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Hier finden Sie Muster und Beispiele zur Auswahl der Anbieter im selektiven Verfahren

Im selektiven Verfahren werden alle Anbieter, die einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, über den Auswahlentscheid informiert. Dies kann entweder mittels Verfügung betreffend Auswahl der Anbieter geschehen (auch Präqualifikationsentscheid genannt, der fakultativ auf simap.ch publiziert werden kann) oder durch indiduelle Verfügung für jeden Anbieter. Die zweite, etwas aufwändigere Vorgehensweise bietet sich an, wenn Wettbewerbsabreden möglichst vermieden werden sollen und deshalb die ausgewählten Anbieter nicht erfahren sollen, wer mit ihnen um den Auftrag konkurriert. Die nachfolgenden Muster und Beispiele beziehen sich nur auf die erste Variante.