Antragsformular
Aus Bewirtschaftsgründen kann eine Zulassung einer klappbaren Fahrerschutzvorrichtung gewährt werden. Dazu ist das entsprechende Formular auszufüllen und an die zuständige Person des LZSG einzureichen.
Grundsätzlich aber gilt:
- Nach der Verrichtung der bewilligten Verwendung muss der Klappbügel wieder hochgeklappt werden.
- Das Befahren von Parzellen mit mittlerer und insbesondere mit starker Hangneigung birgt ein hohes Gefahrenpotential für Traktorstürze. In Parzellen mit mittlerer bis starker Hangneigung darf der Klappbügel nicht heruntergeklappt werden.
- Im Strassenverkehr oder auf öffentlichem Grund darf das Fahrzeug nur mit aufgeklapptem Bügel bewegt werden.

Ueli Lehmann
Dipl.Ing.Agr.HTL
Landtechnik/ Unfallverhütung
Fachstelle Landtechnik
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez