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Das Sammelkonzept für Sonderabfälle basiert auf Angeboten für Privathaushalte und für Klein- und Grossmengen aus Industrie und Gewerbe.

Sonderabfall

Sonderabfälle aus Privathaushalten können Sie an folgenden Stellen fachgerecht entsorgen:

  • Verkaufsstellen, in denen Sie das Produkt erworben haben 
  • Gemeindesammelstellen (öffentliche Sammelstellen, periodische mobile Sammlungen oder an dafür bezeichneten Stellen wie Apotheken/Drogerien, private Sammelstellen, etc.). Auskünfte über Ort und Öffnungszeiten entnehmen Sie dem Abfallkalender Ihrer Gemeinde
  • Regionale Sonderabfallsammelstellen

Aufgrund gesetzlicher Änderungen auf Bundesebene hat der Kanton St.Gallen die kantonale Sonderabfallsammlung neu organisiert. Seit 1. Juni 2020 können auf den regionalen Sonderabfallsammelstellen bei durch den Kanton beauftragten Entsorgungsdienstleistern die folgenden Abfälle kostenlos entsorgt werden:

  • nicht betriebsspezifische Sonderabfälle aus Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen und max. 20 Kilogramm pro Anlieferung.

  • medizinische Sonderabfälle aus Kundenretouren.


Begriffserklärung

  • Nicht betriebsspezifische Sonderabfälle

Bei den nicht betriebsspezifischen Sonderabfällen handelt es sich um Sonderabfälle, die nicht der Kerntätigkeit eines Unternehmens entspringen. Diese Abfälle aus Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen bis 20 kg pro Anlieferung können kostenlos auf den regionalen Sonderabfallsammelstellen abgegeben werden. Liste der Sammelstellen in separatem pdf.

Beispiel: Malerbetriebe oder Coiffeursalons mit weniger als 10 Vollzeitstellen können ihre Leuchtstoffröhren, Batterien, Putzmittel etc. (nicht aus Kerntätigkeit des Betriebs stammend) bis 20 kg kostenlos auf den regionalen Sonderabfallsammelstellen entsorgen. Die aus der Haupttätigkeit entspringenden Farbreste hingegen, gehören zu den sogenannten betriebsspezifischen Sonderabfällen und müssen kostenpflichtig entsorgt werden. Siehe Grossmengen an Sonderabfällen aus Industrie und Gewerbe.

  • Medizinische Sonderabfälle aus Kundenretouren (Siedlungsabfälle)

Gewisse Apotheken, Arztpraxen und Drogerien nehmen medizinische Sonderabfälle von ihren Kunden kostenlos entgegen (sogenannten Kundenretouren). Apotheken und Drogerien können medizinische Sonderabfälle aus Kundenretouren, z.B. Altmedikamente, Sharps, Zytostatika, kostenlos auf den regionalen Sonderabfallsammelstellen entsorgen (ohne Mengenbegrenzung) und benötigen für die Entgegennahme aus Haushalten keine abfallrechtliche Bewilligung. Alle anderen Sonderabfälle, die aus dem eigenen Betrieb stammen (betriebsspezifische Sonderabfälle), wie nicht verkaufte Medikamente, Spraydosen, Lösemittel müssen kostenpflichtig entsorgt werden.

  • Betriebsspezifische Sonderabfälle

Betriebsspezifische Sonderabfälle entspringen der Haupttätigkeit eines Unternehmens. Die meisten der gelisteten Unternehmen dürfen auch betriebsspezifische Sonderabfälle annehmen, jedoch nehmen nicht alle Unternehmen die gleichen Abfälle an. Daher ist es wichtig, vor der Anlieferung auf dem Recyclinghof direkt mit den Betrieben abzuklären, ob dort ein spezifischer Abfall entsorgt werden kann.

Industrie- und Gewerbetriebe mit mehr als 10 Vollzeitstellen übergeben ihre Sonderabfälle direkt an spezialisierte Entsorgungsunternehmen. Diese Unternehmen müssen über Bewilligungen zur Annahme ausgewählter Sonderabfälle verfügen. Diese Bewilligungen werden vom jeweiligen Standortkanton ausgestellt. Die Abgeber sind verpflichtet zu überprüfen, ob das von ihnen mit der Entsorgung beauftragte Unternehmen über diese Bewilligungen verfügt.

Da mit dem Transport von Sonderabfällen zahlreiche Bestimmungen über den Umgang mit Gefahrgütern auf Strasse und Schiene zu beachten sind, bieten diese Unternehmen in der Regel die gesamte Dienstleistungspallette inklusive der Erstellung der Transportbereitschaft und der Ausstellung der erforderlichen Begleitscheine an.

Seit dem 1. Januar 2006 ist die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) in Kraft. Sie hat die VVS abgelöst.
Weitere Informationen finden Sie unter:


VeVA-Betriebsnummern werden durch das Amt für Umwelt (AFU) erteilt und für alle entsprechenden Betriebe im Kanton St.Gallen gemäss VeVA verwaltet.

Die Kontaktstelle lautet:

Amt für Umwelt (AFU)

Mutationsstelle

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

Häufig gestellte Fragen

Noch offene Fragen?

Tensing Gammeter

Sektionsleiter Abfall und Rohstoffe

Amt für Umwelt AFU

Boden und Stoffkreislauf

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen