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Die Gewässerschutzpolizei ist Aufgabe der politischen Gemeinde. Die Feuerwehr trifft in ihrer Funktion als allgemeine Schadenwehr auch bei umweltrelevanten Ereignissen erste Massnahmen zur Schadensbegrenzung.
Die politische Gemeinde trifft zudem die Massnahmen zur Feststellung und zur Behebung eines Schadens, welche über die Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr hinausgehen.

Gewässerschutzpolizei und Schadenwehr

Aufgaben der Gemeinde

Schadenwehr

Die Schadenwehr ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Die Schadenwehr ist umfassend in der Feuerschutzgesetzgebung geregelt.

Gerichts- und Verwaltungspraxis

Weiterführende Informationen

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Amt für Umwelt AFU

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

Öffnungszeiten

08.00 - 12.00
13.30 - 17.00