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Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Akteur im Naturschutz und prägt unser Landschaftsbild. Viele Naturschutzgebiete im Kanton werden von Landwirten gepflegt.

Begriffsdefinitionen

Naturschutz und Landwirtschaft werden über verschiedene Gesetze geregelt. An der Schnittstelle zwischen beiden Bereichen können unterschiedlich verwendete Fachbegriffe für Verwirrung sorgen. Dieses Glossar soll helfen, die Bedeutung der am häufigsten verwendeten zu klären und zeigt auf, welches Amt zuständig ist.

Begriffsdefinition Ökologie ANJF LwA.pdf(39 kB, PDF)

Direktzahlungen

Ried mit Rückzugsstreifen
Stehengelassener Rückzugsstreifen bei Walenstadt

Über verschiedene Programme des Bundes erhalten die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter Direktzahlungen für Wiesen, die futterbaulich weniger Ertrag bringen, dafür artenreich und damit wertvoll für die Biodiversität sind. Direktzahlungsberechtigte Bewirtschafter können bei entsprechender Leistung über das Amt für Landwirtschaft folgende Direktzahlungen beziehen:

 

  • Biodiversitätsförderflächen Qualitätsstufe I (BFF I)
  • Biodiversitätsförderflächen Qualitätsstufe II (BFF II)
  • Vernetzungsbeiträge
  • Landschaftsqualitätsbeiträge

 

Naturschutzverträge nach GAöL

Zusätzlich können für Flächen mit BFF II in Absprache mit der Gemeinde Naturschutzverträge abgeschlossen werden. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, erfahren Sie auf der Seite GAöL-Naturschutzverträge.

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Corinne Abplanalp

Corinne Abplanalp

Fachmitarbeiterin Natur & Landschaft