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Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verlangt bei der Errichtung von Anlagen Mindestabstände für umliegende Bauten und Einrichtungen. Daher ist für die Beurteilung von Geruchsemissionen der Nutztierhaltung im Baubewilligungs-verfahren der Mindestabstand zu ermitteln.

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Abstandsberechnung von Tierhaltungsanlagen

Bei Neuerstellung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Bauten und Anlagen für die Tierhaltung, müssen diese den berechneten Mindestabstand für Geruchsemissionen einhalten.

Wir erstellen für Sie die Abstandsberechnung aus den massgeblichen Tierbeständen und die geographischen Hüllkurven für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb.

Unterlagen der Abstandsberechnung

Der Abstandsberechnung zugrunde gelegt sind die Bestimmungen der Luftreinhalteverordnung (LRV). Die Beurteilung der Einhaltung der Mindestabstände erfolgt nach dem FAT-Bericht Nr. 476.  Die neuesten Erkenntnisse zur Beurteilung von Geruch und Abstand sind in diesem Bericht aus 2018 zu finden.

Grundlagen zu Geruch und dessen Ausbreitung für die Bestimmung von Abständen bei Tierhaltungsanlagen - Agroscope Science Nr. 59 - März 2018

Massgebliche für die Beurteilung zur Einhaltung der Mindestabstände erfolgt nach dem FAT-Bericht Nr. 476.

 

 

Revision FAT-Bericht Nr. 476 - Vernehmlassungs-Entwurf vom 7. März 2005

 

 

 

FAT-Bericht Nr. 476 - Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen - 1995

Häufig gestellte Fragen

Bernd Robbert

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Smart Farming / Abstandsberechnung

Fachstelle Landtechnik

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