Logo Kanton St.Gallen

Durch die globale Vernetzung mit dem einhergehenden starken Anstieg des Warentransports, Verkehr und Tourismus kommt es, neben der gewollten Einfuhr (bspw. Nutzpflanzen), auch zur ungewollten Einschleppung von gebietsfremden Arten. Die Artengemeinschaften unterschiedlicher Länder und Kontinente verschmelzen. Invasive gebietsfremde Arten richten ökologische aber auch ökonomische Schäden in unseren Gewässern an.

Bildquelle: P. Rey, Hydra
Bildquelle: P. Rey, Hydra

Als gebietsfremd werden Arten bezeichnet, die absichtlich oder unabsichtlich vom Menschen ausserhalb ihres natürlichen geografischen Verbreitungsgebiets eingebracht wurden.

  • Dabei heisst gebietsfremd nach Freisetzungsverordnung, dass die Arten von ausserhalb des europäischen EU/EFTA-Raums stammen.
  • Als invasiv werden gebietsfremde Arten bezeichnet, wenn sie ökologische, soziale und ökonomische Schäden verursachen.

Verbreitung von invasiven Tieren und Pflanzen in Gewässern stoppen

Information und Sensibilisierungs-Massnahmen sind entscheidend, um die weitere Verbreitung der Quaggamuschel und anderer invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern. Die Kantone Basel-Stadt und Zürich haben zwei kurze Erklärvideos produziert. Die beiden Clips informieren über das Problem der invasiven gebietsfremden Arten und zeigen, was dagegen getan werden kann.

Noch offene Fragen?

Abteilung Gewässerqualität

Amt für Wasser und Energie
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen