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Nicht fachgerechtes Befüllen und Reinigen von Spritzgeräten führt zu Belastungen von Gewässern. Diese sogenannten Punkteinträge sind gemessen am Gesamteintrag von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer relevant und können mit der notwendigen Vorsicht und den technischen Einrichtungen verhindert werden. Deshalb ist jeder Betrieb verpflichtet, bei der Befüllung und Reinigung seiner Pflanzenschutzgeräte (von Rückenspritze bis Selbstfahrer) einen gewässerschutzkonformen Befüll- und Waschplatz zu nutzen.

Rinder auf der Alp

Bekomme ich Beiträge wenn ich einen Befüll- und Waschplatz baue?

Seit 2018 werden Waschplatzsysteme vom Bund und Kanton mitfinanziert. Gesuche können bei der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft (LKG) eingereicht werden.  Es gibt verschiedene technische Einrichtungen die die erforderlichen Kriterien erfüllen. Welche Systeme im Kanton SG erlaubt sind, mitfinanziert werden oder welche Auflagen bestehen, können Sie den Merkblättern entnehmen.
Die Mitfinanzierung im Kanton SG ist an eine Baubewilligung gebunden. Es werden somit nicht alle baulichen Massnahmen oder Waschplatzsysteme unterstützt. Die landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft prüft ob der Betrieb beitragsberechtigt ist.

Richard Hollenstein

Richard Hollenstein

Fachstelle Obstbau

Landwirtschaftliches Zentrum Flawil
Mattenweg 11
9230 Flawil

Simon Strahm

Simon Strahm

Fachstelle Pflanzenschutz und Ackerbau

Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez

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Landwirtschaftliches Zentrum SG

Rheinhofstrasse 11
9465 Salez