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Schlachtbetriebe benötigen eine kantonale Bewilligung. Die Schlachtung wird von amtlichen Tierärzten überwacht und das Fleisch auf seine Genusstauglichkeit geprüft.

Schlachtbetriebe benötigen eine Bewilligung von unserem Amt. Sie sind zur Selbstkontrolle verpflichtet und werden durch amtliche Kontrollen überprüft. Besonders grosse Bedeutung haben dabei der Tierschutz und die Hygiene beim Schlachten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Schlachtung und Fleischkontrolle

Schlachttiere

Schlachttiere dürfen grundsätzlich nur in bewilligten Schlachtanlagen geschlachtet werden.
Dabei müssen die Tiere und Transportfahrzeuge gewisse Anforderungen erfüllen: 


Die Höhe der Gebühren pro Schlachttier richtet sich nach den Höchstbeträgen gemäss Art. 60 Abs. 4 der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (SR 817.190; abgekürzt VSFK).

Fleischkontrolle

Die amtliche Fleischkontrolle umfasst die Schlachttieruntersuchung und die Fleischuntersuchung. Dabei werden jedes einzelne Tier und jeder Schlachttierkörper kontrolliert und geprüft, ob sie als Lebensmittel genusstauglich sind. 

Von der obligatorischen Fleischkontrolle ausgenommen sind «Schlachtungen für die häusliche Verwendung». Dieses Fleisch darf nur für den Eigengebrauch innerhalb der Familie verwendet werden und nicht an andere Personen weitergegeben werden. 

Auch Jagdwild muss amtlich kontrolliert werden, wenn es Anzeichen einer Krankheit oder andere auffällige Veränderungen aufweist. Hier finden Sie eine Liste der Schlachtbetriebe für die tierärztliche Fleischkontrolle von auffälligem Jagdwild.

Fleischtransport

Beim Transport von Fleisch müssen verschiedene gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie im Merkblatt «Fleischtransport» zusammengestellt.

Entsorgung von Schlachtabfällen

Schlachtabfälle, wie auch ganze tote Tiere, zählen zu den sogenannten tierischen Nebenprodukten. Einige Materialien können weiter verwertet werden, andere sind eine Gefahr, um Krankheiten zu verbreiten. Deswegen ist es wichtig, Schlachtabfälle korrekt zu entsorgen. 

Informationen zur Entsorgung von ganzen toten Tieren finden Sie hier.

Entsorgungsvertrag ist Pflicht

Schlachtbetriebe sind verpflichtet, ihre Schlachtabfälle korrekt entsorgen zu lassen. Dafür benötigen Sie einen Vertrag mit einer anerkannten Entsorgungsfirma. Dieser Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren haben.

Nur in Ausnahmefällen die Entsorgung von Schlachtabfällen in den Tierkörpersammelstellen erlaubt. Dafür benötigen Sie eine Bewilligung von uns.

Kategorien von tierischen Nebenprodukten

Tierische Nebenprodukte werden in drei Kategorien eingeteilt. Dabei wird berücksichtigt, wie gross ihre Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier ist. Je risikoreicher ein Material ist, desto höher sind die Anforderungen an seine Entsorgung.

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025