Für die Pflege oder Aufwertung von wertvollen Flächen brauchen Sie Ausnahmebewilligungen. Auch um geschützte Tiere und Pflanzen zu sammeln, brauchen Sie zum Schutz der Biodiversität eine Ausnahmebewilligung.
Mit einer zusätzlichen früheren Mahd vor dem offiziellen Schnitttermin kann das Absamen von Problempflanzen wie Neophyten oder Klappertopf verhindert werden. Schilf und Adlerfarn wird geschwächt, so dass sich der Bestand mit der Zeit reduziert. Auf GAöL- und Biodiversitätsförderflächen braucht es dafür eine Ausnahmebewilligung von unserem Amt.
Nebst bestehender Entwässerung sind Moore insbesondere durch fortschreitende Erosion entlang der Gräben beeinträchtigt. Wird der Grabenunterhalt nicht von Hand ausgeführt, ist eine Ausnahmebewilligung notwendig.
Extensiv genutzte Wiesen mit unbefriedigender botanischer Zusammensetzung kann man mit einem Umbruch und einer entsprechenden Ansaat aufwerten. Das Gesuch können Sie beim Landwirtschaftsamt einreichen, welches in Zusammenarbeit mit unserem Amt die Ausnahmebewilligung ausstellt.
Zum Sammeln von geschützten Tieren, Pilzen und Pflanzen ist eine kantonale Ausnahmebewilligung notwendig. Bitte wenden Sie sich mit einer Beschreibung Ihres Vorhabens (was, wieviel, warum, wo, wann) an die Abteilung Natur & Landschaft.
Das Betreten von Naturschutzgebieten zu wissenschaftlichen Zwecken bedarf einer kantonalen Ausnahmebewilligung. Bitte wenden Sie sich mit einer Beschreibung Ihres Vorhabens (wo, warum, wann) an die Abteilung Natur & Landschaft.
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Corinne Abplanalp
Fachmitarbeiterin Natur und Landschaft