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Nicht fachgerechtes Befüllen und Reinigen von Spritzgeräten führt oftmals zu Belastungen von Gewässern, zu sogenannten Punkteinträgen. Diese Punkteinträge sind gemessen am Gesamteintrag relevant und können mit der notwendigen Vorsicht und den technischen Einrichtungen verhindert werden.

Waschplätze dienen dem fachgerechten Befüllen und Reinigen von Spritzgeräten.
Bei der  Spülung des Spritzgerätes und bei der Aussenreinigung darf das Spülwasser weder in die Kanalisation, noch über eine Meteorwasserableitung in Oberflächengewässer gelangen. Sie hat entweder ebenfalls auf einer bewachsenen Fläche zu erfolgen oder so, dass das Spülwasser direkt in eine funktionstüchtige Güllegrube fliesst. Wo keine der genannten Varianten zur Verfügung steht, muss der Waschplatz mit einem Biofilter ausgerüstet sein (z.B. „Biobed“ / „Biobac“). Ab 2018 werden Waschplatzsysteme vom Bund und Kanton mitfinanziert. Gesuche können bei der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft (LKG) eingereicht werden.   Es gibt verschiedene technische Einrichtungen die die erforderlichen Kriterien erfüllen. Welche Systeme im Kanton SG erlaubt sind, mitfinanziert werden oder welche Auflagen bestehen, können Sie den Merkblättern entnehmen.
 

Simon Strahm

Simon Strahm

Fachstelle Pflanzenschutz und Ackerbau

Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez

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Landwirtschaftliches Zentrum SG

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