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Die Abfallplanung dient als übergeordnetes, in regelmässigen Abständen zu überprüfendes und langfristiges Planungsinstrument. Unsere Abfallplanung wird von der Regierung des Kantons St.Gallen erlassen.

Abfallplanung 2020

Die Ziele der Abfallplanung ergeben sich aus der Umweltschutzgesetzgebung. Die Abfallplanung enthält Massnahmen, um

  • Abfälle zu vermieden
  • Abfälle im Kreislauf zu führen
  • Abfälle umweltgerecht zu entsorgen
  • die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten

Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (SR 814.600, abgekürzt VVEA) verpflichtet die Kantone zur Erstellung einer Abfallplanung auf ihrem Gebiet. Die Abfallplanung muss alle fünf Jahre überprüft und wenn nötig angepasst werden.

Noch offene Fragen?

Chasper Gmünder

Fachspezialist Abfall und Rohstoffe

Amt für Umwelt AFU

Abteilung Boden und Stoffkreislauf

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen