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In der Schweiz sind viele Seeufer, Flüsse und Bäche stark verbaut oder kanalisiert. Diese Gewässer sollen wieder naturnaher werden.

Revitalisierung

Revitalisierungen Bäche, Flüsse und Seeufer

Die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung, die 2011 revidiert wurde, verlangt von den Kantonen unter anderem die Erarbeitung und Umsetzung einer strategischen Revitalisierungsplanung für Gewässer, dazu gehören die Fliessgewässer und Seen.

Der Kanton St.Gallen hat die Planung bezüglich Fliessgewässer per Ende Dezember 2014 beim Bund eingereicht, dieser hat sie im August 2015 genehmigt. Die Planung bezüglich Seeufer wurde vom Kanton St.Gallen per Ende Dezember 2022 beim Bund eingereicht, die Genehmigung erfolgte im April 2023.

Die strategische Revitalisierungsplanung basiert auf einer GIS-Analyse, die unter anderem den ökomorphologischen Zustand der Uferbereiche und den Gewässerzustand, die Bebauungssituation und die landschaftliche Bedeutung berücksichtigt. Die Resultate wurden im Anschluss plausibilisiert und es wurden Vorrangstrecken von Uferabschnitten, Bächen und Flüssen mit hoher und mittlerer Priorität ausgeschieden. Diese Vorrangstrecken sind als Karte im Geoportal abrufbar; die zugehörigen Berichte sind unten auf dieser Seite als Download veröffentlicht.

Der Kanton St.Gallen verfügt über keine gesetzlichen Grundlagen, die Gemeinden oder Dritte zur Revitalisierung von Seeufern und Fliessgewässern zu verpflichten und ist daher bei der Umsetzung von konkreten Projekten stark auf die Initiative von Gemeinden, Vereinen oder Privaten angewiesen. Um Revitalisierungen zusätzlich zu fördern, hat der Kanton St.Gallen ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Dieses sieht vor, dass, basierend auf der strategischen Revitalisierungsplanung der Seeufer und Fliessgewässer durch den Kanton St.Gallen, Vorrangstrecken zur ökologischen Aufwertung ausgewählt werden. Erste Projektideen werden mit der jeweiligen Standortgemeinde und den Grundeigentümern diskutiert, um die politische Machbarkeit abzuklären und die grundsätzliche Zustimmung der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen zu erhalten. Anschliessend werden konkrete Projekte ausgearbeitet, welche nach der Umsetzung als sogenannte Leuchtturmprojekte dienen sollen.

Beratung und Unterstützung

Unsere Projektleitenden unterstützen und beraten Gemeinden, Verbände, Organisationen und Planende bei der Erarbeitung von Revitalisierungsprojekten und begleiten diese von den Projektanfängen bis zur Umsetzung.

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens können Beiträge der öffentlichen Hand (Bund und/oder Kanton) beantragt werden. Weitere Finanzmittel können über Stiftungen und Fonds beschafft werden.

Auskunft:

Flüsse und Bäche: Amt für Wasser und Energie, Abteilung Wasserbau
Seen: Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Abteilung Natur und Landschaft

Noch offene Fragen?

Wasserbau

Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen