Die Qualität von Trinkwasser sowie Bade- und Duschwasser ist von zentraler Bedeutung für unsere Gesundheit. Unsere Trink- und Badewasserinspektoren kontrollieren die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben.
Wasser als Lebensmittel und Gebrauchsgegenstand
Wasser ist die Grundlage unseres Lebens. Einerseits ist es als Trinkwasser das wichtigste Lebensmittel. Andererseits kommt es als Dusch- und Badewasser in Kontakt mit dem menschlichen Körper. Deswegen gilt es auch als Gebrauchsgegenstand.
Sowohl Lebensmittel wie auch Gebrauchsgegenstände sind seit 2017 schweizweit einheitlich im Lebensmittelrecht geregelt. Dieses gibt unter anderem vor, wie das Wasser mikrobiologisch und chemisch beschaffen sein muss. Beim Duschwasser steht der Schutz vor Legionellen-Infektionen im Vordergrund.
Die Badewasserqualität an Badestellen von öffentlichen Naturbädern, wie See-, Fluss- und Weiherbädern, ist weiterhin kantonal geregelt.
Selbstkontrolle und amtliche Kontrolle
Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen wie auch von öffentlicher Bädern und Duschanlagen sind dafür verantwortlich, dass der Gesundheitsschutz eingehalten wird. Sie müssen regelmässig Wasseranalysen durchführen, um eine einwandfreie Wasserqualität zu garantieren.
Zusätzlich kontrollieren unsere Trink- und Badewasserinspektoren, ob die Bestimmungen aus dem Lebensmittelrecht eingehalten werden. Im Rahmen von Betriebsinspektionen werden Anlagen, Prozesse und das Qualitätssicherungssystem überprüft. Die Kontrolle der Wasserqualität erfolgt anhand von amtlichen Stichproben.
Informationen zur Kontrolltätigkeit des AVSV finden Sie in unseren Jahresberichten.
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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
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