Beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Anwendung wird ab 2027 der Vorweis einer neuen Fachbewilligung Pflanzenschutz verlangt. Eine Fachbewilligung besitzen viele Landwirte bereits durch ihre landwirtschaftliche Ausbildung.

Anerkannte Ausbildungen sind:
- Landwirt/-in EFZ oder LAP1&2
- Gemüsegärtner/-in EFZ
- Obstfachmann/ -frau EFZ
- Winzer/-in EFZ
- oder höhere Schweizer Ausbildungen auf Niveau Berufsprüfung, Meister, HF, FH oder Hochschule (siehe verlinkte Website)
- bereits abgeschlossene Fachbewilligungskurse
nicht anerkannt sind:
- Bäuerin/ landw. Haushaltsleiter mit Fachausweis
- Direktzahlungskurs
- Alle Berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
- Weintechnologe/-in EFZ
- alle ausländischen Ausbildungen
weitere Informationen siehe Wie tausche ich meine FaBe um? neues Fenster
Die Fachbewilligung muss zwischen dem 3. Januar 2026 und 30. Juni 2026 in die «neue Version» der Fachbewilligung umgetauscht werden:
2026: Wie tausche ich meine FaBe um? neues Fenster
Damit die Fachbewilligung längerfristig gültig bleibt, müssen regelmässig (alle 3-5 Jahre) Weiterbildungskurse besucht werden. Sobald dazu weitere Informationen verfügbar sind, werden diese hier auf der Seite veröffentlicht.
Um ab 2027 gewerbliche Pflanzenschutzmittel zu beziehen und auszubringen, ist der Erwerb der Fachbewilligung Pflanzenschutz notwendig. Das LZSG bietet an verschiedenen Daten und für verschiedene Fachrichtungen in Salez, Flawil und Umgebung diese Fachbewilligungskurse an.
Damit die Fachbewilligung längerfristig gültig bleibt, müssen regelmässig (alle 3-5 Jahre) Weiterbildungskurse besucht werden. Sobald dazu weitere Informationen verfügbar sind, werden diese hier auf der Seite veröffentlicht.