahrzeuge mit Wechselschildern verwenden.

Gebühren

Fahrzeugausweis Fr. 40.–
Wechselschilderöffnung kostenlos

Kommen Sie vorbei oder senden Sie die Unterlagen an:

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen

Wechselschilderöffnungen können Sie auch bei den Prüfstellen Buriet, Kaltbrunn, Mels und Oberbüren vornehmen.

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen


Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva@sg.ch

Schalteröffnungszeiten
Frongartenstrasse 5

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr

Telefonische
Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Öffnungszeiten
Prüfhallen

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr