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Im Obstbau, Weinbau, Ackerbau, Gemüsebau und Beerenanbau können gemäss ÖLN Sonderbewilligungen für den Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln erteilt werden.

Ausserdem können für alle Kulturen Ausnahmebewilligungen in Form von Notzulassugen erfolgen. Dies betrifft auch den Gemüsebau und andere Bereiche.

Wählen Sie den Produktionsbereich, in dem Sie eine Sonderbewilligung beantragen oder sich über Ausnahmebewilligungen informieren möchten.

 

 

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Landwirtschaftliches Zentrum SG

Rheinhofstrasse 11
9465 Salez