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Die politische Gemeinde vollzieht die Vorschriften in den Anhängen zur eidgenössischen Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung über die Verwendung von Dünger, Dünger- und Bodenzusätzen.

Dünger dienen der Pflanzenernährung. Mit der Düngung werden die Pflanzen am richtigen Standort mit der nötigen Düngermenge versorgt. Geschieht dies fachgerecht - zur richtigen Zeit - wird die Umwelt geschont und zudem Geld gespart. Bei ungünstigen Boden- und Witterungsverhältnissen darf nicht gedüngt werden. Sonst wird Dünger in ein Gewässer abgeschwemmt oder ins Grundwasser ausgewaschen. Auch können umweltgefährdende Stickstoffgase in die Luft entweichen.

Aufgaben der Gemeinde

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Amt für Umwelt AFU

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

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