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Die Website simap.ch ist die gemeinsame elektronische Plattform von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. Nach dem im Kanton St.Gallen seit 1. Juni 2023 anwendbaren neuen Vergaberecht müssen alle Ausschreibungen, Abbrüche und Zuschläge im selektiven und offenen Verfahren sowie alle freihändigen Zuschläge über den Schwellenwerten für das Einladungsverfahren auf simap.ch publiziert werden.

Neue Plattform simap.ch seit dem 1. Juli 2024

  • Seit 1. Juli 2024 teht eine neue produktive Plattform für simap.ch zur Verfügung. Zur Schulung und für Übungen gibt es zudem zeitlich unbegrenzt die Schulungsplattform educ.simap.ch.
  • Seit 1. April 2025 können die auf der alten Plattform veröffentlichten Publikationen auf archiv.simap.ch gesichtet werden.
  • Jede Person, die nicht nur Ausschreibungen suchen und anschauen möchte, benötigt auf der neuen Plattform ein persönliches Konto. Das persönliche Konto kann mit mehreren Profilen von Anbieterinnen und Beschaffungsstellen verknüpft werden. 
  • Um die Liste der mit der Ausschreibung bereitgestellten Unterlagen sichten und Unterlagen herunterladen zu können, genügt ein persönliches Konto nicht. Die Unterlagen sind nur registrierten Anbieterinnen zugänglich und dies auch nur, wenn sie Interesse an der Ausschreibung bekundet haben (Button «Interesse bekunden» betätigen). Das persönliche Konto muss also mit dem Profil einer Anbieterin verknüpft sein.
  • Auch Mitarbeitende einer Beschaffungsstelle können auf simap.ch hochgeladene Unterlagen der eigenen Beschaffungsstelle nur sehen, wenn das persönliche Konto mit dem Profil dieser Beschaffungsstelle verknüpft ist («Mitarbeit anfragen»).

Einrichtung der Beschaffungsstellenprofile

Jede Person mit einem persönlichen Benutzerkonto auf der Plattform kann bei bestehenden Profilen die Mitarbeit beantragen oder selbst ein neues Beschaffungsstellenprofil einrichten. Bevor Sie ein neues Beschaffungsstellenprofil erfassen, prüfen Sie bitte, ob dieses nicht bereits vorhanden ist. Achten Sie bitte auf korrekte Zuordnung zur richtigen der vier Ebenen (Kanton, Gemeinden, Träger kantonaler Aufgaben, Träger kommunaler Aufgaben). Dienststellen von kantonalen Departementen müssen unter dem entsprechenden Departement eingetragen werden. Anstalten mit Rechtspersönlichkeit, Zweckverbände und juristische Personen des Privatrechts sind Träger entweder kantonaler oder kommunaler Aufgaben. Das Kompetenzzentrum wird prüfen, ob das neue Beschaffungsstellenprofil korrekt erfasst ist, weil eine nachträgliche Änderung micht möglich ist und die richtige Zuordnung auch für Vergabestatistik wichtig ist.

Organisationen im Auftrag von Beschaffungsstellen

Die Mitarbeit von Ingenieurbüros und Beratungsunternehmen bei Beschaffungsstellen kann seit Februar 2025 auf einzelne Projekte beschränkt werden, weshalb diese Organisationen kein eigenes Profil mehr benötigen. Dabei erfasst eine Mitarbeiterin der Beschaffungstelle das Projekt und berechtigt dann die externen Personen als Projektmitarbeiter für dieses Projekt.

Sollen diese privaten Organisationen trotzdem noch ein eigenes Profil besitzen, dürfen sie dieses nur für die eine Auftraggeberin benutzen. Achten Sie bei der Benennung der Beschaffungsstelle darauf, dass im Namen sowohl Auftraggeberin als auch Organisation genannt werden (bspw. «Gemeinde A (Ingenieurbüo X)»), damit diese beuaftragten Organisationen von den Beschaffungsstellen selbst abgegrenzt werden können. Im oberen Teil des Profils («Organisation im Auftrag einer Beschaffungsstelle») werden die Kontaktangaben des beauftragten privaten Untenehmens eingetragen, im unteren Teil («Profil Beschaffungsstelle») jene der öffentlichen Auftraggeberin. 

Beschaffungsstellen: Rollen
Jede mitarbeitende Person einer Beschaffungsstelle muss ein persönliches Benutzerkonto haben. Jedes Konto kann einer der drei folgenden Benutzer-Rollen zugewiesen werden:

  • Projektmitarbeiter (Zugang nur auf ausgewählte Projekte)
  • Mitarbeiter (Zugang auf alle Projekte)
  • Administrator (wie Mitarbeiter, zusätzlich Freigabe von Projektmitarbeitern und Mitarbeitern)

Der erste Person, die ein neues Beschaffungsstellenprofil erstellt bzw. erfasst, erhält automatisch die Rolle des Administrators. Dies kann nachträglich problemlos geändert werden. Sinnvoll ist, pro Profil wenigstens zwei Personen Administratorenrechte zu geben.

Hinweise zur Erfassung von Ausschreibungen

  • Folgende Informationen müssen im im ersten Schritte der Erfassung des Projekt richtig gewählt werden und können nachträglich nicht mehr geändert werden:
    • Art der Publikation (Ausschreibung, Wettbewerb, Studienauftrag, Freihändige Vergabe, Vorankündigung);
    • Verfahrensart (Offenes Verfahren, Selektives Verfahren, Einladungsverfahren);
    • Auftragsart (Bauleistung, Dienstleistung, Lieferung).

  • Die Auftragsart muss mit dem später erfassten Haupt-CPV-Code übereinstimmen:
    • Lieferaufträge beginnen mit 03-44 oder 48;
    • Bauaufträge beginnen mit 45;
    • Dienstleistungsaufträge beginnen mit 50-98).
    • Bei gemischen Aufträgen ist entscheidend, auf welche Auftragsart zusammengerechnet das grösste Volumen entfällt.

  • Ab einem geschätzten Auftragswert von Fr. 350'000 (Lieferungen / Dienstleistungen) bzw. 8.7 Mio. Franken (Total der Bauleistungen) muss Staatsvertragsbereich «Ja» gewählt werden.
  • Planen Sie unbedingt wenigstens eine Fragerunde ein. Art. 10 VöB verpflichtet Sie dazu. Bei Bedarf können Sie nachträglich weitere Fragerunden einfügen. Sinnvollerweise nutzen Sie das Forum von simap.ch, weil es Ihnen die Anonymisierung der Fragen und die Verteilung der Antworten abnimmt.
  • Die Eignungskriterien und die für die Eignungsprüfung verlangten Nachweise müssen in der Ausschreibung benannt werden. Der blosse Verweis auf die Unterlagen genügt nicht. Die Option «Kriterien in den Unterlagen» ist mit dem Wortlaut von Art. 35 Bst. n IVöB nicht vereinbar.
  • Wenn Sie Bietergemeinschaften / Subunternehmen zulassen, müssen Sie in der Ausschreibung angeben, ob auch Mehrfachbewerbungen von Anbieterinnen zugelassen sind. Ohne ausdrückliche Zulassung führt die Mehrfachbewerbung zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen  sind in der Regel sinnvoll. 
  • Im Kanton St.Gallen sind Offertöffnungen nie öffentlich. Leider kann die Option «Ja» nicht gesperrt werden.
  • Sie entscheiden frei, ob Sie die Publikation an TED (Tenders Electronic Daily) weiterleiten lassen möchten. Es gibt auch bei Aufträgen im Staatsvertragsbereich keinen Automatismus mehr. Weiterleitung an TED ist zu empfehlen, wenn die verlangten Fertigkeiten nur im Ausland gefunden werden oder im entsprechenden Markt in der Schweiz kaum Wettbewerb herrscht.

Wichtig bei Ausschreibungen im Staatsvertragsbereich

Bei Ausschreibungen, die internationalen Vereinbarungen (WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen [GPA 2012], Bilaterales Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens) unterstehen, muss dies in der Publikation vermerkt werden (Staatsvertragsbereich bei «Ja» belassen). Gleichzeitig mit jeder Ausschreibung im Staatsvertragsbereich muss zwingend eine Zusammenfassung in einer WTO-Sprache (Englisch oder Französisch [Spanisch wird von simap.ch nicht unterstützt]) publiziert werden. Dies erreichen Sie einfach mittels Übersetzung einiger bezeichneter Felder. Nach der Publikation der Ausschreibung kann keine separate Übersetzung mehr erstellt werden, auch nicht mittels Berichtigung.

Übersetzungen festlegen

Klicken Sie gleich bei Erfassung eines neuen Projekts auf der zweiten Seite mit der Überschrift «Projektinformationen» oben rechts auf das Icon «Übersetzungen».

Übersetzungen festlegen

Nun können Sie die gewünschte(n) Sprache(n) auswählen und ob Sie die ganze Publikation oder nur die gesetzlich erforderlichen Felder übersetzen wollen. Bei der weiteren Erfassung der Ausschreibung weist simap.ch Sie dann auf notwendige Übersetzungen hin.

Bei der abschliessenden Validierung wird auch geprüft, ob eine notwendige Übersetzung vergessen wurde.

Hinweis: Wenn Sie die gesamte Ausschreibung übersetzen, werden Sie auch den Zuschlag übersetzen müssen!

Erfassung des Zuschlags

  • Auf der neuen Plattform kann ein Zuschlag nur an eine registrierte Anbieterin oder Bietergemeinschaft erteilt werden.
  • Ist eine Anbieterin noch nicht in der Anbieterliste auffindbar, muss sie aufgefordert werden, ein Anbieter-Profil auf simap.ch einzurichten (das kann insbes. bei freihändigen Vergaben notwendig sein). Beschaffungsstellen dürfen keinesfalls selbst Anbieterprofile für Unternehmen oder Bietergemeinschaften erfassen!
  • Ein Anbieter-Profil eines Schweizer Unternehmens setzt eine eigene Unternehmens-ID voraus (https://www.uid.admin.ch).
  • Um einen Zuschlag erteilen zu können, muss der Eingang des Angebots erfasst werden. Bei der Angebotseingabe über simap.ch wird der Eingang automatisch eingetragen. Bei extern eingegangenen Angeboten muss der Eingang händisch erfasst werden. Es ist sinnvoll, dies für alle Angebote zeitnah zu erledigen und nicht erst vor dem Zuschlag. So können Sie gezielt Benachrichtigungen auslösen.
  • Um im selektiven Verfahren einen Zuschlag erteilen zu können, müssen die Teilnehmerauswahlverfügung und die Aufforderung zur Angebotseingabe auch dann wenigstens 20 Tage vor dem Zuschlag auf simap.ch erfasst und eingereicht werden, wenn Entscheid und Aufforderung individuell zugestellt werden.
  • Vgl. die Anleitung unter «Weiterführende Dokumente zur neuen Plattform»

Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen

Zuschlagspublikation

FAQ von Beschaffungsstellen zu simap.ch