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Das Erdmandelgras ist ein schwer bekämpfbares Problemunkraut, dass sich im Rheintal weiter ausbreitet. Das konkurrenzstarke Sauergras führt zu erheblichen Ertragsausfällen im Acker- und Gemüsebau. Die wärmeliebende Pflanze vermehrt sich fast ausschliesslich vegetativ über die namensgebenden Erdmandeln. Hat sich das Erdmandelgras einmal auf einer Fläche etabliert, sind grosse Anstrengungen nötig, um den Ertragsverlust zu begrenzen. Die vollständige Bekämpfung ist heute nur schwer möglich. Deshalb gilt es eine Einschleppung auf befallsfreie Flächen mit allen Mitteln zu verhindern.

Erkennungsmerkmale

Das Erdmandelgras kann auch aus tiefen Bodenschichten keimen

Biologie

Erdmandelgras zählt zu den Sauergräsern und gehört zu den C4-Pflanzen. Die wärmebedürftige Pflanze keimt im Frühjahr (April/Mai) aus den Erdmandeln aus. Durch die hohen Nährstoffreserven in den Erdmandeln sind junge Erdmandelpflanzen sehr konkurrenzstark. Erdmandelgras besitzt eine dicke Wachsschicht auf den Blättern wodurch die chemische Bekämpfung mit Herbiziden erschwert wird. Sobald das 5-Blattstadium erreicht ist beginnt die Pflanze mit der Produktion von neuen Knöllchen. Pro Pflanze werden bis zu neue 700 Knöllchen pro Jahr gebildet. Dadurch besitzt das Erdmandelgras eine starkes vegetatives Vermehrungspotential. Die Vermehrung über die Samen ist ebenfalls möglich, in der Schweiz dominiert jedoch klar die vegetative Vermehrung über die Knöllchen. 

Nationale Änderungen Erdmandelgras

Gestützt auf Art. 153a LWG hat der Bundesard die Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen geschaffen. In Bezug auf Erdmandelgras gilt gesnützt auf Anhang 1 der Verordnung seit 01. 01.2026 folgende Bekämpfungsstrategien gegen Erdmandelgras:

Pflicht zur Meldung von Befallszonen

  • Die Bewirtschaftenden sind verpflichtet, den kantonalen Pflanzenschutzdiensten die mit Erdmandelgras befallenen Parzellen zu melden.
  • Die Bewirtschaftenden sind verpflichtet, Lohnunternehmen, die Arbeiten in befallenen Parzellen durchführen, vorgängig zu informieren und ihnen genaue Angaben zu der oder den mit Erdmandelgras befallenen Zonen innerhalb der Parzelle, auf der die Arbeiten durchgeführt werden, zu machen.

Koordinierte Bekämpfungsmassnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Erdmandelgras

  • Wer mit der Durchführung von Arbeiten in befallenen Parzellen beauftragt ist, muss die Arbeiten so planen, dass sie in der oder den befallenen Zonen der Parzelle als letztes ausgeführt werden.
  • Wer mit der Durchführung von Arbeiten in befallenen Parzellen beauftragt ist, muss die Fahrzeug- und Maschinenteile, die mit durch Erdmandelgras kontaminierter Erde in Berührung gekommen sind, reinigen.
  • Die Bewirtschaftenden ergreifen Massnahmen, um die Population von Erdmandelgras in den befallenen Parzellen gemäss den Empfehlungen der kantonalen Pflanzenschutzdienste zu reduzieren.

Die Fachstelle Pflanzenschutz arbeitet zurzeit an den Details der Umsetzung. 

Bekämpfung

Herbizide haben nur eine ungenügende Wirkung gegen das Erdmandelgras. Die wichtigste Bekämpfungsmassnahme ist die Verhinderung der Verschleppung auf neue Parzellen. Die Verschleppung findet vorwiegend durch Erdanhang an Bodenbearbeitungsmaschinen statt. Ist eine Fläche befallen, gilt es die Bildung von neuen Knöllchen unter allen Umständen zu vermeiden.

Empfehlungen

Bekämpfungsmassnahmen in Mais

Mais

Spalte 1Spalte 2Spalte 3
Zeitpunkt Chemische Massnahme Mechanische Massnahme
Vorsaat

Glyphosate in voller Aufwandmenge

Einarbeiten von Dimethenamid-P (z.B. Frontier, Looper, ...) 1,2l/ha Notfallzulassung und sonderbewilligungspflichtig.  Keine Wirkung wenn Erdmandeln noch nicht keimen (ca bis Mitte Mai). Erfolgsversprechend bei spät gesätem Mais.

flächige Bodenbearbeitung
Vorauflauf Dimethenamid-P (z.B. Frontier, Looper, ...) 1,2l/ha sonderbewilligungspflichtig; keine Wirkung wenn Erdmandeln noch nicht keimen (ca bis Mitte Mai). Erfolgsversprechend bei spät gesätem Mais.  
Nachauflauf bis 3 Blattstadium Dimethenamid-P (z.B. Frontier, Looper, ...) 1,2 l/ha hacken
Nachauflauf bis 4 Blattstadium Mesotrione (z.B. Callisto) + Bentazon (z.B. Basagran) hacken
Nachauflauf bis 6 Blattstadium Formasulfuron+ Thiencarbazone (z.B. Equip Power 1.5 l/ha) hacken
Nachauflauf bis 8 Blattstadium Mesotrione (z.B. Callisto 1l/ha) hacken
Nachauflauf bis 8 Blattstadium Mesotrione (z.B. Callisto) + Pyridate (z.B. Lentagran) hacken

Schwarzbrache

Die Schwarzbrache stellt eine Möglichkeit dar, durch die der Erdmandelgrasdruck auf einer Fläche mittels intensiver Bodenbearbeitung gesenkt werden kann. Die Sanierung einer mit Erdmandelgras befallenen Fläche durch Schwarzbrache ist nach Art. 16 Abs. 4 LBV (SR 910.91) geregelt. Für die Beantragung einer Schwarzbrache ist folgender Antrag ausgefüllt an pflanzenschutz@sg.ch zu senden: 

Erdmandelgrasbefall melden

Schweizweit besteht eine Meldepflicht für Erdmandelgras (Verordnung über Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen, SR 916.23). Mit dem nachfolgenden Formular kann der Befall gemeldet werden. Für anschliessende Bekämpfungsmassnahmen kann der Pflanzenschutzdienst einbezogen werden. Wir danken Ihnen für die Mithilfe bei der Bekämpfung des Erdmandelgras.

 

Parzellenangaben

* Pflichtfelder (müssen ausgefüllt werden)
Vivienne Oggier

Vivienne Oggier

Fachstelle Gemüsebau

Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez

Melina Rüesch

Melina Rüesch

Fachstelle Ackerbau

Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez

Noch offene Fragen?

Landwirtschaftliches Zentrum SG

Rheinhofstrasse 11
9465 Salez