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Der Kanton St.Gallen ist per 1. Juni 2023 der Interkantonalen Vereinbarung zum öffentlichen Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB 2019) beigetreten. Abgesehen vom alten Handbuch aus dem Jahr 2010 am Ende dieser Seite gelten die nachfolgenden Rechtsgrundlagen für alle Vergabeverfahren, die nach dem 31. Mai 2023 eingeleitet wurden. Angesprochen sind alle öffentlichen Auftraggeberinnen und Auftraggeber auf kantonaler und kommunaler Ebene sowie öffentliche und private Sektorenunternehmen.

Bei Dienstleistungen ist zu beachten, dass nur Aufträge, die unter eine in der Positivliste von Annex 5 zum GPA genannte Kategorie  nach CPC provisional neues Fenster fallen, nach den Regeln des Staatsvertragsrechts vergeben werden müssen, wenn der staatsvertragliche Schwellenwert erreicht ist. 

Aus dem Archiv: Handbuch zum alten Beschaffungsrecht

Das Handbuch ist auf dem Stand des Jahres 2010 und wird nicht weiter gepflegt. Dessen Ausführungen dürfen bestenfalls nach Prüfung im Einzelfall auf aktuelle Sachverhalte angewendet werden.

Mit dem Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 per 1. Juni 2023 wurde das Handbuch durch den TRIAS-Leitfaden für öffentliche Beschaffungen neues Fenster ersetzt. 

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Drita Rexha

MLaw

Juristin Beschaffungsrecht