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Betriebe, die Lebensmittel herstellen, umwandeln oder verpacken, lagern, transportieren, verteilen oder zum Verkauf anbieten, werden vom Lebensmittelinspektorat kontrolliert.

Pflichten von Lebensmittel- und Detailhandelsbetrieben

Jeder Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht, untersteht der Lebensmittelgesetzgebung.

Dies betrifft

  • Produzenten von Lebensmitteln
  • Firmen, die Lebensmittel importieren, damit handeln, sie lagern, transportieren oder exportieren
  • Hersteller von Zwischenprodukten
  • Verkaufsläden

Jede Firma muss dem Lebensmittelinspektorat die Betriebstätigkeiten im Lebensmittelbereich und die dafür verantwortliche Person melden

Wer Lebensmittel, Zusatzstoffe und Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, abgibt, importiert oder exportiert, muss im Rahmen seiner Tätigkeit dafür sorgen, dass die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Er muss sie entsprechend der «Guten Herstellungspraxis» untersuchen oder untersuchen lassen. 

Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

  • dürfen die Gesundheit nicht gefährden
  • müssen hygienisch einwandfrei produziert werden
  • dürfen die Konsumentinnen und Konsumenten nicht täuschen

Den Konsumentinnen und Konsumenten müssen ausserdem die für den Erwerb von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Was bedeutet «Gute Herstellungs- und Hygienepraxis»"?

Zur «Guten Herstellungs- und Hygienepraxis» gehört die persönliche Hygiene aller Mitarbeitenden im Betrieb.
Typische Prozesse wie Verarbeiten, Kühlen und Lagern von Lebensmitteln sollen so durchgeführt werden, dass mikrobiologische, chemische und physikalische Risiken minimiert werden.
Der Betrieb muss so eingerichtet, gereinigt sein und in Stand gehalten werden, dass hygienisches Arbeiten erleichtert wird.

Entsorgung von Abfällen

Nicht-tierische Lebensmittel dürfen als Tierfutter entsorgt werden. Alle tierischen Lebensmittel und Lebensmittel, welche tierische Bestandteile enthalten können (z.B. Sandwiches, Saucen), dürfen nicht als Tierfutter entsorgt werden.

Informationen für die Entsorgung von Abfällen, die Produkte tierischer Herkunft enthalten, finden Sie in unserem Merkblatt «Speisereste», beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und auf der Seite Schlachtbetriebe.

Selbstkontrolle

Jeder Betrieb muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände eingehalten werden. Dabei stehen der Gesundheits- und Täuschungsschutz sowie der hygienische Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenstände im Vordergrund.

Häufige Fragen von Betrieben

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025