Tote Tiere müssen seuchensicher entsorgt und verarbeitet werden. Im Kanton St.Gallen steht dafür ein dichtes Netz an Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Nutztiere und Pferde
Nutztiere und Pferde über 200 Kilogramm werden durch die TMF Extraktionswerk AG in Bazenheid (Tel. 071 931 40 40) abgeholt.
Für Tierhalter, die im Kanton St.Gallen wohnen, ist der Abholservice kostenlos.
Tiere unter 200 Kilogramm sind über eine regionale Tierkörpersammelstelle zu entsorgen.
Tierkörpersammelstellen
Im Kanton St.Gallen gibt es 16 regionale und 8 kommunale Tierkörpersammelstellen. Auskunft zu den genauen Standorten können Ihnen die jeweiligen Gemeinden erteilen. Die Gemeinden regeln für ihr Gebiet das Einsammeln und Lagern der tierischen Abfälle.
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) vollzieht die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen. Die Tierkörpersammelstellen dienen in erster Linie der Entsorgung von toten Haustieren und Wildtieren. Das Entsorgen von tierischen Abfällen aus der Schlachtung und Zerlegung ist nur in Ausnahmefällen und mit einer Bewilligung des AVSV erlaubt.
Informationen zur Entsorgung von Abfällen aus der Schlachtung und Zerlegung finden Sie hier.
Tote Haustiere bis zehn Kilogramm dürfen auch auf Privatgrund vergraben werden. Weiter besteht die Möglichkeit, sein Haustier in einem zugelassenen Tierkrematorium verbrennen zu lassen.
Noch offene Fragen?
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Weihnachten, 24. Dezember 2024, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Feiertag, 27. Dezember 2024
- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025