Logo Kanton St.Gallen

Betreiber von öffentlichen Hallen-, Therapie- oder Freibäder müssen eine einwandfreie Qualität des Badewassers sicherstellen. Das AVSV informiert über die Badewasserqualität an beliebten Badestellen von See-, Weiher- und Flussbädern.

Badewasser in öffentlichen Hallen-, Therapie- und Freibädern

Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen gilt als «Gebrauchsgegenstand». Die Anforderungen daran sind schweizweit einheitlich in der Lebensmittelgesetzgebung geregelt.

Die Bestimmungen beschränken sich nicht auf öffentliche Bäder im engeren Sinn. Sie gelten zum Beispiel auch für Dusch- und Badewasser in Spitälern, Pflegeheimen oder Hotels.

Aufgaben und Pflichten von Betreibern öffentlicher Bäder

Betreiber von öffentlichen Bädern im Kanton St.Gallen müssen unter anderem:

  • eine verantwortliche Person für die Einhaltung des Lebensmittelrechts zu bezeichnen

  • den Bau oder die bauliche Veränderung eines öffentlichen Bades dem AVSV melden

  • die Wasseraufbereitungs- und Duschanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik einrichten und betreiben (insbesondere SIA-Norm 385/9:2011)

  • diese durch entsprechend ausgebildete Personen regelmässig überwachen und unterhalten lassen; mindestens eine Person muss verfügbar sein, die über Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern verfügt

  • ausschliesslich zugelassene und anerkannte Desinfektionsmittel für Badewasser verwenden

  • eine Selbstkontroll-Dokumentation erstellen und im Rahmen der Selbstkontrolle dafür sorgen, dass die Badewasserqualität jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht

  • regelmässig Proben des Badewasser entnehmen und analysieren lassen

  • bei gesundheitsgefährdendem Bade- und Duschwasser unverzüglich das AVSV informieren

Öffentliche Naturbäder im Kanton St.Gallen

Öffentliche Naturbäder, wie See-, Fluss- und Weiherbäder, verfügen nicht über eine Aufbereitungsanlage. Sie fallen nicht in den Geltungsbereich der Lebensmittelgesetzgebung. Für Naturbäder gelten weiterhin die Anforderungen nach der kantonalen Bäderverordnung

Die aktuelle Beurteilung der Naturbäder im Kanton St.Gallen finden Sie hier.

Badewasserqualität an Bodensee, Walensee und Zürichsee

An Bodensee, Walensee und Zürichsee überwachen wir je einen Badeplatz. Dafür nehmen wir jedes Jahr Proben: einmal vor der Badesaison und monatlich während der Saison. Die aktuelle Beurteilung finden Sie hier.

Die Resultate werden jeweils auf der Karte zur Badewasserqualität vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) und von der Europäischen Umweltagentur (EUA) im Internet publiziert

Naturbäderkampagne an Badestellen von Seen, Weihern und Flüssen

Alle drei Jahre untersuchen wir die Badewasserqualität an rund 30 Badestellen an Seen, Weihern und Flüssen im Kanton St.Gallen.

Wasserproben aus Naturbädern sind immer Momentaufnahmen. Die Badewasserqualität in den untersuchten Seen und Weihern ist im Allgemeinen gut. In Flüssen kann sich die Wasserqualität rasch ändern.

Daher gilt beim Baden in Flüssen

  • generell nicht tauchen
  • Wasser nicht schlucken
  • nach dem Baden gründlich duschen

Gewässer, die regelmässig mit «C» oder «D» beurteilt werden, sollten nicht als Badestellen genutzt werden. Besonders für Kleinkinder besteht ein gesundheitliches Risiko.

Alle Resultate finden Sie in unserem Archiv.

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Weihnachten, 24. Dezember 2024, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Feiertag, 27. Dezember 2024
- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025