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Ein Bauernhof in seiner Vielfältigkeit birgt auch viele Gefahren. Kennen Sie die Gefahrenquellen auf Ihrem Betrieb?

Bild: www.bul.ch

Keine Arbeit ist so wichtig, dass man dafür sein Leben oder dasjenige seiner Mitarbeitenden riskiert. (www.suva.ch)

Deshalb gilt auch bei der Arbeit lebenswichtige Regel einzuhalten. Dazu zählt neben dem Vorsichtsprinzip auch gefährliche Situationen unverzüglich zu beseitigen. Erst anschliessend wird weitergearbeitet.

Dadurch wird die Sicherheit bei der Arbeit erhöht und schützt Leib und Leben.

Beratung

Wir beraten Sie gern in Fragen der Prävention und arbeiten dabei eng mit der BUL zusammen. BUL ist die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) und bildet zusammen mit agriss ein Kompetenzzentrum für die Prävention in der Landwirtschaft und den verwandten Branchen.

Neu 01.11.2025 publiziert: Anhänger an der Dreipunkt-Hydraulik / am Unterlenker mitführen

Arbeitsanhänger Unterlenker
Bild: BUL

Anhänger müssen explizit für die Anhängung am Dreipunkt gebaut sein – Hilfskonstruktionen sind nicht zulässig.

  • Am hinteren Dreipunkt/Unterlenker dürfen im Rahmen der bewilligten Anhängelast nur Anhänger der Klassen S1a, R1a oder R2a (≤ 3,5 t) ohne spezifischen Eintrag im Fahrzeugausweis mitgeführt werden.
  • Wenn der Hersteller oder Importeur des Zugfahrzeugs eine höhere Anhängelast für den Dreipunkt angibt, muss diese im Fahrzeugausweis eingetragen sein, damit das Fahrzeug im Strassenverkehr mit Anhängern über 3,5 t genutzt werden darf. Wenn keine Angaben über die Anhängelast am Unterlenker über 3,5 t vorhanden sind, kann der Hersteller oder Importeur eine Bestätigung für das Strassenverkehrsamt ausstellen.
  • Die zulässige Anhängelast am Dreipunkt/Unterlenker wird im Fahrzeugausweis unter Ziffer 235 vermerkt. Auf den Eintrag der Stützlast an den Unterlenkern wird verzichtet.
  • Anhänger dürfen nur am Dreipunkt/Unterlenker mitgeführt werden, wenn sie dafür mit der entsprechenden originalen Dreipunktaufnahme ausgerüstet sind. Hilfskonstruktionen sind nicht zulässig.

Merkblatt Arbeitsanhänger Unterlenker neues Fenster

Welche Transporte sind mit Arbeitsfahrzeugen erlaubt?

Das Mitführen von Hilfsstoffen und Verbrauchsgütern mit Arbeitsfahrzeugen ist ab April 2024 unter bestimmten Voraussetzungen legal möglich. Unter folgendem Link zeigt "Landtechnik Schweiz" in einigen Beispielen auf, was nun erlaubt ist:

Welche Transporte sind mit Arbeitsfahrzeugen erlaubt? [Schweizer Landtechnik Februar 2024] neues Fenster

 

Verkehrssicherheit

Die Landwirtschaft ist diejenige Branche mit der dritthöchsten Unfallhäufigkeit bezogen auf 1000 Arbeitnehmende. In den letzten 10 Jahren ereigneten sich total 462 registrierte tödliche Unfälle in der Landwirtschaft. Davon betrafen mindestens ½  den Umgang mit Maschinen und Fahrzeugen. (www.bul.ch)

Sie finden hier weitere nützliche Informationen und Links:

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Gefahren

Häufig gestellte Fragen

Marco Alabor

Marco Alabor

Landm.-Mechaniker, CZV Instruktor

Unfallverhütung / Inventarschätzung

Fachstelle Landtechnik

Landwirtschaftliches Zentrum SG
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9465 Salez

Ueli Lehmann

Ueli Lehmann

Dipl.Ing.Agr.HTL

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