Aufgrund der topografischen, räumlichen und klimatischen Verhältnisse gibt es in unserem Kanton eine ausserordentliche Artenvielfalt mit zahlreichen seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Wir tragen daher eine besondere Verantwortung die 125 national prioritären Arten zu erhalten.
Die Erhaltung der Artenvielfalt geschieht primär über den Lebensraumschutz. Arten mit spezifischen Lebensraumansprüchen sind auf genügend grosse, qualitativ hochwertige und gut vernetzte Lebensräume angewiesen.
Zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt sind ergänzend zu Massnahmen im Lebensraum oft spezifische Artenschutzmassnahmen nötig. Im Kanton wurden bereits verschiedene Artenförderungsprojekte lanciert. Die Anstrengungen sollen gemäss der kantonalen Biodiversitätsstrategie in den nächsten Jahren noch verstärkt werden.
Der Artwert (AW) ist eine Zahl von 0 - 18, die den Gefährdungsgrad einer Art, die Grösse ihres Verbreitungsareals und den kantonalen Anteil am Gesamtbestand der Schweiz widerspiegelt. Je höher der Artwert ist, umso grösser ist die Verantwortung des Kantons für die Erhaltung und Förderung einer Art.
Hohe Artwerte erreichen zum Beispiel die Sibirische Winterlibelle (AW 9), das Grosse Wiesenvögelchen (AW 11) oder der Gelbringfalter (AW 9). Dagegen erreichen ungefährdete Arten wie der Haussperling oder der Fuchs nur einen Artwert von 0.
Für die Priorisierung von Artenschutzmassnahmen sind neben dem Artwert, die Kenntnis von Fördermassnahmen, deren Erfolgsaussichten sowie der Handlungsbedarf und die Dringlichkeit für den Schutz einer Art zu berücksichtigen.
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Pirmin Reichmuth
Abteilung Natur & Landschaft