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Hier finden Sie die Offertöffnungen der kantonalen Auftraggeber

Nach 11 Abs. 2 VöB (altrechtlich: Art. 30 Abs. 4 aVöB und Art. 5 und 6 der Richtlinien über die Verwendung des Internets im öffentlichen Beschaffungswesen) veröffentlichen kantonale Auftraggeberinnen und Auftraggeber nach der Öffnung der Angebote im offenen und selektiven Verfahren die Nettopreise nach den Vorgaben des Finanzdepartements im Internet (auf www.beschaffungswesen.sg.ch). Die übrigen Auftraggeberinnen und Auftraggeber geben den Anbieterinnen und Anbietern die Nettopreise direkt bekannt oder veröffentlichen sie im Internet.

Grundlage für die Veröffentlichung bildet das Angebotsöffnungsprotokoll. Darin werden alle Angaben zu den Anbietern und den Angeboten mit Ausnahme der Nettopreise gelöscht. Die kantonalen Auftraggeber übermitteln diese Angaben als PDF-Dokument auf elektronischem Weg an das Kompetenzzentrum Beschaffung, welches das PDF-Dokument veröffentlicht.

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