Der Kanton St.Gallen ist per 1. Juni 2023 der Interkantonalen Vereinbarung zum öffentlichen Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB 2019) beigetreten. Abgesehen vom alten Handbuch aus dem Jahr 2010 am Ende dieser Seite gelten die nachfolgenden Rechtsgrundlagen für alle Vergabeverfahren, die nach dem 31. Mai 2023 eingeleitet wurden. Angesprochen sind alle öffentlichen Auftraggeberinnen und Auftraggeber auf kantonaler und kommunaler Ebene sowie öffentliche und private Sektorenunternehmen.
Rechtsgrundlagen
Für alle nach dem 31. Mai 2023 eingeleiteten Vergabeverfahren sind die nachfolgenden Rechtsgrundlagen zu beachten. In der Praxis sind vor allem die IVöB und die VöB massgebend.
- Revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422) neues Fenster
- Abkommen mit der EG/EU (BilatAbk; SR 0.172.052.68) neues Fenster
- Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM; SR 943.02) neues Fenster
- Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 (sGS 841.51; IVöB) neues Fenster
- Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 vom 15. November 2022 (sGS 841.1; EGöB) neues Fenster
- Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. April 2023 (sGS 841.11; VöB) neues Fenster
Erläuterungen
- Neues Beschaffungsrecht im Kanton SG: Info an die Vergabestellen
- Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Musterbotschaft zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
- Erläuterungen zur Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. April 2023
- Stichwortregister und Konkordanztabelle altes Recht / neues Recht
- Stichwortregister und Konkordanztabelle altes Recht / neues Recht
Schwellenwerte
Die Schwellenwerte erfahren für das Jahr 2026 keine Änderung.
Nach Art. 16 Abs. 1 neues Fenster der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) richtet sich die Wahl des Verfahrens nach den Anhängen 1 und 2 zur IVöB. Zu beachten ist, dass sämtliche dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehende Auftraggeberinnen und Auftraggeber – insbesondere auch die Unternehmen und Organisationen in den Sektoren Wasser-, Energie und Verkehrsversorgung – diesen Schwellenwerten unterworfen sind.
Falls der Auftragswert den entsprechenden Schwellenwert der internationalen Vereinbarungen nach Anhang 1 zur IVöB erreicht, müssen die den internationalen Vereinbarungen unterstehenden Auftraggeberinnen und Auftraggeber bei der Ausschreibung im offenen oder selektiven Verfahren zusätzliche Vorschriften beachten. Einerseits sind in der Ausschreibung auf simap.ch einige Inhalte in französische oder englische Sprache zu übersetzen (Art. 48 Abs. 4 IVöB neues Fenster). Andererseits gelten die längeren Fristen der internationalen Vereinbarungen (Art. 46 Abs. 2 IVöB neues Fenster).
Bei Dienstleistungen ist zu beachten, dass nur Aufträge, die unter eine in der Positivliste von Annex 5 zum GPA genannte Kategorie nach CPC provisional neues Fenster fallen, nach den Regeln des Staatsvertragsrechts vergeben werden müssen, wenn der staatsvertragliche Schwellenwert erreicht ist.
Vollzugshilfen
Das vereinheitlichte Beschaffungsrecht ermöglicht die Nutzung gemeinsamer Hilfsmittel und den weitgehenden Verzicht auf kantonsspezifische Handbücher und Anleitungen. Das wichtigste Hilfsmittel ist der TRIAS-Leitfaden.
- Leitfaden für öffentliche Beschaffungen TRIAS: Gemeinsamer Beschaffungsleitfaden für Bund, Kantone und Gemeinden neues Fenster
- IVöB-Neuerungen: Einführung in das neue Beschaffungsrecht neues Fenster
- Beschaffungskonferenz des Bundes BKB: Themen und Instrumente neues Fenster
- Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB: Musterverträge und Dokumentensammlung neues Fenster
- Vorlagen und Arbeitshilfen des Kompetenzzentrums Beschaffung des Bundes KBB (kostenloser Account notwendig) neues Fenster
Unsere Hilfsmittel für die Praxis
Nachhaltige Beschaffung
Der Nachhaltigkeit ist soweit möglich bereits bei der Planung einer Beschaffung Rechnung zu tragen. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln und Instrumenten, die direkt verwendet werden können. Nachfolgend Links zu hilfreichen Seiten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
- Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung WöB: Nachhaltig beschaffen – gewusst wie neues Fenster
- Toolbox Nachhaltigkeit: Wegweiser für Zuschlagskriterien im Bereich Nachhaltigkeit (v.a. im Tiefbau) neues Fenster
- Leitlinien für nachhaltige Beschaffung des Kantons Zürich neues Fenster
- Prozirkula: Werkzeuge und Wissensdatenbank für Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung neues Fenster
- Bundesamt für Umwelt BAFU: Themensammlung zur Kreislaufwirtschaft neues Fenster
Aus dem Archiv: Handbuch zum alten Beschaffungsrecht
Das Handbuch ist auf dem Stand des Jahres 2010 und wird nicht weiter gepflegt. Dessen Ausführungen dürfen bestenfalls nach Prüfung im Einzelfall auf aktuelle Sachverhalte angewendet werden.
Mit dem Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 per 1. Juni 2023 wurde das Handbuch durch den TRIAS-Leitfaden für öffentliche Beschaffungen neues Fenster ersetzt.
Noch offene Fragen?
Drita Rexha
MLaw
Juristin Beschaffungsrecht
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
