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Die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen erfahren für die Jahre 2022/2023 keine Änderung. Mit Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 per 1. Juni 2023 wird im Nicht-Staatsvertragsbereich für Lieferungen der Schwellenwert für das Einladungsverfahren von Fr. 100'000 auf Fr. 150'000 erhöht.