Bei Baugesuchen entlang von Kantonsstrassen vertritt das Strasseninspektorat den Kanton St.Gallen als Eigentümerin und unterstützt Gesuchstellende sowie Behörden mit seinem Fachwissen. Bei der effizienten Bearbeitung berücksichtigt es vielfältige Bedürfnisse und die Sicherheit aller.
Wer an Kantonsstrassen baut, braucht oft eine strassenpolizeiliche Bewilligung. Dafür ist das kantonale Strasseninspektorat zuständig. Deshalb stehen wir in Kontakt mit den Gemeinden, bei denen Baugesuche eingereicht werden – oder auch direkt mit Gesuchstellern und deren Planern sowie anderen Behörden. Wir verstehen uns als Kompetenzzentrum für die Richtlinien und Normen auf Basis der entsprechenden Gesetze. Mit unserem Knowhow unterstützen wir Gesuchstellende bestmöglich auf dem Weg zur Bewilligung.
Fachliche Beratung
Wir führen jährlich mehrere hundert Beratungsgespräche im Vorfeld von Baugesuchen: Was gilt es zu beachten? Wo braucht es Anpassungen? Wie können Hindernisse beseitigt werden? Diese Beratungen beschleunigen die Bewilligungen wesentlich. Wir stellen jedes Jahr 150 bis 200 positive Verfügungen aus. Gleichzeitig vermeiden wir praktisch Negative mit unseren Beratungen. Für die häufigsten Fragen publizieren wir hier demnächst die «Arbeitshilfe Strassenpolizeiliche Bewilligungen».
Effiziente Bearbeitung
Baugesuche können verschiedene Abteilungen im Tiefbauamt betreffen. Deshalb werden sie vom Rechtsdienst im Baudepartement koordiniert. Die Bewilligung erfolgt meist durchs Strasseninspektorat. Wir integrieren dabei die Anforderungen weiterer Abteilungen im Tiefbauamt.
Trifft ein Baugesuch ein, prüfen wir zunächst seine Vollständigkeit. Bei wenigen Spezialfällen sind danach zusätzliche Beratungen notwendig. Sobald das Gesuch komplett ist, erfolgt die materielle Prüfung: Stimmen beispielsweise die gesetzlichen Abstände? Sind die Sichtweiten ausreichend? Ist die Grundstückszufahrt konform? Entscheidend ist immer die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Dabei legen wir höchsten Wert auf rasche Bearbeitung: Der Beitrag des kantonalen Strasseninspektorats zur Bewilligung von Baugesuchen unterschreitet die gesetzlichen Fristen stets deutlich.
Gemeinsam Lösungen finden
Die Beurteilung von Baugesuchen erfolgt gemäss der erwähnten «Arbeitshilfe Strassenpolizeiliche Bewilligungen». Normen oder Gesetze werden nach Verhältnismässigkeit angewendet. Die gelebte Praxis birgt Spielräume: Wo hohe Sicherheit möglich ist, fordern wir sie aber ein. Andernfalls suchen wir nach Kompromissen oder Erleichterungen innerhalb des Strassengesetzes. In seltenen Fällen sind ausserordentliche Lösungen notwendig.
Das Strasseninspektorat bewilligt die Baugesuche immer zuhanden der entsprechenden Gemeinde. Diese lässt unsere Verfügung in die Gesamtbewilligung einfliessen.
Noch offene Fragen?
Christoph Speith
MSc FHO in Engineering
Leiter Erhaltungsplanung + Bewilligungen
Erhaltungsmanagement und Bewilligungen
Strasseninspektorat
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
Alexander Rudloff
Master of Engineering
Fachspezialist Strasseninfrastruktur / Zuständig für strassenpolizeiliche Bewilligungen
Erhaltungsmanagement und Bewilligungen
Strasseninspektorat
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
Renate Schröter
Administration
Erhaltungsmanagement und Bewilligungen
Strasseninspektorat
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen