Nicht fachgerechtes Befüllen und Reinigen von Spritzgeräten führt oftmals zu Belastungen von Gewässern, zu sogenannten Punkteinträgen. Diese Punkteinträge sind gemessen am Gesamteintrag relevant und können mit der notwendigen Vorsicht und den technischen Einrichtungen verhindert werden.
Waschplätze dienen dem fachgerechten Befüllen und Reinigen von Spritzgeräten.
Bei der Spülung des Spritzgerätes und bei der Aussenreinigung darf das Spülwasser weder in die Kanalisation, noch über eine Meteorwasserableitung in Oberflächengewässer gelangen. Sie hat entweder ebenfalls auf einer bewachsenen Fläche zu erfolgen oder so, dass das Spülwasser direkt in eine funktionstüchtige Güllegrube fliesst. Wo keine der genannten Varianten zur Verfügung steht, muss der Waschplatz mit einem Biofilter ausgerüstet sein (z.B. „Biobed“ / „Biobac“). Ab 2018 werden Waschplatzsysteme vom Bund und Kanton mitfinanziert. Gesuche können bei der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft (LKG) eingereicht werden. Es gibt verschiedene technische Einrichtungen die die erforderlichen Kriterien erfüllen. Welche Systeme im Kanton SG erlaubt sind, mitfinanziert werden oder welche Auflagen bestehen, können Sie den Merkblättern entnehmen.
- Fachgerechte Befüllung und Spritzenreinigung auf dem Betrieb
- Investitionshilfen Füll- und Waschplätze
- Merkblatt: Befüll- und Waschplatz für Spritzgeräte - worauf ist zu achten?
- Merkblatt: Reinigungssysteme
- Mustervereinbarung Waschplatz: Güllegrube
- Mustervereinbarung Waschplatz: Verdunstungs- oder Aufbereitungsanlage
- Merkblatt Füll- und Waschplätze Kanton SG
Es gibt keine Einheitslösung. Klarheit kann eine Beratung vor Ort mit dem Einbezug der gegebenen Betriebsstrukturen geben.
Wir beraten Sie gerne.
Bund und Kanton finanzieren bis zu 50% der Kosten. Die Mitfinanzierung im Kanton SG ist an eine Baubewilligung gebunden. Es werden somit nicht alle baulichen Massnahmen oder Waschplatzsysteme unterstützt.
Die landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft prüft ob der Betrieb beitragsberechtigt ist.
Die Umsetzung kann von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein. Deswegen empfehlen wir Ihnen beim Beratungsdienst abzuklären, ob spezielle, kantonale Anforderungen des von Ihnen geplanten Waschplatzsystems, gefordert sind.
Ab 2020 werden spezifische Kontrollen zum Gewässerschutz durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt sollte der Betrieb aufzeigen können, dass in keinem Fall Abwasser welches mit PSM belastet ist direkt in Gewässer eingeleitet wird oder in die Kanalisation gelangen kann

Simon Strahm
Fachstelle Pflanzenschutz und Ackerbau
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez