Diese Seite enthält Muster im Word-Format und - soweit verfügbar - Beispiele aus der Praxis im PDF-Format. Allfällig gegen unabsichtliche Veränderung geschützte Dokumente können zur Bearbeitung mit leerem Passwort entsperrt werden.
Eine grosse Sammlung von Vorlagen und Hilfsmitteln bietet die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB in ihrer Dokumentensammlung (ehemals Cockpit) auf www.kbob.admin.ch/de/mustervertraege-und-publikationen
- Muster Ausschreibungsunterlagen Einladungsverfahren 0.1
- Muster Ausschreibungsunterlagen offenes Verfahren 0.7
- Selbstdeklaration Teilnahmebedingungen mit Nachweisen
- Selbstdeklaration Teilnahmebedingungen mit Nachweisen
- Selbstdeklaration Teilnahmebedingungen mit Nachweisen Bau
- Selbstdeklaration Teilnahmebedingungen mit Nachweisen Bau
Der Zuschlag muss zwar nur summarisch begründet werden., der blosse Vermerk «Die X AG hat das vorteilhafteste Angebot eingereicht» oder der Verweis auf eine beigelegte Tabelle ohne Begründungen genügt aber nicht. Die wesentlichen Vorteile des berücksichtigten Angebots müssen in einer vergleichenden Begründung genannt werden.
Ein Zuschlag im offenen oder selektiven Verfahren muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Vergabeentscheid unter Angabe des Preises immer auch auf simap.ch publiziert werden. Damit bietet es sich an, den Zuschlag gleich mittels Publikation auf simap..ch zu eröffnen und auf die Zustellung individueller Verfügungen zu verzichten. Damit können Kosten gespart werden und die Beschwerdefrist beginnt bereits am Tag nach der Publikation zu laufen und nicht erst nach dem Zugang der individuellen Verfügung. Überdies können bei Beteiligung ausländischer Anbieterinnen Zustellprobleme vermieden werden, weil bspw. die Zustellung von Verfügungen in Verwaltungsverfahren nach Deutschland und Liechtenstein gar nicht zulässig ist.
Zu beachten: Die Eröffnung des Zuschlags mittels Publikation muss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, bei der nachträglichen Publikation des individuell eröffneten Zuschlags ist die Rechtsmittelbelehrung dagegen zu entfernen.
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Ruedi Herzig
Beschaffungsrecht
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
Thomas Raymann
Beschaffungsmanagement