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Die Abteilung Wasserbau ist zuständig für Bau und Unterhalt der Kantonsgewässer. Zudem unterstützen unsere Projektleitenden Gemeinden und Verbände bei der Planung und Realisierung von Hochwasserschutzmassnahmen an Gemeindegewässern und übrigen Gewässern.

Wasserbau

Kantonsgewässer

Im Kanton St.Gallen unterscheiden wir zwischen Kantonsgewässern, Gemeindegewässern und übrigen Gewässern. Für die Kantonsgewässer liegt die Wasserbaupflicht, also die Pflicht für Unterhalt und Ausbau, beim Kanton. Die Kantonsgewässer umfassen

  • den Rhein
  • den Alten Rhein (ab Eisenbahnbrücke in St.Margrethen)
  • die Seez (ab Brücke Runggalina in Mels)
  • die Linth
  • die Thur (ab Brücke Au in Ebnat-Kappel)
  • die Sitter 

Die Zuständigkeit für den Rhein und den Alten Rhein liegt beim Rheinunternehmen, jene für die Linth beim Linthwerk. Für die Seez, die Thur und die Sitter ist die Abteilung Wasserbau im Amt für Wasser und Energie für Bau und Unterhalt verantwortlich.

Gemeindegewässer und übrige Gewässer

Für die Gemeindegewässer und die übrigen Gewässer übt die Standortgemeinde die wasserbaupolizeiliche Hoheit aus. 

Unsere Projektleitenden unterstützen und beraten Gemeinden, Verbände und Planende bei der Erarbeitung von Hochwasserschutzmassnahmen und begleiten diese von den Projektanfängen bis zur Umsetzung. 

Wasserbaurechtliche Bewilligungen

Sämtliche Eingriffe in und Veränderungen an offenen und eingedeckten Fliessgewässern sowie an stehenden Gewässern sind gemäss eidgenössischer Gewässerschutzgesetzgebung bewilligungspflichtig. Dies umfasst neben Verbauungen beispielsweise auch Einleitungen, Werkleitungsquerungen oder Brücken. Die Abteilung Wasserbau ist für die Erteilung dieser Bewilligungen zuständig. Die Zuständigkeit unserer Projektleitenden nach Gemeinden können Sie der Gebietszuteilung entnehmen.

Noch offene Fragen?

Wasserbau

Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen