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In der Schweiz sind viele Flüsse und Bäche stark verbaut oder kanalisiert. Diese Gewässer sollen wieder naturnaher werden.

Revitalisierung

Strategische Revitalisierungsplanung

Die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung, die 2011 revidiert wurde, verlangt von den Kantonen unter anderem die Erarbeitung und Umsetzung einer strategischen Revitalisierungsplanung. Der Kanton St.Gallen hat diese Planung per Ende Dezember 2014 beim Bund eingereicht, dieser hat sie im August 2015 genehmigt. 

Die Planung basiert auf einer GIS-Analyse, die unter anderem den ökomorphologischen Gewässerzustand, die Bebauungssituation und die landschaftliche Bedeutung berücksichtigt. Die Resultate wurden im Anschluss plausibilisiert und es wurden Vorrangstrecken mit hoher und mittlerer Priorität ausgeschieden. Diese Vorrangstrecken können Sie im Geoportal abrufen; der zugehörige Bericht wird auf dieser Seite als Download angeboten. 

Der Kanton St.Gallen verfügt über keine gesetzlichen Grundlagen, die Gemeinden oder Dritte zur Revitalisierung von Gewässern verpflichten und ist daher bei der Umsetzung von konkreten Projekten stark auf die Initiative von Gemeinden, Vereinen oder Privaten angewiesen. Um Revitalisierungen zusätzlich zu fördern, hat der Kanton St.Gallen ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Dieses sieht vor, dass basierend auf der strategischen Revitalisierungsplanung durch den Kanton St.Gallen Vorrangstrecken zur ökologischen Aufwertung ausgewählt werden. Erste Projektideen werden mit der jeweiligen Standortgemeinde und den Grundeigentümern andiskutiert, um die politische Machbarkeit abzuklären und die grundsätzliche Zustimmung der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen zu erhalten. Anschliessend werden konkrete Projekte ausgearbeitet, welche nach der Umsetzung als sogenannte Leuchtturmprojekte dienen sollen.

Beratung und Unterstützung

Unsere Projektleitenden unterstützen und beraten Gemeinden, Verbände, Organisationen und Planende bei der Erarbeitung von Revitalisierungsprojekten und begleiten diese von den Projektanfängen bis zur Umsetzung. 

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens können Beiträge der öffentlichen Hand (Bund und/oder Kanton) beantragt werden. Weitere Finanzmittel können über Stiftungen und Fonds beschafft werden.

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Wasserbau

Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen