Der Kanton St.Gallen erfüllt die Aufgaben am Rhein zwischen Bad Ragaz und St. Margrethen mit dem Rheinunternehmen. Ausserdem arbeitet er aktiv mit bei der Internationalen Rheinregulierung (IRR) und der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA).
Mitwirkungsbericht zu Rhesi
Von Mitte März bis Ende Mai 2024 fand das Mitwirkungsverfahren zu Rhesi, dem Hochwasserschutzprojekt am Alpenrhein, statt. Insgesamt gingen beim Kanton 48 Stellungnahmen von Personen, Gemeinden, Parteien oder Organisationen ein. Die Eingaben und die Antworten darauf wurden in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst:
Aus den Rückmeldungen geht hervor, dass das Gesamtprojekt generell begrüsst wird und vorangetrieben werden soll. Der Hochwasserschutz am Alpenrhein hat hohe Priorität. Dem Projekt wird in dieser Hinsicht ein wichtiger Stellenwert zugeschrieben.
Einwände zum Projekt betreffen unter anderem die Bemessungsgrundlagen für die Abflussberechnungen, die Gerinneaufweitung und den damit verbundenen Landbedarf. Ebenso gibt es Bedenken zu den Auswirkungen auf das Grund- und Trinkwasser sowie zu Art und Aufwand des künftigen Betriebs und Unterhalts. Die Einwände fliessen wo möglich in die weitere Planung ein.
Obwohl in Österreich kein gleichartiges Verfahren existiert, wurde im Sinne der Gleichbehandlung ebenfalls eine Mitwirkung durch die Internationale Rheinregulierung durchgeführt. 10 Stellungnahmen gingen von österreichischer Seite ein. Der Bericht aus Österreich ist online einsehbar.
Aktuell befindet sich das Hochwasserschutzprojekt Rhesi in der letzten Planungsrunde. In dieser Phase fliessen auch Anmerkungen aus dem Mitwirkungsverfahren ein. Diese Arbeiten werden voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein. Dann wird das Projekt dem Kanton St.Gallen und dem Land Vorarlberg zur Bewilligung vorgelegt.
Das Projekt Rhesi (Rhein, Erholung, Sicherheit) ist ein Hochwasserschutzprojekt und soll die Abflusskapazität des Alpenrheins auf mindestens 4’300 m3/s erhöhen. Das Projektgebiet erstreckt sich über die Internationale Strecke von der Illmündung bis zur Mündung in den Bodensee. Die Gesamtleitung liegt bei der Gemeinsamen Rheinkommission (GRK). Basis der Massnahme ist das Entwicklungskonzept Alpenrhein (EKA) aus dem Jahr 2005, das von der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) und der IRR entwickelt wurde. Darin wurden verschiedene Fachgebiete wie Hochwasserschutz, Grundwasser und Gewässerökologie analysiert und ein Massnahmenkonzept mit Handlungsempfehlungen entwickelt. Ziel des Projekts ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes für alle Menschen, die am Rhein – und im Hochwasserfall in dessen Überflutungsraum – leben. Für die Erreichung dieses Ziels sind bauliche Massnahmen notwendig. Diese müssen die gesetzlichen Vorgaben in Österreich und der Schweiz einhalten. Unter anderem umfasst dies die Verbesserung der ökologischen Situation, die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und den sparsamen Umgang mit den Ressourcen. Das Projekt wird möglichst auf bestehende Nutzungen abgestimmt und neue Nutzungsmöglichkeiten (wie attraktive Naherholungsgebiete) erschliessen.
Regulierung des Rheins:
Die Regulierung des Rheins auf der Internationalen Strecke erfolgt seit 1892 gemeinsam durch die beiden Staaten Schweiz und Österreich. Die Arbeiten umfassen den Umbau der Rheinstrecke von der Illmündung (Gemeinde Rüthi) bis zum Bodensee sowie die Vorstreckung der Regulierungswerke des Fussacher Durchstichs auf dem Schuttkegel in den Bodensee. Beide Staaten sind gleichermassen für die Bauarbeiten verantwortlich. Die Kosten werden zu gleichen Teilen getragen. Eine weitere Aufgabe der IRR war die Endgestaltung des Alten Rheins vom Bruggerhorn bei St. Margrethen/Höchst bis zur Mündung in den Bodensee.
Wohlstand dank der IRR:
Das Werk der Rheinregulierung war massgeblich verantwortlich, dass sich das Rheintal als Wohn- und Arbeitsregion so stark entwickeln konnte. Die IRR schützt mit ihrem Werk die Bevölkerung, die Infrastrukturen im Rheintal sowie den Wirtschaftsraum. Bei einem Hochwasser können potenziell Schäden von bis zu 10 Milliarden Franken entstehen. Der Schutz dieses Lebens- und Wirtschaftsraums muss auch in Zukunft sichergestellt werden. Deshalb soll das heutige Schutzziel von 3'100 m3/s (100 jähriges Hochwasser) auf mindestens 4'300 m³/s (300 jähriges Hochwasser) erhöht werden.
Aufgaben des Rheinunternehmens:
Das Rheinunternehmen ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons St.Gallen. Die Aufgaben des Rheinunternehmens beinhalten den Hochwasserschutz am Rhein, den Unterhalt und die Pflege der Schutzbauten und -anlagen sowie die Technische Einsatzleitung bei Hochwasser. Die Zuständigkeit betrifft den Rheinabschnitt zwischen Bad Ragaz bis nach St. Margrethen. Neben den Tätigkeiten am Rhein unterhält und pflegt das Rheinunternehmen auch den Alten Rheinlauf bei Diepoldsau sowie den Alten Rhein zwischen St.Margrethen und dem Bodensee beim Rheinspitz. Am Bodensee in Altenrhein betreibt das Rheinunternehmen den Hafen am Rheinspitz mit 180 Booten.
Alte Rheinläufe, Internationale Strecke, Binnenkanäle
Entlang der Internationalen Rheinstrecke (Rüthi bis Bodensee) werden die Arbeiten im Auftrag der Internationalen Rheinregulierung (IRR) erledigt. Seit Jahren pflegt das Rheinunternehmen eine enge Zusammenarbeit mit dem Landesflussbauhof des Landes Vorarlberg in Lustenau. Ebenfalls im Auftragsverhältnis werden seit Jahrzehnten die beiden Binnenkanalläufe für den Zweckverband Rheintaler Binnenkanal (RBK) und das Werdenberger Binnenkanalunternehmen (WBK) unterhalten.
Standorte des Rheinunternehmens:
Mit bis zu 20 Mitarbeitenden werden die Arbeiten zwischen Bad Ragaz und dem Bodensee erledigt. Neben dem Hauptsitz in Widnau besitzt das Rheinunternehmen den alten Steinbruch in Oberbüchel in der Gemeinde Altstätten, welcher heute auch als Deponie betrieben wird. Der südliche Rheinabschnitt wird vom Werkhof in Trübbach betreut.
Zusammensetzung der IRKA:
"Zukunft Alpenrhein" ist die gemeinsame Initiative der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) und der Internationalen Rheinregulierung (IRR) zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenrheins. In dieser Initiative arbeiten die Regierungen der Kantone Graubünden und St.Gallen, das Fürstentum Liechtenstein und das Land Vorarlberg sowie die zuständigen Bundesstellen in Bern und Wien zum Wohle des Alpenrheins zusammen. Die IRKA hat in den Jahren zwischen 1995 und 2005 das Entwicklungskonzept Alpenrhein (EKA) erarbeitet.
Ziele des EKA:
Das EKA zielt im Kern auf eine nachhaltige Entwicklung des mit dem Talraum verbundenen Lebens- und Wirtschaftsraumes sowie des Gewässers selbst und auf den notwendigen Schutz vor Hochwasserereignissen und Naturgefahren. Die Gewährleistung einer entsprechenden Hochwassersicherheit bei gleichzeitiger Reduktion des Schadenrisikos zählt ebenso wie die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Gewässersystems zu den Handlungsschwerpunkten. Besonders die Gebiete am Unterlauf (Internationale Strecke) mit einem geringeren Abflussvermögen, aber mit einem hohen Schadenpotenzial, tragen ein höheres Risiko. Sie können mit der Solidarität und Allianz aller Bewohnerinnen und Bewohner des Alpenrheintals rechnen.
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