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Beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Anwendung wird ab 2027 der Vorweis einer neuen Fachbewilligung Pflanzenschutz verlangt. Eine Fachbewilligung besitzen viele Landwirte bereits durch ihre landwirtschaftliche Ausbildung.

Anerkannte Ausbildungen sind:

  • Landwirt/-in EFZ oder LAP1&2
  • Gemüsegärtner/-in EFZ
  • Obstfachmann/ -frau EFZ 
  • Winzer/-in EFZ 
  • oder höhere Schweizer Ausbildungen auf Niveau Berufsprüfung, Meister, HF, FH oder Hochschule (siehe verlinkte Website)
  • bereits abgeschlossene Fachbewilligungskurse

nicht anerkannt sind:

  • Bäuerin/ landw. Haushaltsleiter mit Fachausweis
  • Direktzahlungskurs
  • Alle Berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
  • Weintechnologe/-in EFZ
  • alle ausländischen Ausbildungen 

weitere Informationen siehe Wie tausche ich meine FaBe um? neues Fenster

Noch offene Fragen?

Landwirtschaftliches Zentrum SG

Rheinhofstrasse 11
9465 Salez