Sonderbewilligungen
Im Obstbau gilt im ÖLN generell die SAIO-Richtlinie. Diese wird jeweils im Januar inklusive der Wirkstoffliste veröffentlicht. Da Mittel auch während des Jahres zugelassen werden können, stehen diese dann nicht in den Richtlinien. Für diese Mittel muss eine Sonderbewilligung bei der Fachstelle für Obstbau eingeholt werden. Ausnahme: Wenn eine Allgemeinverfügung durch das BLV ausgesprochen wird, kann der Produzent das Produkt unter Einhaltung der Auflagen anwenden. Für weitere Fragen hinsichtlich Sonderbewilligungen steht Ihnen die Fachstelle Obstbau gerne zur Verfügung.
Die aktuellen Notfallzulassungen sind unter folgendem Link neues Fenster auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ersichtlich.
							
						Richard Hollenstein
Fachstelle Obstbau
						Landwirtschaftliches Zentrum Flawil
						Mattenweg 11
						9230 Flawil
					
