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Der Vollzug der Vorschriften im Bereich der Störfallvorsorge ist grundsätzlich Sache des Kantons. Aber auch den politischen Gemeinden obliegen hier gewisse Aufgaben; insbesondere haben sie bei der Richt- und Nutzungsplanung sowie im Baubewilligungsverfahren für die Koordination mit der Störfallvorsorge zu sorgen.

Brand bei einer Kunststofffirma

Aufgaben der Gemeinde

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Martin Anderegg

Abteilungsleiter

Amt für Umwelt AFU

Abteilung Recht und UVP

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen