Der Kanton St.Gallen ist per 1. Juni 2023 der Interkantonalen Vereinbarung zum öffentlichen Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB 2019) beigetreten. Die nachfolgenden Rechtsgrundlagen gelten für alle Vergabeverfahren, die nach dem 31. Mai 2023 eingeleitet wurden. Angesprochen sind alle öffentlichen Auftraggeberinnen und Auftraggeber auf kantonaler und kommunaler Ebene sowie öffentliche und private Sektorenunternehmen.
Rechtsgrundlagen
Für alle nach dem 31. Mai 2023 eingeleiteten Vergabeverfahren sind die nachfolgenden Rechtsgrundlagen zu beachten. In der Praxis sind vor allem die IVöB und die VöB massgebend.
- Revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422) neues Fenster
- Abkommen mit der EG/EU (BilatAbk; SR 0.172.052.68) neues Fenster
- Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM; SR 943.02) neues Fenster
- Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 (sGS 841.51; IVöB) neues Fenster
- Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 vom 15. November 2022 (sGS 841.1; EGöB) neues Fenster
- Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. April 2023 (sGS 841.11; VöB) neues Fenster
Erläuterungen
- Neues Beschaffungsrecht im Kanton SG: Info an die Vergabestellen
- Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Musterbotschaft zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
- Erläuterungen zur Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. April 2023
- Stichwortregister und Konkordanztabelle altes Recht / neues Recht
- Stichwortregister und Konkordanztabelle altes Recht / neues Recht
Vollzugshilfen
Das vereinheitlichte Beschaffungsrecht ermöglicht die Nutzung gemeinsamer Hilfsmittel und den weitgehenden Verzicht auf kantonsspezifische Handbücher und Anleitungen. Das wichtigste Hilfsmittel ist der TRIAS-Leitfaden.
- Leitfaden für öffentliche Beschaffungen TRIAS: Gemeinsamer Beschaffungsleitfaden für Bund, Kantone und Gemeinden neues Fenster
- IVöB-Neuerungen: Einführung in das neue Beschaffungsrecht neues Fenster
- Beschaffungskonferenz des Bundes BKB: Themen und Instrumente neues Fenster
- Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB: Musterverträge und Dokumentensammlung neues Fenster
- Vorlagen und Arbeitshilfen des Kompetenzzentrums Beschaffung des Bundes KBB (kostenloser Account notwendig) neues Fenster
Nachhaltige Beschaffung
Der Nachhaltigkeit ist soweit möglich bereits bei der Planung einer Beschaffung Rechnung zu tragen. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln und Instrumenten, die direkt verwendet werden können. Nachfolgend Links zu hilfreichen Seiten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
- Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung WöB: Nachhaltig beschaffen – gewusst wie neues Fenster
- Toolbox Nachhaltigkeit: Wegweiser für Zuschlagskriterien im Bereich Nachhaltigkeit (v.a. im Tiefbau) neues Fenster
- Leitlinien für nachhaltige Beschaffung des Kantons Zürich neues Fenster
- Prozirkula: Werkzeuge und Wissensdatenbank für Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung neues Fenster
- Bundesamt für Umwelt BAFU: Themensammlung zur Kreislaufwirtschaft neues Fenster
Noch offene Fragen?
Ruedi Herzig
Beschaffungsrecht
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
Thomas Raymann
Beschaffungsmanagement